Hausgeldkürzung wegen Aufzugsausfall?

Hallöle,ich habe letztes Jahr eine ETW gekauft,vierter Stock,Aufzug geht bis zum dritten.Bzw. würde er gehen,falls er denn funktionieren würde.Von meinem Einzug am 15.01.18 bis jetzt,ist der Aufzug allerhöchstens zwei Monate gelaufen.Zwischendurch wurde repariert,dann funktionierte er für ein paar Tage,um wieder in den Streik zu treten.Auch in der Zeit,in der mal seinen Dienst tat,war zu bemängeln,dass er nicht bündig ans Treppenhaus schloss,man also eine Stolperkante hatte ,von ca.10 cm.Die Tür klemmte schon mal von Innen,sodass man diese mit Gewalt in den Führungsschacht zurückzuführen musste.Trotzdem bekam das Gefährt im September TÜV abgenommen.Bei der Eigentümerversammlung im Oktober meinte man,die Plakette wäre mit der Auflage vergeben worden,dass die komplette Anlage ausgetauscht werden müsse.Da der Aufzug von 1969 ist,gibt es keine neuen Ersatzteile dafür.Bei den Reparaturen wurden immer nur Teile aus anderen alten Aufzügen verbaut.Bereits da stand schon fest,dass der neue Aufzug erst im Frühling 2019 eingebaut werden würde.Letze Woche wurde tatsächlich angefangen.Auf allen Etagen stehen irgendwelche Ersatzteile herum.Freitag war um 11 Uht schicht mit Einbau.Montag waren zwei HW da,gestern und heute keiner.Die Eigentümer unter mir haben des öfteren mit der Hausverwaltung gesprochen,ob eine Kürzung des Hausgeldes nicht gerechtfertigt wäre.Dies wurde verneint,da das Geld für den neuen Aufzug benötigt werden würde.Aber es ist doch so,dass Mieter Anspruch auf Mietminderung haben,wenn ein Fall,wie mein beschriebener vorliegt und die Eigentümer ,welche diese Wohnungen vermieten werden das ja auch nicht mit einem Schulterzucken hinnehmen.Hat man als Eigentümer,der in seiner eigenen Wohnung wohnt,Anspruch auf Hausgeldkürzung?Bin dankbar für jeden Tip,denn ich kann mir keine Rechtsschutzversicherung leisten.

Wohnung, Recht
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