Rechnung höher als Kostenvoranschlag (Arzt)

Hallo,

ich bin bei einer Praxis in Behandlung und nehme Leistungen in Anspruch, die privat abgerechnet werden. Um mir vorab einen Überblick über die Kosten zu verschaffen, habe ich mir einen Kostenvoranschlag aushändigen lassen.

Aus diesem gehen Kosten i.H.v. 680 Euro hervor (exkl. Medikamente). Es wird laut Gebührenordnung der Faktor 1,5 veranschlagt. Auf der Internetseite der Praxis stehen ebenfalls Kosten für die selben Leistungen i.H.v. "450 - 600 Euro zzgl. Medikamenten".

Nun habe ich die Leistung in Anspruch genommen und erhalte heute eine Rechnung i.H.v. 1.009 Euro. Es wurde der Faktor 1,8 bis 2,3 lt. Gebührenordnung der Ärzte veranschlagt (statt wie im Kostenvoranschlag 1,5).

Nun liegt die Rechnung ja um 50 - 100 % höher als der Kostenvorschlag und die Internet"werbung".

Das ist mein Kenntnisstand:

1) Mir ist bewusst, dass ein Kostenvoranschlag nicht bindend ist - ich weiß jedoch auch, dass er ohne Beratung oder Information nur um max. 15 - 20 % abweichen darf. Hier liegen wir jedoch weit höher.

2) Die Internet"werbung" ist ebenfalls nicht bindend. Jedoch stehen Preise dort, die auch nicht von der Hand zu weisen sind.

3) Ich habe vorsorglich einen Rechnungseinspruch bei der Praxis eingelegt und warte erst einmal ab.

4) Ich habe in der Praxis im Vorfeld und im Verlauf der Behandlung mehrfach (mit Zeugen) nach den Kosten gefragt und ich wurde immer auf den Kostenvoranschlag verwiesen.

5) Ich weiß, dass Ärzte bis zum Faktor 2,3 ohne Begründung abrechen dürfen...aber auch, wenn dem ein Kostenvoranschlag mit anderen Werten voraus gegangen ist?

Meine Fragen:

  • Welche Rechte habe ich überhaupt?
  • Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn sich der Arzt quer stellt?
  • Wo wende ich mich am besten hin, sollte der Arzt nicht reagieren und die Zahlungsfrist verstreichen?

Vielen, lieben Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße Nrathea

Rechnung, Gebühren, Arzt, Krankenkasse, Kostenvoranschlag, GOÄ
Terrassentür defekt - lässt sich nicht mehr kippen... + Vermieterfrage :-)

Huhu! :-)

Da ihr ja immer so super bescheid wisst...

Die Lage ist folgende ;-)

Seit Oktober 2009 bewohne ich eine 1,5 Zi-Wohnung, welche exakt 1 kippbares Fenster (in meinem Mini-Schlafzimmer) sowie eine Terrassentür (großes WoZi) besitzt.

Das Haus, in Welchem sich "meine" Wohnung befindet, ist ein MFH aus den frühen 80ern mit 11 Parteien - überwiegend (vermietete) Eigentumswohnungn.

2011 wurden in nahezu allen Wohnungen die Fenster kompletterneuert, meine Wohnung wurde jedoch ausgelassen, da mein Vermieter/Hausverwaltung etc. den Zustand der Fenster/T-Tür als noch "hinnehmbar" einschätzten - ok, dachte ich, haste wenigstens keinen Dreck inner' Bude ;-)

Im April diesen Jahres hatte ich dann zum 1. mal "massivere" Probleme mir meiner Terrassentür (ließ sich nicht mehr öffnen - bei einer Wohnung mit derart eingeschränkten "Lüftungsmöglichkeiten" kein Spaß. Naja. Vermieter kam, hat das Ganze wieder zurechtgebastelt - soweit so gut. Hauptsache, die Tür ließ sich wieder normal öffnen/schließen...

Nach dieser Sache stand jedenfalls zum 1. Mal zur Diskussion, dass auch in meiner bescheidenen 1,5-Raum Wohnung über kurz oder lang die Terrassentür + ggf. Fenster erneuert werden sollen.

Einige Wochen später wurden die Terrassentür + Fenster dann auch von einem Tischler (beauftragt durch meinen VM) vermessen, für einen ersten Kostenvoranschlag - ein zweiter Kostenvoranschlag sollte zeitnah durch einen weiteren Fachmann, welcher durch die Hausverwaltung bestellt werden sollte, erstellt werden...

Soo... jedenfalls ging kurz vor dem Ausmesstermin mit meinem VM und dem Tischler die Kippmechanik der Terrassentür plötzlich kaputt -das war Ende Juli. Der Tischler meinte, dass sich eine Reparatur eines solchen Mechanismus' im Prinzip nicht mehr lohnen würde, da viel zu aufwändig/teuer - und da "in absehabrer Zeit" ohnehin neue Türen kommen sollten, vereinbarten wir, diese Problem nicht weiter anzugehen...

Tja - nun haben wir mittlerweile Oktober, mein VM weiß noch nichts von einem 2. Kostenvoranschlag - d.h., bis hier wirklich neue Fenster kommen, dauerst es allerwenisgtens(!) 1-2 Monate (auch ein Spaß, mitten im Winter...).

Mich nervt die kaputte Terrassentür aber mittlerweile Tierisch - weil ich das Fenster außerhalb meiner Stoßlüftunsgphasen ganz gern auch einfach mal kippen würde und überhaupt dauert mir das alles echt zu lang momentan =(

Soll ich meinen VM nun ne Frist setzen, die kaputte Tür nun entweder zu reparieren - oder sich eben shcnellstmöglich(!) um einen Austausch derselbigen zu bemühen?

Ich zahle meine Miete wirklich äußerst gewissenhaft und immer pünktlich, nerve den VM nur im äußersten Notfall... aber wenn ich merke, dass man mich hinhalten will, dann werd auch ich mal sauer.

Sorry dafür, dass das Ganze nun etwas länger geworden ist... aber vielleicht habt ihr ja Tipps für mich, wie ich weiter vorgehen soll. Denn ich möchte nicht bis zum Frühjahr warten, bis sich in der Hinsicht irgendwas tut!

"Verzweifelte" ;-) Grüße... Hummel ;-)

Wohnung, Fenster, Tür, kaputt, Vermieter, defekt, Kostenvoranschlag
Nicht abgesprochene Kosten bei Hochzeitsfeier

Hallo,

wir haben vor einem Monat in einer Winzergenossenschaft unsere Hochzeit gefeiert. Im Vorfeld wurde abgesprochen, dass Miete und Servicekosten (15€/h) anfallen. Getränke werden bei ihnen immer auf Komission vom Getränkehändler bestellt. Weine werden natürlich vom Haus bereitgestellt. So weit so gut. Wir haben das alles mündlich vereinbart und hatten auch keinen Grund/Zweifel, warum wir das schriftlich verlangen sollten.

Nun kam die Rechnung und zu unserem Erstaunen wurden nicht nur die vereinbarten Servicekosten in Rechnung gestellt, sondern auch für alle Getränke außer den Weinen Gaststättenpreise verlangt (kleines Bier 2,5€, Flasche Cola 3€,...). Zusätzlich wurden Mieten für Hussen und Bierbänke angegeben, die vorher nie erwähnt wurden. Auf Nachfrage wurde behauptet, dass uns eine Preisliste für Veranstaltungen gegeben wurde, die wir definitiv nie bekommen haben.

Nach ein paar Emailwechseln und null Einsicht, haben wir zumindest den unstrittigen Teil überwiesen, warten aber seit 1,5 Wochen auf eine weitere Rückmeldung und haben stattdessen heute eine Zahlungserinnerung über den Restbetrag bekommen.

Weiß jemand von rechtlicher Seite Rat? Ist der Anbieter in der Bringschuld und hätte alle Preise schriftlich geben sollen, oder ist das unsere Schuld und wir hätten das verlangen sollen? Ist es nicht unüblich, einerseits Service zu berechnen und dann aber trotzdem Gaststättenpreise und Miete zu kassieren?

Vielen Dank schonmal im Voraus

Hochzeit, Kosten, Kostenvoranschlag
Tierarztrechnung deutlich höher als Kostenvoranschlag

Hallo, Ich brauche dringend einmal einen Rat bezüglich einer Tierarztrechnung. Unser Hund hatte eine Verletzung am Schwanz. Da dieser sehr lang ist, wollte es nicht wirklich heilen und ist ständig wieder aufgeplatzt. Wir beschlossen daraufhin zum Tierarzt zu gehen. Dieser sah sich die Verletzung an, behandelte diese, verband sie und verabreichte noch 2 Spritzen. Kosten hierfür waren 75 Euro. Gleichzeitig riet er uns zu einer Amputation des Schwanzes, da damit zu Rechnen war, dass derartige Verletzung immer wieder auftreten werden, da die Rute wirklich sehr lang ist und er überall mit enormer Kraft gegen schlägt. Ich fragte daraufhin nach den gesamten Kosten, die dann auf uns zu kommen würden. Die Ärztin holte ihre Gebührenverordnung und nannte uns eine Preisspanne zwischen 160 und 200 Euro. Allerdings sagte sie man müsse so mit knapp unter 200 Euro rechnen, höchstens also 200. Eine Woche später, nach Verbandabnahme platzte die Wunde sofort wieder auf und ich vereinbarte einen Termin zur OP. Ich brachte ihn hin und musste eine Einverständniserklärung unterschreiben, in der auch ein Preis von circa 160-200 Euro vermerkt war- eventuelle Mehrkosten. Als Ich ihn nun abholte und die Rechnung bezahlen wollte nannte mir die Dame am Empfang einen Preis von 350 (!!!!!!) Euro. Demnach 150 Euro mehr als der Höchstpreis der mir im voraus genannt wurde. Die Auflistung einzelner Positionen habe ich mir geben lassen. Leider wollte ich in dem Moment nur nach Hause und habe nur an den Hund gedacht, im Nachhinein bin ich mir aber sicher, dass das jawohl nicht sein kann?!? Sie hätten doch dann zumindest anrufen MÜSSEN. Heute muss ich zur Nachuntersuchung. Ich möchte mir allerdings die hohe Rechnung nicht so gefallen lassen und werde das heute ansprechen! Ich bin Studentin und ein plötzlich so hoher Betrag ist für mich einfach heftig. Was sind meine Möglichkeiten, wie kann ich das ansprechen und wie sieht das ganze rechtlich aus? Ich wäre euch so dankbar über antworten, wie gesagt der Termin ist in 2 Stunden. Ganz liebe Grüße!!

Finanzen, Kostenvoranschlag

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