Strafverfahren (JGG) wegen Bruder?

Hallo,

(Ich bin 16)

Mein Bruder (16) hat Seit 2017 immer wieder bestellt, und anschließend Verkauft.

Er hat die Konten seiner Familienmitglieder dazu Missbraucht, da sein Konto eingeschränkt wurde.

Er hat viele Sachen versendet, aber auch nicht Versendet, sodass er insgesamt über 20 Leute um insgesamt 2900 Euro Betrogen hat.

Er hat insgesamt auf 10 Unterschiedliche Namen bestellt, und unsere gesamte Familie in die Schulden gebracht...

Nebenbei hat er im gesamten Landkreis cirka 100 Sachbeschädigungen begangen, davon sind jedoch nur 25 zur Anzeige gekommen. Der Sachschaden ist laut Anklage bei rund 30.000 Euro...

Sogar unser eigenes Haus hat er 8 mal beschmiert !!!

Wir konnten seine Betrügerischen Geschäfte nicht verhindern da er sich für 5000 Euro Tresore per Spedition liefern lassen hat, damit wir ihm sein Handy nicht weg nehmen konnten.

Seine ganzen Taten sind erst im Nachhinein aufgefallen, als uns die Geschädigten anruften.

Welche Strafe hat er zu erwarten ?

Er hat mindestens 5 Mal mehr betrogen wie Angeklagt.

An einem Tag sind mal 40 Pakete auf meinem Namen gekommen, ohne das ich jeh ein Handy hatte (Nur er hatte ein Handy).

Mir wird Mittäterschaft unterstellt, da ich ihm angeblich wissentlich für seine Machenschaften mein Konto zur Verfügung gestellt habe, was jedoch nicht stimmt. Alle Kontodaten waren frei Zugänglich.

Auch wegen der Sachbeschädigungen soll ich Mittäter sein, obwohl die Tatorte 6 Kilometer weg sind, und er als Alleintäter identifiziert wurde. (Observation durch Kamera)

Es gibt keine Beweise, nur Vermutungen welche jedoch entschieden bestritten werden.

Wie muss ich mich vor Gericht verhalten, und verteidigen ?

Ich bin sehr Nervös und habe Angst wegen seiner Straftaten verurteilt zu werden.

Bevor ich mich jedoch wegen ihm verurteilen lasse, bring ich mich um.

Familie, Recht, Jugendamt, Strafverfahren
Kann das Jugendamt mir helfen?

Ich habe folgendes Problem. Die Pflegemutter meiner Freundin hat den Kontakt zwischen mir und meiner Freundin verboten da die Mutter wohl davon ausgeht das ich kein guter Freund für meine freundin bin. Meine Freundin und ich hatten des öfteren Streit wegen Kleinigkeiten wo die Beziehung hier und da mal beendet wurde und dann wieder ein neuer Versuch gestartet wurde. Meine Freundin ist 22 Jahre hat aber durch ADHS und Autismus die Mutter in allen Bereichen als Vormund. Da meine Freundin wegen ihrem Verhalten des öfteren aus Betrieben gekündigt wurde ist sie jetzt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung untergebracht wo sie laut Aussage der Mutter die letzte Chance hat. Das hat sie sich auch schon halb vermießt da waren meine freundin und ich noch nicht zusammen. Man kann sagen das sie dort auch kurz vorm Rausschmiss steht. Es ist so das meine freundin und ich das uns von der Mutter nicht bieten lassen wollen. Meine freundin will mich sehen das hat sie klar zum Ausdruck gebracht. Ich habe jetzt die Kontaktdaten von der Chefin der Mutter die beim Jugendamt arbeitet und habe dort um ein persönliches Gespräch gebeten was ich erstmal alleine machen werde. Ich werde alles auf den Tisch legen was ich von dieser Familie weiß. Und das ist nicht grade wenig. Ich bin auf kein Racheakt raus ich will nur meine freundin wiedersehen. Ich bin auch der Meinung das irgendjemand muss die Mutter zu Rechenschaft ziehen. Meine freundin muss mit 22 um 21 Uhr abends zuhause sein weil sie Medikamente nehmen muss und die Mutter meinte das sie zu ruhe kommen soll. Außerdem hat die Mutter des öfteren ein Keil zwischen mir und meiner Freundin geschoben in dem sie gesagt hat das meine freundin nicht raus durfte weil sie sich auf der arbeit nicht benommen hat. Im Nachhinein habe ich aber herausgefunden das die Mutter sie doch rausgelassen hat ohne mich anzurufen. Meine freundin darf kein eigenes Handy haben deswegen ist eine telefonische Absprache unmöglich ohne die Mutter weil ich auf ihrem Handy Anrufen muss um an meine freundin dranzukommen.

Familie, Freundschaft, Recht, Jugendamt, Liebe und Beziehung
Darf das Jugendamt mir verbieten meinen Freund zu besuchen?

Heyy :) Ich bin 16 und habe einen 21 jährigen Freund, den ich online kennengelernt hab und der weiter weg wohnt. Wir führen schon seit einem Jahr eine Beziehung und würden uns deswegen auch gerne mal treffen. Aber da ich ein Pflegekind bin, verbietet mir das Jugendamt den Besuch und sagt das ich das erst tun kann, wenn ich 18 bin. Ich habe auch deswegen schon meine leibliche Mutter kontaktiert und sie dazu gebracht, ihre Zustimmung zu geben, da ich ihr die Situation erklärt hab. Das Jugendamt hingegen hat es ihr wieder ausgeredet. Ausserdem haben sie weitere Bedingungen gestellt, die wir erfüllen müssen damit wir uns sehen können und zwar: Ich muss die Pille nehmen (obwohl ich das garnicht will), das Jugendamt in seiner Stadt durchsucht seine Wohnung und er muss mich auch selber besucht haben. Er hat bei allem zugestimmt und wäre bereit diese Bedingungen zu erfüllen, doch die Reaktion der Dame vom Jugendamt war nur lautes Lachen am Telefon, als meine Pflegemutter sie darüber informiert hat. Ich kann es ja verstehen, dass sie sich Sorgen machen usw. aber ich finde es auch sehr gemein, dass das Jugendamt bzw die Dame, die für mich zuständig ist, die Situation nicht ernst nimmt und denkt das es sozusagen eh nicht lange anhalten wird. :/ Ich meine wir sind schon seit einem Jahr zusammen und ich glaube nicht, dass er mir irgendwas antun würde, was anderen Mädchen in manchen Nachrichten angetan wird (Vergewaltigung, Entführung, etc.) Zudem kannten wir uns schon bevor die Beziehung angefangen hat über ein halbes Jahr. Ich kenne seine Familie und meine Familie kennt ihn und weiss auch von ihm bescheid. Wir meinen es auch wirklich ernst miteinander und wollen uns endlich auch im „echten“ Leben sehen, um zu schauen, ob es genau so gut Funktioniert wie im Moment.

Ich hoffe jemand kann die Situation verstehen bzw nachvollziehen und mir eventuell weiterhelfen. :)

Liebe Grüße <3

Liebe, Familie, Freundschaft, Recht, Jugendamt, Liebe und Beziehung, Onlinebeziehung
Jugendamt informieren?

Hallo, ich habe schon mal eine Frage bezüglich des Lärmes in "meinem" Haus gestellt, da habe ich erwähnt dass der neue Partner meiner Nachbarin die Kinder bei Wind und Wetter rausschickt wenn sie nerven... Ich habe sie schon mehrmals bei mir reingelassen bis er sich dann beruhigt hat und sie wieder reingelassen hat. Heute ist es eskaliert und der hat den jungen geschlagen weil er das Baby (das gemeinsame Kind meiner Nachbarin und ihm) gestreichelt hat weil sie geweint hat. Die eine Tochter und der Sohn sind aus einer früheren Beziehung meiner Nachbarin und er behandelt sie wirklich nicht gut, sagt ihnen wie wertlos sie sind, hat heute (soweit ich weiß) das erste mal den jungen geschlagen und verbietet den Kindern nur in die Nähe des Babys zu gehen. Die Mutter muss sich Beleidigungen anhören und wurde bereits herumgeschubst sowie ihr Handy wurde ihr von ihm entwendet weil sie Beweise hat dass er das Amt betrügt (was sie nicht gegen ihn verwenden wollte). Auch an diesem Abend hatte er die Kinder verängstigt und die Polizei hat ihn gesucht wegen dem gestohlenen Handy, sie hat ihn aber wieder reingelassen. Er wohnt jetzt seit knapp 4 Monaten bei ihr ohne dass da irgendwas gemeldet wurde, hat eine Wohnung angemeldet aber lebt eigentlich im Wohnwagen. Was kann ich tun? Ich weiß nicht ob ich überreagiere oder die sorgen berechtigt sind, ich bin Stocksauer und habe jetzt die beiden größeren bei mir sitzen die mir sagen "Mama will ihn mehr als uns". Am liebsten würde ich die Bude stürmen und denen was anderes erzählen aber ich muss auch an mein Kind denken. Das Jugendamt war schon mal da weil ER sie gemeldet hat dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt da ihre Wohnung unsauber bist und sie die Kinder alleine lassen würde (hatten da Streit). Als das Jugendamt kam haben sie sich wieder versöhnt und beide haben den Kindern eingetrichtert wenn sie das bestätigen dürfen sie Mama nie wieder sehen somit haben die alles brav so gesagt wie die Mama es wollte.

Soll ich das Jugendamt informieren?

Bitte nur ernstgemeinte Antworten!!!!!

Familie, Recht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Liebe und Beziehung

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