Hallo zusammen,

ich bin auch über die Volljährigkeit hinaus beim Jugendamt angebunden und habe Hilfe nach §34 SGB VIII beantragt. (betreutes Wohnen in einer Verselbständigungsgruppe).

Ich will unbedingt auf ein Gymnasium und mein Abitur nachholen. In der Schule hatte ich nie Probleme (und einen Abschluss mit 1.83 auf der Realschule). Das Jugendamt will das aber nicht.

Können die mir den Besuch des Gymnasiums verbieten? Können sie den Antrag deswegen ablehnen? Oder nur davon abraten? Wie gesagt, ich bin bereits volljährig.