"Heizungsgesetz": Gibt es eine Laufzeitbegrenzung von Konstanttemperaturkesseln bei Bestandschutz?
Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich des unten stehenden Artikels. Dieser besagt, dass bei Bestandsschutz ein Konstanttemperaturkessel auch nach 30 Jahren noch betrieben werden darf. - Gibt es hierbei irgendeine Laufzeitbegrenzung oder darf dieser theoretisch auch bis Ende 2044 betrieben werden, soweit Abgaswerte, ... eingehalten werden?
Vielen Dank!
Es besteht keine grundsätzliche Austauschpflicht für fossile Heizkessel ab 2024:
Der verpflichtende Heizungstausch gilt nur für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Die Austauschpflicht betrifft sogenannte Konstanttemperaturkessel (Standardkessel), die noch mit veralteten Heizungstechnologien arbeiten. Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Pflicht ausgenommen und dürfen noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ausnahme für Standardkessel von der Austauschpflicht:
Wer seit mindestens Januar 2002 in einem Haus lebt, in dem die Wärmeversorgung mittels eines Konstanttemperaturkessels erfolgt, muss diesen auch nach 30 Jahren nicht austauschen (Bestandschutz). Die Pflicht zum Heizungstausch geht danach an die Erben oder bei einem Hausverkauf an die neuen Eigentümer über.