Garantie/Gewährleistung auf Dienstleistungen, wenn das Problem noch weiterhin besteht (Heizung verliert Wasserdruck)?
Hallo,
meine Eltern haben ein kleines Eigenheim. Seit 2 Wochen haben sie das Problem, dass die Heizung den Wasserdruck nicht halte.
Vor 1,5 Wochen waren bereits Fachleute für Heizung und Sanitär da (Überdruckventil ausgetauscht), das Problem trat 1 Woche später erneut auf (wieder das Ventil getauscht). Gestern waren sie wieder hier. Heute ist das Problem wieder da, also müssen sie wieder ran und das mal wirklich reparieren. (das wären dann 3 Einsätze innerhalb von 14 Tagen)
Noch sind keine Rechnungen gekommen, aber mein Vater befürchtet, dass jeder Einsatz "neu berechnet" wird, also die Kosten sich aufsummieren. Er als Rentner hat nicht das Geld, sich jeden Tag Handwerker o.Ä. für 150 Eur kommen zu lassen.
Meine Frage ist also: Fällt das wiederholte Kommen wegen des gleichen Problems unter eine Art Garantie/Gewährleistung, sodass er nur die Erstrechnung bezahlen müsste? (Ich denke schon, wenn ich beim Friseur war und am Tag darauf feststelle, dass die Haare schief und krumm geschnitten sind, wird es ja auch kostenlos gefixt).
Lg