Guten Tag, ist man als Verkäufer eines Wohnhauses verpflichtet, oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass alte (nicht mehr zeitgemäße) aber noch funktionelle Heizungsanlagen (1983) wegen der Niedrigtemperatur / des Brennwertes vor Verkauf der Immobilie, seitens des Verkäufers, auszutauschen / zu erneuern sind? Wenn kein Austausch erfolgt ist und der Verkäufer - durch Zufall - das erst verspätet infolge einer Reparatur an der Heizungsanlage erfährt, kann er im Nachgang, seitens des Käufers, noch in Regress genommen werden? Wie sollte man in einer solchen Situation sich verhalten?