Heizölanteil beim Kauf einer Eigentumswohnung. Wem gehört welcher Anteil?

Hallo,

um eines gleich vorweg zu nehmen, da die Frage bestimmt aufkommt: Eine Hausverwaltung gibt es in der Anlage aktuell noch nicht, wird sich aber bald ändern.

Es handelt sich bei der Frage um ein 3 Familienhaus, welches letztes Jahr noch komplett im Besitz von Verkäufer X war. 2 Einheiten vermietet, eine Einheit nutzt der Verkäufer selbst

Verkäufer X hat nun Ende letzten Jahres 2 vermietete Einheiten des Hauses an einen Käufer Y verkauft.

Im August letzten Jahres, also vor dem Verkauf, wurde Heizöl (3.500L) aufgefüllt. Zum Zeitpunkt des Kaufs waren noch ca. 80% dieses Heizöls vorhanden. 5 Monate nach Kauf neigt sich der Heizölbestand dem Ende zu, daher muss neues Heizöl angeschafft werden.

Die Zählerablesungen haben ergeben, dass in diesem Zeitraum ca. 70% des Verbrauchs auf die Wohnung des Verkäufers X entfallen, ca. 8% auf Wohnung 2 und die restlichen 22% auf Wohnung 3.

Verkäufer X behauptet nun, dass er - trotz unverhältnismäßig hohen Verbrauchs im Vergleich zu den anderen Wohnungen - bei der Nebenkostenabrechnung keine Zahlung an Käufer Y vornehmen muss. Die Begründung ist, dass er ja die komplette Heizöl Lieferung im August bezahlt habe und doch nicht sein eigenes Öl doppelt zahlen müsse.

Käufer Y behauptet allerdings, dass der anteilige Heizölbestand (nach EIgentumsanteilen 65% für die beiden Wohnungen) Teil des Kaufvertrages ist. Es ist jedenfalls keine Regelung im Vertrag enthalten, dass das Heizöl nicht Bestandteil ist.

Daher fordert er bei Verkäufer X nun auch eine entsprechende Ausgleichszahlung für den Mehrverbrauch (70% anstelle der 35% nach Eigentumsanteilen) ein.

Wer liegt hier nun richtig?

Eigentumswohnung, Heizöl

Meistgelesene Beiträge zum Thema Heizöl