Wann geht die Haftung bei Lieferung von Heizöl über?

Hallo zusammen, ich hatte heute etwas Probleme bei der Lieferung von Heizöl. Ich bin Hauseigentümerin. Die örtlichen Begebenheiten waren dem Fahrer nicht genehm. Meine Tanks sind nicht komplett einsehbar, sondern nur das obere Drittel, der Rest ist im Heizraum verbaut. Er sagte, er müsse mir aus Haftungsgründen die Lieferung verweigern. Nach langem Hin und Her habe ich das bestellte Heizöl dann bekommen. Er meinte, wenn bei der nächsten Lieferung die Wände um die Tanks nicht abgerissen sind, verweigert er die Lieferung und fährt wieder weg.

Ich bin der Meinung, dass die Haftung bei Eingang ins Haus auf den Hauseigentümer übergeht. Also der Fahrer bzw. die Firma oder deren Haftpflichtversicherung haften, wenn etwas vor dem Haus mit dem Heizöl passiert. z.B. Schlauch läuft aus, Wagen verliert Öl und dergleichen.

Wenn das Heizöl mein Eigentum erreicht (Zuleitungen, Rohre, Tanks), hafte ich selbst dafür, wenn z.B. ein Tank undicht ist. Das ist ja nicht das Problem des Fahrers, sondern meins.

Der gute Mann hat sich sehr aufgemantelt und mich unter Stress versetzt. Ich kam mir vor wie ein Depp, da ich die Wände im Keller, die um die Tanks verbaut sind, nun nicht mit einer Hand abreißen kann (und auch nicht werde).

Hat jemand Erfahrungswerte mit Haftungsübergang von Warenlieferungen? Heizöl ist ja nichts anderes. Bitte § oder Quelle oder Urteil verlinken. Vielen Dank.

(wie alt meine Tanks sind usw. ist meine Sache und ich will auch nicht über Kosten/Nutzen/Nachhaltigkeit von Ölheizungen diskutieren)

Recht, Heizung, Haftung, Heizöl, Lieferung, Auto und Motorrad

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