Unrealistisch hohe Heizkostennachzahlung?

Folgendes Szenario:

Heizkostennachzahlung für das Jahr 2018 (01.12.17-30.11.18) für eine 39m² (in einem insgesamt 228m² großen Haus mit 6 Wohnung) beträgt nach 50:50 Regelung 930,77€ (1696€ insg. Heizkosten+Betriebskosten), geleistete Vorauszahlung beträgt 1200€ (bisher 50€ Heizkosten+ 50€ Betriebskosten monatlich, ab sofort soll der monatliche Abschlaga fu 145€ erhöht werden). Zu dem Zeitpunkt lebt der Mieter seit 1 1/2 Jahren in der Wohnung und musste im Vorjahr nur 30€ nachzahlen. 

Also wird eine Nachzahlung von 469,01€ gefordert, da ein angeblicher Verbrauch von 17639 Einheiten durch elektronische Heizkostenverteiler an den Heizungen ermittelt wurde.

Dabei fällt ein Heizkörper ganz besonders auf, der alleine 10005 Einheiten verbraucht haben soll, obwohl dieser in den wenigen, milden Winterwochen nur stundenweise und nie höher als auf Stufe 3 laufen gelassen wurde und sich in einem Zimmer befindet, das nicht einmal 20m² groß ist und nie eine Raumtemperatur über 19°C erreicht wurde.

Auffällig ist auch, dass der Gesamtverbrauch des Hauses 2788€ bzw. 35533 Einheiten beträgt, dabei dann aber die Hälfte der Gesamtkosten von einer Mietpartei erzeugt worden sein soll. Die anderen Mietparteien haben eine Rückzahlung oder nur geringe Nachzahlung erhalten lt. VM.

Auf zweimaliger Forderung nach Unterlagen (mit Fristsetzung, die nicht eingehalten wurde), in denen die einzelnen Bewertungsfaktoren der Heizkosten auf die Einheiten ersichtlich ist, ein Einblick in den Energieausweis (Haus ist vermutlich nicht gedämmt, Wohnung liegt unter einem unbewohnten, ungedämmten Trockenboden) und Bitte um eine Überprüfung der Heizkostenverteiler durch einen Heizungsinstallateur (im Selbsttest stieg die Einheitenanzeige in 12 Stunden Betrieb auf Stufe 2 um 47 Einheiten, Heizkörper wurde dabei nur lauwarm, Bewertungsfaktor nach wie vor unbekannt, i.d.R. ist aber eine Einheit ca. mit 1 kwh gleichzusetzen, also ein unrealistisch hoher angezeigter Verbrauch), erhielt der Mieter nur eine erneute Kopie der Heizkostenabrechnung. Der kaum der deutschen Sprache mächtige Vermieter stellt sich also entweder dumm oder ist nicht kooperativ.

Der Mieter hat außerdem bereits gekündigt und zieht in drei Wochen aus und bangt nun, dass die Kaution zum Tilgen der Heizkostennachzahlungsforderung einbehalten wird und dem Sachverhalt (ein sehr wahrscheinlicher Defekt der Heizkostenverteiler) nicht weiter nachgegangen wird.

Ein persönliches Gespräch mit dem VM steht bald an, wie kann der Mieter dem VM darin vermitteln, dass die Nachzahlungsforderung nicht korrekt sein kann und anhand welcher Unterlagen kann dies nachgewiesen werden? Wie sieht die rechtliche Lage aus, kann der VM einfach auf die Summe bestehen ohne einen möglichen Defekt überprüfen zu lassen?

Recht, Mietrecht, Vermieter, Heizkostenabrechnung, Heizkostenverteiler, Wirtschaft und Finanzen
hoher Heizungsverbrauch - Zweifühler-Messgeräte?

Liebe Forumsmitglieder,

eine Bekannte von mir hat mich gebeten, dass ich ihre Heizkostenabrechnung anschaue.

Ich bräuchte deshalb mal Hilfe bei der Ermittlung welche Ursachen es haben kann, dass der Heizungsverbrauch so hoch ist.

Die Wohnung liegt im 1.OG. in einem Mehrfamilienhaus und hat 36 qm. Heizkosten für 2017 waren 650,00 €, davon Grundkosten 130€, Verbrauch 520€. (Fernwärme)

Dies ist für so eine kleine Wohnung im 1.OG schon extrem hoch.

Der Verbrauch wird durch Ista Zweifühler-Messgeräte Doprimo 3 erfasst.

Ich möchte ihr gerne helfen und habe dazu einige Fragen.

Sicherlich ist auch immer der individuelle Verbrauch ausschlaggebend. Nach ihrer Aussage, hatte sie aber die Heizkörper entweder gar nicht (Küche) oder nur wenig aufgedreht. Wie kann ein so hoher Verbrauch zu Stande kommen??

Folgende Fakten:

Sobald sich die Heizung anschaltet, werden die Zulaufrohre warm. (Dies ist m.E. normal)

Es werden aber auch die Heizkörper warm, obwohl nicht aufgedreht. (Also nur Frostschutz).

Weiß jemand ob dies sein kann oder welche Ursachen dies haben kann.

Anscheinend sind die Thermostatventile von der Hausverwaltung schon mal angeschaut worden.

Hat es einen Einfluss, wenn der Fußboden warm wird, weil im Boden Rohre durchlaufen. Wie wirkt sich dies auf die Messung aus. Also die Raumluft erhöht sich. Aber wie ist dies dann mit dem Unterschied zwischen Heizkörpertemperatur und Raumluft.

Dann hört sie noch ein Rauschen im Heizkörper. Hier ist wahrscheinlich ein Heizungsinstallateur gefragt!

Die Hausverwaltung stellt sich da etwas quer und behauptet nichts machen zu können.

Was kann Sie vom Vermieter verlangen??

Danke schon mal für konstruktive Anworten.

Mietrecht, Heizung, Haustechnik, Heizkostenabrechnung, Sanitär, thermostatventil, Heizungsinstallateur
Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpe?

Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen, da ich mir nicht ganz sicher bin mit der korrekten Heizkostenachnung. Unser Haus wird von uns selbst genutzt im Keller befindet sich noch eine separate vermietete Wohnung.

Wir haben eine Wärmepumpe mit Erdwärme.

Die Wärmepumpeanlange zeigt die erzeugte Gesamtleistung (kw) unterteilt in Heizung und Brauchwasser an.

Für die Heizanlage gibt es einen Strom Zähler der die Gesamtleistung der Anlage in KWh dann erfasst.

Der Mieter hat einen separaten Wärmemengenzähler.

Mehr separate Zähler sind nicht vorhanden d.h. unser also Vermieters Heizwärme und Warmwasser sind nicht separat sondern in den Gesamtleistung der Heizanlage bzw. Des Gesamtenergie des Stromzählers vorhanden.

Dem Mieter sein Warmwasser wird nicht über die Heizanlage gemessen sondern über seinen eigenen Strom Zähler und ist zum Glück nicht problematisch da es nicht über die Heizanlage läuft.

Wie kann ich denn jetzt genau dem Mieter seine Heizkosten berechnen ohne das ich ihm unser Warmwasser mit drin habe? Gibt es für das Warmwasser evtl. Eine Formel?

Kann ich die Heizkosten wie folgt berechnen:

Leistung Gesamt Heizanlage: 10.000 kw davon sind Heizung 8.000 kw und 2.000 kw Brauchwasser

entsprechen Stromenergie lt Stromzähler: 6.000 kwh

Also muss das ja umrechnen wg kw und kwh, also 1 Kw Heizleistung entspricht x Kwh Stromenergie

Und diese Kwh könnte ich doch dann mit den mwh (vorher auf kw umrechnen) vom Wärmemengenzähler des Mieters multiplizieren und hätte dann seinen Heizverbrauch (abzgl. Des Warmwassers von uns), oder?

Wer kann mir hier helfen und hat darin Erfahrung wie man hier rechtlich richtig die Heizkosten berechnet bekommt.

Lt. heizkostenverordnung muss der Vermieter nicht verbrauchsgenau abrechnen, wenn er eine Wohneinheit selbst nutzt, dennoch möchte ich das so gut wie möglich hinbekommen. 

DANKESCHÖN vorab.

Heizkosten, Wärmepumpe, Heizkostenabrechnung, Warmwasser
Heizkostenabrechnung ohne Wärmemengenzähler / Wasserzähler?

Hallo,

big problem!

Großes Haus mit 3 geplanten Wohneinheiten. Mit in Summe ca 40 Heizkörpern.

Wohnung 1 hat Wasserzähler (zuminstet die möglichkeit diese zu installieren) Wohnung 2 hat keine Wasserzähler und auch keine echte (wirtschaftliche) Option diese zu installieren. Wohnung 3 hat keine Wasserzähler, aber ggf eine Option diese einzubauen ...

Wärememengenzähler für jede Wohnung gibt es NICHT .. und es ist wohl auch nicht möglich diese einzubauen ... es gibt nur EINEN Heizkreislauf ... .

Die Wohnung 1 soll vermeitet werden. Die Wohnung 2 ist vermeitet, aber die ABrechnunge wie auch immer diese erfolgt ist kein Problem (Familie ... aber nicht Eigentümer) Die WOhnung 3 istz aktuell unbewohnt und soll über die nächsten 3 Jahre sanniert und dann erst vermietet werden.

Problem ist, dass a) Messgeräte an jedem Heizkörper recht teuer werden und vor allem die Heizkörper der Wohnungen 2 und 3 über die nächsten 3 Jahre getauscht werden - was bedeutet, dass ich bei neuem Heizkörper jeweils die Geräte nochmal kaufen muss (wobei Wohnung 3 die nächsten 3 Jahre keine Heizkosten erzeugen wird) ... ZUDEM bringen die Geräte an den Heizkörpern nicht wirklich was nachdem wie ich das verstanden habe, da man wohl noch den Wasserverbrauch zugrundelegen muss pro Wohneinheit richtig? b) wegen fehlenden Wasseruhren auch der Wasserverbraucht nicht richtig abgerechnet werden kann ...

Was kann ich machen?!?

  • Soweit mir bekannt ist, darf ich nicht einfach "warm" vermieten und Heizung und Wasser pauschal abrechnen, sofern ich nicht möbliert vermiete ... richtig?

Oh Mist .. habe ich echt unschönes Problem an der Backe und hoffe ihr könnt mir helfen!

Danke vorab!!

Mietrecht, Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Wärmemengenzähler

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