Unrechtmäßige Hausdurchsuchung vor 4 Jahren. Beschlagnahmte Gegenstände zurückholen?

Sehr geehrtes Forum,

Person X hatte wegen "Verdacht auf Sachbeschädigung" oder so ähnlich vor ca. 4-5 Jahren eine Hausdurchsuchung. Als X in Untersuchungshaft war (17 Jahre alt), haben die Polizisten auf der Wache gesagt, dass sie nun eine Hausdurchsuchung machen wollen. X hat diese verneint. 

Später haben sie x unter Druck gestellt und meinten in etwa: "Wir haben gerade den Richter persönlich angerufen, und der hat uns eine Hausdurchsuchung erlaubt".

Naiv glaubte x dem, stimmte aber jedoch nicht ausdrücklich zu, dass x damit einverstanden sei.

Von der Polizeiwache aus, fuhrte x, x's Vater der x abholte auf der Wache, 3 Polizisten und noch ein Herr der die Hausdurchsuchung protokollierte in X's damalige Jugendwohngemeinschaft. 

X's damaligen Betreuer waren nicht da und die Polizisten kamen in X Zimmer und fanden eine Menge Beweislasten und Gegenstände die 100%ig mit X in Verbindung gebracht worden könnte. Es handelte sich dabei um Graffiti-/Utensillien/Gegenstände etc...

Außerdem, haben sie damals X PC-Festplatte und Handy mitgenommen. Darauf war auch verwertbares belastendes Beweismaterial.

Sie schrieben ein Protokoll, was sie alles beschlagnahmt haben und gingen. Einen schriftlichen Durchsuchungsbefehl hat X bis heute nie gesehen.

Einige Zeit später meldete X sich bei der Polizei und fragte was nun mit meinen Sachen sei. Nach mehreren Nachfragen, durfte X mein Handy abholen. 

Über alle andere Gegenständen bekam X keine Auskunft.

Nun sind über 4 Jahre vergangen und X habe bis jetzt wegen diesem Fall keinerlei Post oder ähnliches bekommen. 

Da auf der Festplatte private Daten und allgemein viele persönliche Gegenstände beschlagnahmt wurden, würde X die nun mal gerne zurück haben. X hat jedoch Sorge, falls die Polizei X aus irgendeinem Grund auch immer vergessen etc. hat, dass die Polizei dann wieder wegen der damaligen Sache ermittelt bzw. dann die ganzen Sachen auswertet etc.

Desweiteren hat X im Internet gelesen, dass wenn eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung erfolgte, dass alle beschlagnahmten Sachen nicht als Beweis dienen können. Eventuell weis das die Polizei und hat den Fall unter den Teppich gekehrt, da X ja bis heute keinerlei Vorladungen oder ähnliches bekommen habe.

Wie sollte X sich in diesem Fall verhalten? Sollte X da mal anrufen bzw. mal zu einem Anwalt gehen?

X würde sich sehr über jede Hilfe und Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Polizei, Graffiti, Recht, Anwalt, Hausdurchsuchung, Jura, Beschlagnahmung
Hausdurchsuchung durch Polizei?

Ahoi,

um ca 3 Uhr morgens (donnerstag früh) hat es an meiner Wohnungstür geklopft und ich bin hin. als ich fast an der Tür war, konnte ich ein Geräusch vernehmen, dass wie ein Funkgerät klang, dass grade Sound wiedergibt. Aufgrund dessen habe ich die tür nicht geöffnet. Es klang für mich nach unserer exekutiven Gewalt. Aber ich wundere mich über die Zeit für eine Hausdurchsuchung und wenn sie es waren, warum sie dann einfach wieder gegangen sind? Sollten Sie nicht die Tür aufbrechen, wenn sie einen so dringenden tatverdacht haben? oO da sie bestimmt wiederkommen werden, habe ich bereits alle maßnahmen ergriffen.

Oder könnte es doch nur mein Nachbar gewesen sein (der durchaus hin und wieder zu solchen Zeiten nochmal aufn bierchen oder n Schnack runterkommt) und da war dann eben dieses geräusch und da der Mensch oft das wahrnimmt, "was er möchte", habe ich das so zusammen assoziiert? Ich bin mir echt unsicher. Natürlich erledigt sich die Frage von selbst, wenn ich es jetzt sein lasse, bzw es stört mich dann nicht mehr, wenn unangekündigter Besuch hier ist.

Ich habe dies auch einem anderen Kumpel erzählt und er meinte, dass sie bei seiner Hausdurchsuchung damals wohl auch 2x vorher da waren und er nicht und da sind sie auch einfach gegangen. Beim dritten mal haben sie ihn dann angetroffen, aber durch seine lieben Nachbarn wusste er eben von den anderen 2 Besuchen und hat präventiv klug gehandelt. Trotzdem erschließt es sich mir nicht, warum sie trotz "Durchsuchungsbefehl" die Tür dann nicht Gewaltsam öffnen, aber trotzdem in aller früh kommen!? natürlich freut man sich über das gesparte geld einer aufgebrochenen tür... ich wohne im Mecklenburg-Vorpommern, falls das relevant sein sollte...

ps. mein nachbar ist so ein freigeist und ich weiß nicht, ob ich ihn jetzt die nächsten tage schnell sehe, da er so gut wie keine verbindlichkeiten bzw feste strukturen in seinem leben hat. Und bevor ich ewig grübele, versuche ich es mir so zu erklären

danke im voraus

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Hausdurchsuchung, Gesetz, Polizeikontrolle, Rechtslage, Betäubungsmittelgesetz
Führerschein Beschlagnahme wegen Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr. Wie lange dauert das Verfahren?

Hallo, folgender Sachverhalt:

-         Wegen einem Platten wurde das Firmenfahrzeug meines Arbeitgebers im November 2018 um ca. 1:45 Uhr („Tatzeitpunkt“-Nachweis über elektronisches Fahrtenbuch) am Seitenstreifen einer Bundesstrasse abgestellt.

-         Um 2:40 Uhr (fast 1 Stunde später) hat ein ziviler Bundespolizisten eine Person im Auto sitzen sehen bzw. mich nachher neben dem Auto stehen sehen. (laut „Sachverhaltsschilderung“ des Zeugen). Die Frage ob ich Hilfe benötige, habe ich verneint. Aufgrund meiner Alkoholisierung hat er seine Kollegen von der Landespolizei telefonisch informiert. Ich bin währenddessen nach Hause gegangen.

-         Um ca. 3:15 Uhr haben mich 4 Polizeibeamte in meinem Haus „besucht“. Ich habe die Beamten nicht in meine Wohnung gelassen, mein Mieter hat sie rein gelassen.

-         Mir wurde der Tatvorwurf „Trunkenheit am Steuer“ eröffnet, aber ich wurde nicht über meine Rechte belehrt. Meine Wohnung (auch mein Kühlschrank) und ich wurden durchsucht ohne meine Einwilligung (Beweis private Videos).

-         Ich wurde dann gegen 3:30 Uhr mit auf die Wache genommen, dort wurde mir um 3:45 Uhr eine Blutprobe entnommen.

-         Mein Führerschein wurde Beschlagnahmt (nach telefonischer Rücksprache mit Staatsanwalt).

-         Am 23.12.2018 habe ich vom Amtsgericht eine Schreiben bekommen, das gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und der Führerschein Beschlagnahmt bleibt (Wert 1,89 Promille).

-         Akteneinsicht wurde am 22.11.2017 angefordert und am 16.02.2018 hat mein Anwalt die Akten zur Einsicht erhalten. Ich habe über den Anwalt eine Beschuldigtenaussage an die Staatsanwaltschaft schicken lassen, in der ich angegeben habe, das nicht ich sondern mein Bruder das Fahrzeug geführt bzw. abgestellt hat, weil er mich Heim fahren wollte. Der Zeuge (Bundespolizist) und Staatsanwaltschaft gehen von einem „Unfall“ aus. Es wurden aber weder Personen verletzt noch ein Sachschaden verursacht.

-         Im März 2018 wurde das Begleitstoffgutachten nachgereich.

-         Am 11.4.2018 wurde durch den Anwalt Stellung zum Gutachten vom 28.2.2018 genommen. 1. Ich bin nicht gefahren! 2.Tatzeitpunkt nicht 2:40 Uhr sondern nachweislich 1:45 Uhr letzte Fahrt (Fahrtenbuch). 3. Laut Gutachten wurde eine Blutprobe vom 24.04.2017 verwendet. Also 5 Monate vor der angeblichen Trunkenheitsfahrt. (Fehler des Gutachters?) 4. laut Gutachten kann ein "Teil"-Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden 5. Aufforderung zur Einstellung des Verfahrens und Rückgabe des Führerscheins

Wie ist die Tendenz? Wird das Verfahren eingestellt oder kommt es zur Verhandlung?

Was kann man tun um das Verfahren zu beschleunigen?

Habe ich als „Vertriebler/Aussendienst“ Schadenersatzansprüche wegen entgangenen Provisionen? Ich habe kein Gehalt. Ich "lebe" von den Provisionen!

Gibt es eine Frist, bis wann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wegen Hausdurchsuchung, fehlender Belehrung… stellen kann? Privaten Videos als Beweismittel?

DANKE

Recht, Hausdurchsuchung, Führerscheinentzug, Auto und Motorrad

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