Darf ein Verdächtigter bei einer Hausdurchsuchung immer in dem Raum sein, der gerade durchsucht wird?
14 Stimmen
8 Antworten
Der Durchsuchungsbeschluss des Gerichtes gibt der Strafverfolgungsbehörde das Recht die Räume zu betreten und zu durchsuchen.
Sie verbietet nicht dem Gewahrsamsinhaber seine Räume zu nutzen.
Allerdings ist durch den Durchsuchungsbeschluss der Gewahrsamsinhaber auch verpflichtet die Durchsuchung zu dulden.
Dulden bedeutet, er muss die Durchsuchung geschehen lassen und darf sie nicht behindern. Fängt er an die Durchsuchung oder den Erfolg der Durchsuchung zu behindern oder zu beeinträchtigen, darf die Strafverfolgungsbehörde alle Maßnahmen ergreifen, um den Erfolg den Maßnahme sicherzustellen.
Grüß dich,
bei einer Hausdurchsuchung hat sowohl der Betroffene, als auch die Polizei das Anrecht auf einen Durchsuchungszeugen (i.d.R. ein Gemeindemitarbeiter). Dieser hat das Recht in jedem Raum, der durchsucht wird mitzugehen. Der Betroffene selber hat dieses Recht nicht.
Meistens spricht da aber nichts dagegen und wenn es jetzt kein aggressives Gegenüber ist, lass ich die in der Regel mitkommen. Aber wie gesagt, einen Rechtsanspruch hat er eben darauf nicht.
Jein.
Du hast sicher Recht beim "normalen" Betroffenen. Wenn es aber der Querulent ist, der die Maßnahme stört, darf ich ihn sehr wohl in einem Zimmer festsetzen. "Klo" wäre da aber nicht meine erste Wahl :D
Ja der Verdächtige darf sich frei in seinen Räumen bewegen und zudem jederzeit der Durchsuchung beiwohnen.
Nein.
Er darf während der Durchsuchung in seiner Wohnung anwesend sein, aber wenn polizeitaktische Überlegungen dagegen sprechen, darf er nicht "bei der Durchsuchung" zuschauen - dafür gibts den Durchsuchungszeugen ;-)
Nein .. Er bleibt in dem Raum wo alles angefangen hat und wird doch überwacht
Ebenso kann die Polizei es nicht untersagen, was der Betroffene darf.
Der Richter hat doch die Durchsuchung genehmigt und nicht das Einsperren im Klo, während der Durchsuchung.