Ist es blöd nach Magdeburg zu ziehen?

Ich (22) habe von meinem Jobcenter (bin im ALG2 Bezug) eine Umzugszustimmung schriftlich bekommen. Aus schweriegenden Gründen, hab dafür denen ein Attest eingereicht. Zum 1.3 muss ich hier weg sein. Ich habe in Berlin und Hannover gesucht, aber es ist verdammt schwer, eine Wohnung zu finden. Nicht, weil ich ALG2 Bezieher bin, nein, 80% mögen wohl die Mietsicherheit per Direktüberweisung vom Staat, außer einige private Vermieter. Aber es gibt keine freien Wohnungen bzw der Andrang ist zu gigantisch.

Nun habe ich mich quasi schon für Magdeburg entschieden. Die Stadt ist 100km weit weg von mir und im ''Osten''. Ich versuche meine Vorurteile abzulegen, aber Zweifel hat man trotzdem. Ich denke nur an Neonazis, nur Deutsche, keine Ausländer, niedrige Gehälter, noch mehr Lohndumping, Hohe ALG2 Quote etc. Ist das zu sehr Schwarz-Weiß Denken? Im Endeffekt kommts drauf an, was man selber draus macht oder? In Magdeburg gibt es hunderte freie Wohnungen und wenig so gut wie gar keinen Zustrom. Die Vermieter telefonieren mir hinterher und kann mir groß aussuchen,w s ich will. Und das für 260 Warmmiete. Kein Plattenbau. Teilweise tolle Altbauwohnungen in der Stadt in tollem Zustand. Woanders finde ich keine Wohnung.

Alternativ kommt wegen dem entspannten Wohnungsmarkt nur noch der Ruhpott mit den Städten Essen, Gelsenkirchen, Dortmund etc in Frage. Da ist auch viel frei.

Was tun? :) Ich möchte mein Leben endlich wieder selber in die Hand nehmen :)

Berlin, Umzug, Auszug, Hartz IV, Jobcenter
Hartz 4 - Verantwortung- und Einstehensgemeinschaft

Guten Abend! Ich muss jetzt mal etwas ausholen; Also, mein Arbeitsvertrag lief letztes Jahr im August aus. Aus dem Grund habe ich mich dazu entschieden zu meinem Freund zu ziehen, der ca. 330 km von mir entfernt wohnte. Da ich hier noch keine Arbeit hatte, war ich beim Jobcenter um nach ALG ll zu fragen, da mir ALG l nicht zusteht. Damals haben die gesagt, dass mein Freund zu viel verdient und es mir deshalb nicht zusteht. Das war auch okay, ich will ja auch nichts, was mir nicht zusteht. Viele aus meinem Bekanntenkreis haben allerdings daran gezweifelt, dass mir gar nichts zusteht, also bin ich zu meiner Anwältin, die mir gesagt hat, dass erst nach einem Jahr eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht und mir also etwas Geld zusteht. Ich, total happy, bin heute nochmal zum Jobcenter und wurde total abgewimmelt. Die wollte nicht mal meinen Antrag annehmen. Sie sagte, das wenn gleich von anfang an eine Beziehnung besteht, gilt das nicht mit dem 1 Jahr. Nun, davon hat meine Anwätin nichts gesagt und gelesen habe ich davon auch nichts! Natürlich werde ich Widerspruch einreichen, denn ich habe im Moment nicht mal eine Krankenversicherung, die ich mir leisten kann. Kennt sich damit jemand aus und kann mir ein paar Tipps geben??? Und BITTE erspart euch dumme Kommentare wie; geh doch arbeiten etc...Es ist ja nicht so, dass ich faul zu Hause rumsitze. Ich schreibe fleißig Bewerbungen aber in meinem Beruf (Fremdsprachensekretärin) ist es nicht ganz so toll gesät mit Stellen!!! Danke schonmal an alle die hilfreiche Antworten haben!!!

ALG II, Hartz IV
Sachbearbeiterin lässt keine Ruhe und kommt schon wieder mit ihrer Unterhaltsvermutung

In Bezug auf http://www.gutefrage.net/frage/wohne-zur-untermiete-bei-oma---muss-diese-ihr-vermoegen-offenlegen-trotz-getrennter-haushaltskasse

Heute habe ich mal wieder ein Schreiben von meiner Sachbearbeiterin bekommen. Darin steht:

[...] bei einem Hausbesuch wurde festgestellt, dass Sie im Haus Ihrer Großmutter keine abgetrennte Wohnung bewohnen. Bei einem Mietverhältnis zwischen Verwandten ist einen Unterhaltsvermutung [...] zu prüfen. [...]

[...] Um über Ihren Folgeantrag [...] entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

Bitte füllen Sie den beigefügten Vordruck gewissenhaft aus und legen Sie diesen vor Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensnachweise Ihrer Großmutter vorlegen müssen [...]

Der Vordruck ist ein "Zusatzbogen zur Feststellung von Haushaltsgemeinschaften mit Verwandten (außer Kindern und Eltern) und Leistungszahlungen $9 Abs. 5 SGB II" Da steht auch fett geschrieben "Angehörige mit eigenem Bad und eigener Küche bilden keine Haushaltsgemeinschaft mit der Bedarfsgemeinschaft"

Tja, was soll ich jetzt machen? Die Dame hat bereits ein formelles Schreiben von mir bekommen, das Sie das Vermögen meiner Großmutter nix andinge, da wir eine Wohngemeinschaft sind. Soll ich ihr denselben Schrieb nochmal zuschicken? Würde das was bringen? Oder habt ihr noch andere Tipps? Meine Oma ist gerade schon wieder am durchticken. ^^' Schließlich zahle ich ihr Miete (von meiner Rente, werde bezüglich der Miete nicht vom Amt unterstützt) und sie unterstützt mich finanziell in keinster Weise.

Unterhalt, ALG II, Hartz IV
Was tun? Von der Schweiz zurück nach Deutschland

Hallo liebe Forummitglieder, ich weiss nicht ob dies der richtige Ort ist um eine derart brisante Frage zu stellen. Allerdings würde ich mich freuen wenn ich ein paar hilfreiche Antworten erhalte.

Eine Person, 51 Jahre alt, deutscher Staatsbürger, seit 4 Jahren in der Schweiz lebend, bisher von seinem eigenen Einkommen lebend, möchte zurück nach Deutschland. Als die Person vor ca. 5 Jahren geerbt hat, ist sie in die Schweiz "ausgewandert". Die Person hat ein Aufenthaltsvisum für 5 Jahre welches in einem jahr ausläuft. Die Person hat derzeit einen Nebenjob, durch welchen sie ca. 550€ monatlich erhält. Da die Person von ihrem eigenen Vermögen gelebt hat und das Vermögen logischerweise immer weniger wurde, versucht die Person Seit 1 1/2 Jahren einen Job in der Schweiz oder in Deutschland zu erhalten, der es ihr ermöglicht genug Geld zu verdienen. Dies war bisher erfolglos. Die Person ist nun fast bankrott und sitzt nächsten Monat auf der Straße wenn es so weitergeht.

Das Problem ist: Durch den Aufenthaltsort Schweiz ist es problematisch einen Job in Deutschland zu erhalten. Und dadurch dass die Person nicht über einen Job verfügt, der ihr ein ausreichendes Einkommen garantiert, ist es schwer eine Wohnung in Deutschland zu finden. Die Person möchte aber zurück nach Deutschland.

Die Person war beim Bürgeramt in Deutschland und hat nach einer Wohnung gefragt. Die Antwort des Bürgeramtes war, dass sich die Person selbst darum kümmern muss, da die Liste der Wohnungssuchenden sehr lang sei.

Die Person war beim deutschen Arbeitsamt. Diese vermittelt die Person nach eigener Auskunft jedoch nicht, solange die Person nicht über einen deutschen Aufenthaltsort verfügt.

Die Person war beim deutschen Konsulat in der Schweiz und hat ihre Situation geschildert, nämlich dass sie zurück nach Deutschland möchte und ob es irgendeine Hilfe seitens des Konsulats gäbe. Die Antwort des Konsulats war, dass sich die Person ja noch eine Fahrkarte nach Deutschland leisten könne.

Die Person war letzte Woche beim Bürgeramt. Das Bürgeramt verlangte Beweise dass die Person wirklich wohnungssuchend sei. Dann gäbe es die Möglichkeit für die Person ins Obdachlosenheim zu gehen.

Die Person möchte also nach Deutschland zurück. Das Geld geht ihr aus, Die Person kann keine Rechnungen mehr bezahlen. Sie findet weder Wohnung noch Job in Deutschland.

WELCHE (FINANZIELLEN) HILFEN GIBT ES SEITENS DEUTSCHER BEHÖRDEN ??? Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es für die Person wieder nach Deutschland zu kommen. Gibt es die Möglichkeit auf Sozialhilfe oder ähnliche finanzielle Hilfen?

Und zum Schluss: Na klar weiss die Person, dass ziemlich viel schief gelaufen ist. Die Person hatte aber auch viel Pech. Ab einem gewissen Zeitpunkt war es ihr praktisch nicht mehr möglich zurück nach Deutschland zu kommen.

Ich bitte Sie/Euch nicht mit beleidigender Kritik zu antworten. Vielen Dank allen die sich die Zeit nehmen um die Frage zu lesen und auf diese zu antworten.

Deutschland, Schweiz, Arbeitsamt, auswandern, Hartz IV, Sozialhilfe, Bürgeramt, Obdachlosenheim
ALG II - Hartz IV / Zimmer in WG - Das Jobcenter will den Hauptmietvertrag in Kopie haben. Zurecht?

Hallo,

ich wohne mit einer Freundin in einer WG und beziehe nun ALG II. Bezüglich der Wohnsituation ist es so, dass Sie eine 100m² Wohnung hat und 450 Kaltmiete + 150 Euro Nebenkosten zahlt.

Ich bewohne ein 18m² Zimmer + Mitbenutzung Küche und Wohzimmer und zahle dafür 220 Euro (195 + 25 Euro NK).

Den Untermietvertrag habe ich meiner SB vorgelegt. Nun möchte SIe gerne noch den Hauptmietvertrag zwischen der Hauptmieterin und dem Eigentümer. Dürfen die das verlangen ? Meine Freundin möchte eigentlich weder, dass Ihr Name und schon gar nicht, dass die Daten ihres Vermieters dem Jobcenter bekannt sind.

Was tun ? Ich möchte meine SB ja nicht verprellen, dass ich womöglich gar kein Geld für die Miete bekomme, aber ich kann ja auch nicht einfach den Hauptmietvertrag nehmen, denn da habe ich ja nix mit am Hut.

Wenn meine beste Freundin, die Hauptmieterin nun ein Schreiben aufsetzen würde, in dem Sie bestätigt, dass Sie 100m² zum Mietpreis von 600 Euro bewohnt und das Zimmer + eine Mitbenutzung an mich weitervermietet ? Aber nicht dazu bereit ist den Hauptmietvertrag zur Verfügung zu stellen ? Ich denke mal dem JC geht es wohl darum zu sehen, dass ich nicht in einer 40m² Wohnung mit ihr Wohne, die nur 250 Euro kostet oder ?!

Wäre für Ratschläge dankbar.

LG

ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Wohngeld

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