Rechtliche Schritte, da Gefährdung des Kindeswohls?

Hallo, ich würde gern wissen,ob ich rechtliche Schritte einleiten kann gegen das JobCenter. Ich habe einen Termin 2 Wochen vor Ablauf meines Folgeantrages bekommen. Alles abgegeben, soweit mit Kontoauszügen in Ordnung ( also ohne Beanstandung) und hatte dann Ende des Monates kein Geld bekommen. Nach meinem Anruf teilte mir die Dame von der Leistungsabteilung mit, es fehlen die Kopien 2er Sparbücher und von meiner DeKaBonusrente eine Jahreskontoaufstellung, um meinen Antrag überhaupt zu berechnen. Wohlgemerkt, ich habe das im Oktober schon abgegeben. Aber gut, ich hab den neuen unveränderten Bescheid mit den Kopien abgegeben. Das ist schon seit gut 1,5 Wochen her. Heute ist der 9.4.13....noch immer kein Geld oder der Bescheid eingegangen. Habe dann noch einmal heute angerufen, die Dame meinte, es ist letzten Donnerstag mit dem normalen Zahllauf rausgegangen und ich werde es Anfang nächster Woche auf meinem Konto haben. Das Schlimme ist nur, mein Sohn geht zur Schule und er muss auch was Essen. Er kann nicht bis nächste Woche warten.... Mir schießen die Tränen ins Gesicht, daß glaubt mir keiner. Gut, Morgen wird das Kindergeld vielleicht drauf sein, aber 2 Wochen ohne Geld und soll mich noch bis nächste Woche gedulden, daß kann doch nicht sein? Nicht mal einen Vorschuss o.ä. wurde mir angeboten.... Nun meine Frage, kann ich da selbst nach Geldeingang nächster Woche eine Anzeige oder was anderes machen? Denn schließlich ist das Gefährdung des Kindeswohls oder? Und von den Mahngebühren wegen Zahlungsverzug ganz zu schweigen. Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

LG und Danke im Vorraus

Hartz IV, Kein Geld
Arbeitslosengeld erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträger

Hallo, Ich habe nun 2 Briefe bekommen und bin mir nicht ganz sicher was die zu bedeuten haben, ich tippe sie mal ein vielleicht kann mir einer weiterhelfen ..

Es geht darum das mir Arbeitslosengeld 1 zu steht, doch habe ich keine Auszahlung erhalten.

Brief von der Arge:

Sie erhalten beiliegendes Schreiben zu Ihrer Kenntnis. Für die Zeit vom 01.02.2013 bis 28.02.2013 und vom 01.03.2013 bis 31.03.2013 wurde Ihnen Arbeitslosengeld 2 gezahlt.

Für diese Zeit steht Ihnen auch Arbeitslosengeld gem. $ 136 SGB 3 zu.

Der andere Leistungsträger hat für diesen Zeitraum einen Erstattungsanspruch gem. $ 103 des Zehnten Buches Sozialgesetztbuch(SGB X), der in der oben genannten Höhe durch die Agentur für Arbeit erfüllt wird. In diesem Umfang haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. $ 136 SGB 3 mehr.

Brief vom Jobcenter:

Für die Monate 02 und 03 erhalten wir ihren Leistungsanspruch direkt von der Agentur für Arbeit erstattet

Ich lebe mit meinen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft, weil ich nur Teilzeit gearbeitet habe und mein Sohn noch zur Schule geht, also haben wir immer etwas ALG 2 bekommen für die Miete usw.

Doch seid ich mein Job verloren habe haben wir nicht mehr ALG 2 bekommen, als ich mit den Job auch, also es wurde uns für 02 und 03 nicht mehr bezahlt.

Ich versteh jetzt nicht ganz, wieso mir für 02 und 03 kein ALG 1 zusteht?

Brief, ALG I, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Einladung zum Gespräch über ihre berufliche Situation

ich bin seit ca.4 Jahren Harz 4 Empfänger,hatte auch einen guten Job gehabt wo ich auch gut verdient habe,bei dieser Firma war ich 22 Jahre lang beschäftigt gewesen und durch ein paar dumme kleine Fehler die mir in gewissen Zeitabständen immer wieder passiert sind wurden kamen zisch Abmahnungen,Gespräche mit meinem Vorgesetzten bis ich dann die Kündigung hatte. Später als ich meine jetzige Freundin kennen gelernt habe,folgten nur noch kurzfristige Beschäftigungen über Leihfirmen was mich ziemlich runtergezogen hatte psychisch und seidem fasse ich zur Zeit irgendwie arbeitsmäßig keinen richtigen Fuß mehr arbeitsmäßig,und mein Selbstvertrauen leidet da auch schon etwas mit drunter Bin diesbezüglich beim Psychologen gewesen und hab Ihm die Probleme offen dargelegt alles,das ich mich unter anderem von dem Jobcenter .auch bedrängt immer Einladungen und aktive Bewerbungbemühungen,trotz ärztlichem Gutachten das denen vorliegt. Heute erhielt ich eine Einladung möchte mit Ihnen über dies und das sprechen bitte bringen sie an diesem Tag auch Ihre Bewerbungsunterlagen mit Ihren Eigenbemühungen mit aber über das Gutachten vom ärztlichen Dienst mal über meine Erwerbsfähigkeit zu sprechen halten sie wohl nicht für nötig. Von Leihfirmen bei denen man sich ja von denen auch bewerben muss oder man bekommt von denen auch stellenangebote über Leihfirmen halte ich gar nichts denn ich habe über Leihfirmen keine guten Erfahrungen gemacht besonders hinsichtlich einiger Versprechungen und das ganze hat mich diesbezüglich auch runtergezogen. Im mom weiss ich auch nicht was ich jetzt machen soll einerseits möchte ich nicht dann im nachhinein in die Armut verfallen odr abgeschoben werden zum Sozialamt oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Wie fasst man wieder Fuß in der Arbeitswelt wenn man bisher nur negatives erlebt hat und das Selbstbewusstsein im mom im Keller ist.

Einladung, Hartz IV, Jobcenter

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