Keine Freunde und sozialen Kontakte. Wie soll ich umziehen?

Ich (22) bin alleinstehend, ohne Familie, ohne soziale Kontakte und seit einiger Zeit erwerbslos also beim Jobcenter und beziehe ALG2. Ich würde sehr gerne wieder mein eigenes Geld verdienen und freue mich sehr auf meinen Neustart, denn: Aus psychischen Problemen muss ich meinen Wohnort verlassen, hab mir das ärztlich bestätigen lassen und habe vom Jobcenter eine Umzugszustimmung/erteilung schriftlich bekommen. Letzte Woche habe ich das letzte mal Miete und Regelsatz überwiesen bekommen und am 31.1 muss ich aus meiner Wohnung raus sein. Das Jobcenter hat mich aufgefordert im neuen Wohnort eine neue Wohnung zu suchen und dann einen neuen Antrag zu stellen. Ich habe allerdings noch keine Wohnung und werde wohl erstmal obdachlos sein. Man könnte jetzt meinen ''Ist der dumm? Er kündigt seine Wohnung selbst und wird obdachlos''. Wie gesagt, bei mir aus psychischen Problemen mit dem Wohnort. Ich habe keine Sanktion vom Amt oder so. Ich ziehe nach Berlin und kann dort höchstens meine Möbel und Kisten wo unterstellen. 250km entfernt ist Berlin. Ich werde mich da sofort beim Amt melden und sagen was Sache ist.

Das Problem: Mein Jobcenter übernimmt zwar die Umzugskosten und auch eine neue Kaution übernimmt das neue Jobcenter, aber ich habe niemanden (da keine soziale Kontakte), der mich rüberfährt mit einem Sprinter oder so. Wo finde ich solche Leute? Das Amt glaubt mir nicht, dass ich keine Freunde habe. Ziemlich traurig ich weiß... Ich habe in Berlin 2 Angehörige, die von meinem Problem wissen. Aber die haben selber keinen Führerschein um mich abzuholen. Ich komme hier nicht raus aus meiner Wohnung :( in 3 1/2 Wochen muss ich hier weg...ins Nichts...

Was tun?

Berlin, Umzug, ausziehen, Hartz IV, Jobcenter
Hausüberschreibung von Hartz-IV-Empfänger

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage.

Mein Vater hat vor einigen Jahren ein kleines Häuschen gekauft. Da es ursprünglich mal für meinen Bruder hätte sein sollen, steht er und mein Vater gemeinsam und gleichberechtigt im Grundbuch. Mein Vater hat alle angefallenen Kosten bisher alleine gezahlt und zusätzlich das Haus auch renoviert und ausgebaut. Mein Bruder lebt mittlerweile in einer anderen Stadt, hat dort ein Kind und möchte dort auch nicht weg. Nun ist es so, dass ich und meine Freundin das Haus gerne übernehmen wollen. Allen Beteiligten ist das recht. Mein Vater würde uns das Haus zu einem günstigen Preis oder evtl. sogar umsonst überlassen. Das wird sich noch entscheiden. Mein Bruder will unseren Plänen nicht im Wege stehen und ist bereit einen Schenkungsvertrag zu unterschreiben oder auch einen Kaufvertrag. In letzterem Fall würde mein Vater das Geld alleine bekommen, schließlich hatte er ja alles gezahlt.

So weit so gut also. Nun zum Problem. Wie ich kürzlich erfahren habe, bezieht mein Bruder seit ca. 9 Monaten Hartz-IV, hat aber das Haus bei seinem Antrag nicht angegeben, weil er seiner Meinung nach damit ja nichts mehr zu tun hat, schließlich hat mein Vater ja alles gezahlt. Aber mein Bruder steht nun mal im Grundbuch und ich bin der Meinung, er wird richtig Ärger bekommen, wenn das herauskommt. Aber das muss er selbst wissen.

Da ich aber kürzlich gelesen, dass das Jobcenter noch 10 Jahre lang Schenkungen rückgängig machen kann, sind wir momentan dann doch etwas verunsichert und wissen nicht recht, wie wir uns verhalten sollen.

Was können wir tun, damit uns das Haus, in das wir Zeit und Geld investieren wollen, nicht wieder streitig gemacht werden kann? Wäre z.B. ein Kaufvertrag mit einer niedrigen Summe eine Lösung?

Vielen Dank für eure kompetenten Antworten.

Grüße aus Darmstadt, Manfred

Hartz IV, hausüberschreibung
Kindergeld Rückzahlung während ALG2 bezug

Hallo,

Ich bin dieses Jahr im Mai 21 geworden, im September kam die Familienkasse auf die Idee das ich Geld zurückzahlen könne, warum auch nicht. Es handelt sich um Juni-Juli und Oktober, zusammen 552€ welche zurück verlangt werden weil ich laut schreiben zu wenig Bewerbungen geschrieben habe, und somit nicht berechtigt gewesen bin. Klingt schon mal logisch(gut ich würde menschen ggf darauf hinweisen wenn es um so etwas geht, und nicht 4-5 Monate später sagen nanana so geht das aber nicht!)

Jetzt ist meine Frage: Da ich in dieser Zeit ALG2 bekommen habe, und mir das Kindergeld als Einkommen angerechnet wurde, ging ich davon aus das wiederbekommen würde.

Falsch gedacht ? ich habe mich kurz erkundigt und mir wurde folgendes geschrieben: "betreffend ihrer anfrage bzgl Kindergeld, muss ich ihnen sagen das eine Anrechnung von Kindergeld auf ALG2 immer stattfinden muss, wenn auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wurde. Sollte sich rückwirkend herausstellen, dass das Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde, so kann die seiner zeit durchgeführte Kindergeldanrechnung auf ihre Leistung nicht entfernt werden, da der Einkommenszufluss tatsächlich vorlang. irrelevant ist hierbei, ob die Familienkasse nun ihrerseits für eben jenen Zeitraum eine Rückerstattung geltend macht."

Verstehe ich das soweit richtig, wenn ich Geld ZAHLEN soll geht es immer, wenn etwas GEZAHLT werden soll geht das nicht ?

Stimmt das soweit und ich habe die Arschkarte ? dann muss ich ja auf meinen großen Haufen Geld zurückgreifen, welcher mir zur Verfügung steht.

Achtung dieser text könnte Passagen enthalten, welche als Sarkastisch zu deuten sind.

ALG II, Hartz IV, Kindergeld, Rückzahlung

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