ich werde Vater, bin z.Z. arbeitslos - was erwartet mich bei der Anmeldung im Amt?

Zur Veranschaulichung meiner derzeitigen Situation: Meine Freundin und ich besitzen jeweils eine eigene Wohnung. Hauptsächlich halte ich mich bei ihr auf. ;)

Sie besitzt einen Teilzeit-Job und wird ihn auch bis auf weiteres behalten. Als Entgelt bekommt sie monatlich ca. 1000 Euro/Netto. Ich bin zur Zeit arbeitslos, bekomme Hartz 4 und finde nur sehr schwer eine Arbeit. Daher möchte ich mich weiterbilden und das Angebot zur einjährigen Schulung in Anspruch nehmen, sofern das Jobcenter damit einverstanden ist. Das muss ich noch in den nächsten Tagen klären.

Meine Freundin ist nun seit Augut schwanger und ich freue mich auf das Kind und habe auch kein Problem damit als Vater Verantwortung zu übernehmen.

Die Frage ist nun, welche finanziellen Möglichkeiten besitze ich als kommender Vater? Das heißt, ich möchte nicht, das meine Freundin für mich aufkommt, da es rein finanziell auch nicht möglich ist. Von meiner Seite aus ist es auch eine Selbstverständlichkeit, gemeinsam, wie bei einer "normalen" Familie auch, für aufkommende Kosten aufzukommen, sofern ich es bezahlen kann,

Doch wenn ich lese, das ich nach der Düsseldorfer Tabelle über 380 Euro zahlen muss - von was soll ich das tun?

Was ich genau wissen möchte ist:

  1. muss ich dem Amt sagen, das ich Vater werde
  2. wenn ich dem Amt sage, das ich Vater werde/bin, steht mir finanzielle Unterstützung zuoder ergeben sich dann irgendwelche Nachteile?
  3. Ist es ratsam, meine Wohnung aufzugeben und als Bedarfsgemeinschaft zusammenzuleben oder gar zu heiraten?
  4. Zählen meine Freundin und ich nun als Bedarfsgemeinschaft, nur weil sie schwanger ist und wir uns sehr oft sehen?
  5. Wie sieht es mit der Anmeldung als Vater respektive dem Sorgerecht aus?
  6. Welche Verpflichtungen und Rechte kommen auf nun auf mich zu?
  7. Welche Fristen gibt es jetzt zu beachten?
  8. Was ist mit Namensgebung - zu wann muss das alles feststehen?
  9. Gibt es amtsunabhängige Organisationen, an die ich mich wenden kann um genau diese Fragen klären zu können? Was ist nun für uns die beste Lösung damit meine Freundin nicht auch noch für mich aufkommen muss und ich trotzdem öffentlich als Vater mit Sorgerecht leben kann. Wecke ich irgendwelche schlafenden Hunde, die sich lohnen erst später geweckt zu werden?
Familie, Unterhalt, Vater, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Jobcenter will Belege über die Weiterleitung der Miete

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit April diesen Jahres in der Dachgeschoßwohnung meines Vaters. Dafür gibt es einen Mietvertrag und die Wohnung wurde "abgesegnet" durch einen Besuch zweier Mitarbeiter des Jobcenters. Die Miete habe ich meinem Vater immer bar bezahlt allerdings, in manchmal kleinerern mal grösseren, Beträgen. (Ja es gibt Quittungen hierfür) Jetzt habe ich (nach 6 Monaten) einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Allerdings will die Arge nur noch den Regelbedarf (374;-€9 zahlen und für die Weiterbewilligung soll ich Belege vorlegen, dass ich die Miete auch an meinen Vater weitergeleitet habe. Jetzt habe ich gestern folgendes gelesen: Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R: Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand. Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz. Seh ich es richtig, dass die Arge gar keine Nachweise verlangen darf? Wie soll ich mich verhalten? Hatte jemand mal nen ähnlichen Fall und evtl. Erfahrung? Wäre echt nett wenn ihr mir helfen könntet! Gruß Daniel

Miete, Hartz IV, Jobcenter

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