Unterhalt für Kinder des Partners?Wird mein Einkommen mit angerechnet?

Hallo ich hoffe,daß ich hier ein paar hilfreiche Antworten auf meine Fragen bekommen werde. Vorab schonmal ein riesen Dankeschön.

Also wie folgt: Ich würde gerne mit meinem Partner zusammen ziehen. Ich habe 2 Kinder, davon lebt eine noch in meinem Haushalt, denn sie ist gerade 12 Jahre alt.

Mein partner hat 2 Kinder für die er Unterhaltspflichtig ist. Da er aber nicht soviel verdient, liegt der Unterhalt momentan bei ca. 260€ monatlich.

Ich beziehe momentan Krankengeld+Kindergeld+Hartz 4.( aufstockendes Hartz 4 / 170€ mon.

Meine Frage nun an euch. Mir ist klar,daß die 170€ hartz dann natürlich wegfallen. Wie ist es jedoch mit der Unterhaltsberechnung für seine Kinder. Wie wird das ganze berechnet??Wir das komplette Geld,was in einen haushalt fließt genommen, oder nur sein einkommen,da es sich um seine Kinder handelt?? Wie handhabt das Jugendamt das ganze??

Ich habe jetzt noch eine Reha vor mir und bin dann hoffentlich soweit genesen,um wieder arbeiten zu können.Das geht leider in meinem jetzigen Beruf nicht mehr,aber ich habe immer gearbeitet und werde dieses auch weiterhin tun. Und dann kommt natürlich auch wieder mehr einkommen rein,was dann auch wieder mit angerechnet wird??

Ich weiß,daß Liebe das wichtigste ist. Ich bin aber realist und möchte vermeiden,daß meine Tochter entbehren muß,nur weil mein Einkommen mit für den Unterhalt seiner Kinder mit angerechnet wird.

Es wäre schön, entlich Klarheit zu bekommen....wie das alles läuft. Vielen Dank im vorraus..!!

Unterhalt, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Würdet ihr den Betrug melden?

Folgender Fall: Paar mit drei Kindern trennt sich und die drei gemeinsamen Kinder bleiben bei der Mutter. Beide beantragen Hartz IV. Die Mutter erhält für die Kinder Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Beides wird als Einkommen auch eingerechnet.

Nun zum Vater. Er versucht die angefangene Selbstständigkeit weiter auszubauen und erhält dazu ergänzend Hartz IV.

Nun gibt es aber eine Umgangsvereinbarung, in der der Vater jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien seine drei Kinder zu sich nimmt. Da er selber nicht genug Geld hat, um drei Kinder gerecht zu ernähren usw. hat er die Mutter um Unterstützung gebeten. Diese weigerte sich, zum Teil verständlich, zum Teil nur zum Kopfschütteln mit den Worten: Ich zahl dir doch nicht deine Ausflüge. Durch Zufall kam durch einen Link heraus, das der Vater ja beim JobCenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen kann. Was er dann zumindestens für die Ferien tat. Nun haben sich die Lebensumstände weiter verändert und er ist trotz EInkommenssteigerung weiterhin auf ergänzendes ALG II angewiesen. Da er noch einen genehmigten Umzug hatte, ist er in ein neues JC gekommen. Dort stellte er schon beim Erstantrag den ANtrag auf Meraufwand. Nach langem Hin und Her- fehlende Unterlagen, Unterschrift der Mutter- eidesstaatliche Erklärung des Vaters- endlich bearbeitet. Dabei forderte ihn sein JobCenter dazu auf, diesen Antrag auf Mehraufwand dem zuständigen JobCenter der Kindsmutter als Sozialbetrug zu melden.

Wie würdet ihr reagieren? Er hat es leider nicht schriftlich. Ihm ist auch bewusst, dass diese Meldung in ihre Akte kommt und er dann wieder Stress hat. Schliesslich wird ihr ja dann das Geld abgezogen. Sie wird wieder mit Entzug der Kinder drohen und es auch versuchen durchzusetzen. Ich weiss, das das ALG II nict viel ist udn man meist den Cent zweimal umdrehen muss, allerdings sind die Kinder auch nachweislich beim Kindsvater, der selber manchmal nicht weiss, wie er das schaffen soll. Ist das in euren Augen Sozialbetrug der Mutter?

Umgangsrecht, Unterhalt, ALG II, Hartz IV, Sozialbetrug

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