Jobcenter überweist Miete an falsche Bankverbindung

Das Jobcenter hat die Miete und Nebenkosten immer an meinen vom Vermieter beauftragten Wohnungsverwalter überwiesen. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Wohnungsverwalter die Miete und Nebenkosten unterschlagen und veruntreut hat um irgendwelche Schulden zu tilgen. Mittlerweile ist er pleite und gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Ich habe das Jobcenter daher schriftlich am 03.09.2012 aufgefordert die Miete an eine neue Bankverbindung des Vermieters zu überweisen. Die Unterlagen dazu habe ich persönlich im Jobcenter abgegeben, die Entgegennahme wurde mir schriftlich bestätigt. Allerdings teilte mir der Vermieter jetzt mit, dass weder für Oktober, noch für November Zahlungen eingegangen wären. Ich stellte das Jobcenter daraufhin zur Rede und es stellte sich heraus, dass mein Schreiben vom 03.09.2012 im Jobcenter verloren gegangen war und die neue Bankverbindung nicht eingetragen wurde. Das Jobcenter teilte mir daraufhin mit, dass ich dann Pech gehabt hätte. Die Zahlungen wurden geleistet, wenn auch dummerweise auf das falsche Konto. Ich müsste daher selbst versuchen, vom Wohnungsverwalter das Geld zurück zu bekommen (wie denn, der ist pleite...), da das Jobcenter diese Zahlungen nur als Erfüllungsgehilfe für mich an den Wohnungsverwalter im Rahmen einer Abtretung überwiesen hat. Wenn das Schreiben zur Änderung meiner Bankverbindung dort abhanden gekommen wäre, sei das bedauerlich aber nicht zu ändern. Zweimal könne man die Miete nicht rückwirkend neu überweisen.

Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Dem Jobcenter war nachweislich bekannt, dass die neue Bankverbindung eingetragen werden muss und es ist allein deren verschulden, dass das diesbezügliche Schreiben verloren gegangen ist oder falsch abgeheftet wurde. Das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil gemacht werden, weil der Vermieter -zu Recht- nach den zwei letzten Mietzahlungen von mir fragt.

Gibt es dazu bereits Urteile oder Rechtssprechungen oder Gesetzestexte mit denen ich gegenüber dem Jobcenter argumentieren kann?

Bitte keine Hinweise wie: "geh zu einem Anwalt". Dann hätte ich mir die Anfrage hier sparen können!

Miete, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nebenkosten, Abtretung
Jobcenter, Wohnung, Mäuse, Baby

Hallo,

ich brauche ganz dringend Hilfte... (sorry wird jetzt bisschen lang)

Meine Schwester hat eine 6 Monate alte Tochter, ist alleinerziehend, wohnt in Berlin und lebt derzeit - weil nicht anders möglich - von Hartz 4.

Zum Problem: Sie wohnt im 4ten Stock - sie hat Asthma immer wenn sie einkaufen geht kriegt sie vor der Tür fast keine Luft mehr. In einer Hand ihre Tochter in der anderen die Einkaufstüten. Vor paar Wochen hat sie mehrere Löcher in der Wohnung entdeckt und Nachts Geräusche (kratzen,piepsen) gehört. Dann ist eines Abends eine Maus an ihr vorbeigehuscht und sie hat mehrmals Mäusekot in der Wohnung gefunden. Seit da an kann sie nicht mehr ruhig schlafen (wenn überhaupt). Sie hat große Angst um ihre Tochter. Sie ist jeden Tag unausgeschlafen und ziemlich reizbar was ja verständlich ist.

Die Hausverwaltung will sich nicht darum kümmern und das Jobcenter hat 2 Sachverständiger zu ihr geschickt. Die meinten aber nur die können hier nichts sehen (ist ja klar eine Maus kommt doch nicht aus ihrem Loch und begrüßt sie) und deswegen kriegt sie auch keine Genehmigung die Wohnung zu wechseln. Das Jugendamt steht hinter ihr, können aber auch nicht viel machen.

Nach langen Überlegungen hat meine Schwester ihre Tochter gestern zu meiner Tante gegeben dort ist sie sicher von irgendwelchen Krankheiten die Mäuse ja hervorrufen können. Ausserdem will sie jetzt arbeiten gehen, dass sie nicht mehr vom Jobcenter abhängig ist und sich eine neue Wohnung suchen kann. Sie leidet jetzt schon darunter sie nur am Wochenende (wenn sie frei bekommt) zu sehen (Meine Tante wohnt 200km entfernt von Berlin).

Was kann sie tun? Gibt es eine andere Lösung? Fällt das dann nicht auch unter Kindswohlgefährdung meine Tante ist ja nicht ihre Mama?

Freue mich wirklich über jeden kleinsten Tipp, ich komme nämlich auch nicht mehr weiter.

Liebe Grüße

Maus, Wohnung, Baby, Hartz IV, Jugendamt
alg2 - Umzug zurück zu den Eltern möglich?

Hallo liebe GF-Community, also ich hätte da mal eine Frage: ich bin leider seit fast einem Jahr arbeitssuchend und weiß langsam nicht mehr weiter. Mir geht es psychisch schon richtig schlecht und ich traue mich gar nicht mehr meine Emails abzurufen weil ich weiß dass eh nur wieder Absagen kommen :(

Damit ich meine viele nutzlose Zeit nicht vergammel und vereinsame möchte ich wieder zurück in meine 500 km weit entfernte Heimat in das Eigentumshaus meines Vaters ziehen. Nun frage ich mich, ob ich dann einen Mietvertrag mit meinem Vater schließen kann und ob ich diese Miete dann auch bezahlt bekommen würde? Klar ist, dass ich dann weniger zahlen müsste als jetzt. Ich denke meinem Vater würden 300 - 350 Euro für alles (Miete, Nebenkosten, Internet) reichen.Momentan zahle ich nur für die Warmmiete 500 Euro, was ja auch unangemessen hoch ist und sicher nicht mehr lang vom Amt getragen wird. Mein Vater ist 77 Jahre alt und lebt von der Substanz und minimalen Rentenzahlungen. Ich bin 29 und mein Bruder wohnt auch noch da, er ist Student und bekommt seinen Unterhalt von meinem Vater + Nebenjob gezahlt. Miete zahlt er keine.

Weiß zufällig jemand ob das also gehen würde, dass ich umziehe und einen Mietvertrag mit meinem Vater schließe? Und wie sieht es dann mit den Kosten für den Umzug aus? Und muss ich dann in der neuen Stadt das ALG wieder komplett neu beantragen?

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV

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