Beschwerde über Gutachter Neurologe

Hallo, ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt, bin 57, chronisch krank , Schwerbehindertenaus 50 GdB., bin noch bis 3 Stunden täglich freiberuflich tätig.Die Rentenversicherung hat mir zwei Gutachter zugeteilt, einen Internisten und einen Neurologen. Beim Internisten lief alles recht ruhig und angenehm ab, d.h. der Arzt war auf jeden Fall freundlic h Wie das Gutachten aussieht, weiss ich noch nicht. Vor einigen Tagen war ich beim Gutachter Neurologen. Dieser war schon gleich am Anfang sehr unfreundlich, hat mich während des Gesprächs meines Erachtens 1. nicht ernst genommen 2. teilweise sehr freche Bemerkungen fallen lassen, z.B. dass grudsätzlich Trigeminusneuralgie-Schmerzen reine Einbildung sind (ich habe diese Krankheit seit 15 Jahren), dass er bestimme, ob es Rente gibt oder nicht. Und er hat gesagt, zuerst muss man sich in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen, vorher gibt es sowieso keine Rente. Ich sagte ihm, dass ich ambulant seit 15 Jahren in neurologischer Behandlung sei, gern zu einer ambulanten Therapie bereit wäre, aber sicher niemals in eine psychiatrische Klinik gehe, denn ich habe wirklich Todesängste, wenn ich meine Familie länger als 1 Tag verlassen muss. Dann sagte er: "Ich entscheide hier, wer und wann in eine Klinik geht. Da haben Sie gar nichts zu sagen. Schmerzen sind sowieso nur Einbildung und existieren in Wirklichkeit gar nicht. Und ich entscheide über Rente oder keine Rente." Ich denke, ich sollte Beschwerde über ihn bei der Rentenversicherung einreichen. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Gutachter, Rentenversicherung
Verkehrsunfall versicherung will nachträglich einen Gutachter schicken

Hallo liebe leut, ich hätte eine Frage wie wir uns zu verhalten haben. Hatten dieses Jahr einen kleinen Verkehrsunfall. Der andere Verkehrsteilnehmer gesetand die Schuld ein. Als erstes überwies er uns das Geld für die beschaffung eines neuen Nummernschildes. Danach haben wir in der Vertragswerkstatt einen Kostenvoranschlag für die Lackierung der Stoßstange anfertigen lassen und zur Gegnerischen Versicherung geschickt.

Wir erhielten ein Schreiben. in dem folgendes drin Stand. Sehr geehrte Fr.... wir haben den Schaden umgehend geprüft und rechnen wie folgt ab. ..... (Wir erhielten die summe X von der Versicherung überwiesen.)

Jetzt ca. 4wochen später erhalten wir einen Brief von der Versicherung Das Herr Mustermann der Unfallverursacher den eingereichten Kostenvoranschlag für überzogen hält und er dachte das nach der Beschaffung des neuen Kennzeichens keine neuen forderungen gestellt werden. Insoweit beabsichtigt die versicherung einen Gutachter vorbei zu schicken und wir sollen uns bei der Versicherung melden weil das nur zu den Üblichen Geschäftszeiten möglich ist.

Unsere Frage ist nun müssen wir überhaupt noch ein Gutachter kommen lassen?

Die Versicherung schrieb doch mit eingehender Prüfung sei alles OK. Das auto ist noch nicht repariert. (Könnte aber auch schon verkauft sein) Also unserer meinung nach ist das alles sehr schwammig und die Versicherung will jetzt den Preis drücken weil sie sonst einen Kunden verlieren wird.

Wie sieht es aus Anwalt einschalten? Versicherung gar nicht zurückrufen?

Viele liebe grüße würden uns über schnellst mögliche antworten freuen

Unfall, Versicherung, Kfz-Versicherung, Gutachter

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