Hallo liebe Community.
Ich habe neulich Mal so nachgedacht: Titel wie Professor, Doktor, Bachelor, Master, etc. pp. sind ja in Deutschland rechtlich geschützt; man erhält sie nach einem Studium und nach ablegen einer entsprechenden Prüfung/ Arbeit und der Missbrauch solcher Titel ist strafbar.
Wie ist das eigentlich mit kirchlichen Titeln, wie Pastor/ Pater/ Bruder/ Schwester/ etc. pp.? Ich habe online gelesen, dass z.B. in dem Feld "Ordens- oder Künsterlname" auf dem Personalausweis nur christliche, buddhistische und islamische Titel anerkannt werden. Widerspricht das nicht der Religionsfreiheit? Gibt es da eigentlich eine Rechtsgrundlage für, ich konnte im Internet außer dieser Aussage leider nichts dazu finden.
Vielen Dank für jede Antwort!