Hallo, ich bin 12/2023 von Bayern nach NRW gezogen und habe dort eine 2-jährige berufliche Fortbildung angefangen, nachdem ich ein paar Jahre gearbeitet habe. Wegen der Fortbildung habe ich mir dort eine Wohnung angemietet und meinen Hauptwohnsitz angemeldet. Familie/Freunde waren aber weiterhin in Bayern und am Wochenende bin ich auch regelmäßig zu meinen Eltern gefahren.
Jetzt hat mich jemand darauf hingewiesen, dass das ja ein Fall von Zweitwohnsitz sein kann und ich evtl. eine doppelte Haushaltsführung begründen kann. In meinem Fall könnte der Hauptwohnsitz das Elternhaus meiner Eltern sein. Ich ärgere mich ein bisschen, dass ich das nicht von Anfang an so angemeldet habe. Evtl. könnte das in der Steuererklärung seltsam aussehen, wenn ich erst ein paar Monate später die Zweitwohnung anmelde. Wahrscheinlich muss ich das gut begründen. Wäre der Ansatz möglich? Der Zweitwohnsitz ist ja abhängig von dem Lebensmittelpunkt.
Wie es bisher war:
- unter der Woche war ich wegen der Fortbildung eh nur in der Wohnung
- das Wochenende habe ich hauptsächlich auch dort verbracht, Zeit um zum Elternhaus meiner Eltern in Bayern zu fahren um dort meine Freunde zu treffen hatte ich nicht, weil die Fortbildung sehr war
- zudem war mein Elternhaus dahingehend unattraktiv, weil ich am Wochenende dort im alten Kinderzimmer hätte schlafen müssen
Aktueller Stand:
- Intensität der Fortbildung hat nachgelassen und ich muss nicht mehr so viel lernen -> ich habe mehr Zeit -> die Wohnung ist unter der Woche nur noch Mittel zum Zweck
- am Wochenende fahre ich immer zu meinen Eltern und kann Freunde treffen etc. und meinem Privatleben nachgehen
- im Elternhaus wurde renoviert, wodurch ich 2 Zimmer bekommen habe und somit nicht mehr im Kinderzimmer ausharren muss
Folge (meiner Meinung nach):
- aus meiner Sicht hat sich mein Lebensmittelpunkt verändert (statt NRW jetzt Elternhaus in Bayern)
- Elternhaus kann Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz werden
- NRW-Wohnung ist wegen fehlendem Lebensmittelpunkt jetzt Zweitwohnung
Ist das nachvollziehbar? Insbesondere wegen der Begründung für eine doppelte Haushaltsführung bei der Steuer. Die genauen baulichen Gegebenheiten im Elternhaus würde ich hier gerne unberücksichtigt lassen, das würde zu weit gehen. Mir geht es nur um das „Grundgerüst“
Danke euch schonmal.