Ist es verboten einen Schlagring zur Selbstverteidigung zu benutzen?

7 Antworten

Zu BENUTZEN nicht wenn es nachweislicherweise / glaubwürdigerweise eine nicht milde mögliche aber erforderliche (und mit dem Werkzeug zielführende) Selbstverteidigung ist.

Aber einen Schlagring MITZUFÜHREN ist bereits strafbar. Auch wenn Du für die Notwehraktion freigesprochen würdest, würde das nichts daran ändern, dass Du für das reine Mitführen dann dennoch ein waffenrechtliches Problem hättest.


SuperKuhnibert4  07.10.2024, 21:57
Aber einen Schlagring MITZUFÜHREN ist bereits strafbar. 

Nicht nur das. Es ist jeglicher Umgang damit verboten.

jannis774477 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 21:55

danke für die antwort 👌🏻

In Notwehr darf alles verwendet werden, sofern es erforderlich ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Aber: Ein Schlagring ist eine verbotene Waffe. Selbst wenn die Verwendung dessen als Notwehr gewertet wird, macht man sich dennoch wegen Verstoßes gegen das WaffG strafbar.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

Funship  08.10.2024, 16:32

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

Und wer nicht rechtswidrig handelt, kann auch nicht bestraft werden.

Der Verstoß gegen das Waffengesetz ist mithin unmaßgeblich.

SuperKuhnibert4  08.10.2024, 16:36
@Funship

Nein, da die Tat des WaffG-Verstoßes (illegaler Umgang mit einem verbotenen Gegenstand) schon vor der Notwehrsituation vollendet war und daher getrennt zu betrachten ist. Die Person, die in Notwehr handelt, hat den Schlagring nicht erworben um Notwehr zu üben, sondern ihn schon zuvor besessen.

Funship  08.10.2024, 16:46
@SuperKuhnibert4

Na ja, ich bin jetzt nicht von einem vorherigen Erwerb bzw Besitz ausgegangen, sondern davon, dass der Schlagring da halt zufällig rumlag.

jannis774477 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 21:56

danke für die antwort 👌🏻

Besitzverbot, weil " verbotener Gegenstand " nach dem Waffengesetz.

Die Benutzung solch eines Gegenstandes in einer tatsächlichen Selbstverteidigungssituation ist aber ein anderer Sachverhalt.

Sprich...: möglicherweise keine Strafe wegen Benutzung in einer tatsächlichen Notwehrsituation, aber Strafe wegen Besitz.


jannis774477 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 21:58

danke für die antwort 👌🏻

Die Verwendung bei einer Notwehr nicht.

Der Besitz durchaus.

Nein. Wenn du dich verteidigen musst, kannst du alles nehmen.

Auch eine Ak 47, wenn es notwendig ist.

Wenn es dein Schlagring ist, wirst du dann trotzdem für Besitz und Führen belangt, aber nicht für die Verteidigung.


jannis774477 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 21:54

danke für die antwort 👌🏻