Aufhebung von Haftbefehlen nach verjährter Tat

Weiß jemand wie es mit der Aufhebung von Haftbefehlen bestellt ist. Beispiel: Straftat Betrug, Verfolgungsverjährung normal 5 Jahre / absolute Verjährung der Straftat, auch nach hemmenden und unterbrechenden Handlungen 10 Jahre. Angenommen es existierte ein Haftbefehl, der Täter war aber 10 Jahre nicht aufgreifbar und hat sich so in die Verfolgungsverjährung geflüchtet und in dieser Zeit auch keine neuen Straftaten begangen. Angenommen es existierte während dieser Zeit ein Haftbefehl, dann würde dieser Haftbefehl ja seinen berechtigten Grund spätestens nach der absoluten Verjährung der Tat verlieren, da die Tat ja dann nicht mehr verfolgt werden darf. Jetzt meine Fragen zum Haftbefehl? Wird der Haftbefehl automatisch nach der Verfolgungsverjährung gelöscht bzw. aufgehoben, so das Polizei / Staatsanwaltschaft nicht trotzdem den Haftbefehl noch ausführen können? Es könnte ja durchaus sein, dass ein Täter dessen Tat bereits verjährt ist und sich eigentlich wieder in Sicherheit wiegen dürfte, trotzdem am Flughafen oder sonst wo kurzzeitig verhaftet wird, obwohl der Haftgrund nicht mehr existiert, aber der Haftbefehl noch in den Fahndungscomputern der Behörden steht. Ich weiß das schon oft solche Themen diskutiert wurden, aber es gibt keine genaue Antwort darauf wie das Prozedere genau vonstatten geht, wenn eine Tat verjährt ist und wie ein Haftbefehl aufgehoben wird. Finden regelmäßige Überprüfungen der Haftbefehle statt, wird auf Verjährungsfristen von Straftaten geachtet usw.? Ich finde nirgendwo schlüssige Antworten zu dem Thema wie die Justiz bei solchen Dingen vorgeht. Auch die StPO gibt darüber keine genauen Auskünfte und auch Stammtisch-Juristerei hat bis Dato meine Neugier nicht befriedigt. Man hört sehr oft von Haftbefehlen und Zwangsmaßnahmen, aber wie der genaue Ablauf im Detail ist, darüber findet man so gut wie nichts an aussagekräftiger Lektüre. Ich lasse mich aber gerne fachkundig belehren und bin für seriöse Antworten dankbar.

Recht, Gesetz, Gericht, Staatsanwaltschaft
WhatsApp und Co als Beweismittel vor Gericht?

HEy Liebe Com.

Ich stecke irgendwie, in einem kleinem Problem. Wobei, ich mir sicher einrede es sei eines. Also ich habe ein Rechtlichen Streit mit einem ´´Bekannten´´ Wobei er noch Privat ist und nichts Amtlich..

Nun dieser ´´Bekannte´´ und ich habe eine Vereinbarung. An die ich mich soweit auch halte. Doch nun kommen Erpressungen und Drohungen dazu.

Sätze wie ´´ Ich bin Anwaärter bei den Hells Angel und werde voll Mitglied´´ und ´´ wenn ich nicht mindest 400€ bis morgen Mittag bekomme, komme ich wieder und das nicht alleine. Das ist mein voller ernst ich werde mir meine Sachen wieder holen´´ Nun Droht er noch weil er derbe Geldprobleme hat, zur Polizei zu gehen. Er meint da sein Vater ein sehr Hohes Tier ist bei der Polizei schreibt er Persönlich die Anzeige.Nun ist unser Ding aber ein WENN ein Zivil Streit und somit doch kein fall einer Strafanzeige oder? Kann sich der Vater nicht WENN sogar für Befangenheit UND Amtsmisbrauch verantworten müssen? WENN Er die Anzeige Tatsächlich einfach so in Kauf nimmt? UNd aus einem Zivil Streit eine Strafe macht indem er sich was so auslegt?

Ich habe ALLE Diese Aussagen, bei Whatsapp wo auch GENAU und ZWEIFELLOS herausgeht, dass der ´´Bekannte´´ alle diese Aussage tätigte.

Zudem habe ich mir den Gesammten verlauf per E-Mail zuklommen lassen da es diese Nette Funktion gibt.

In wie weit sieht meine Rechtliche Lage aus? UNd seine? Wenn ihr wissen wollt Worum es geht, es steht dort eine Frage zu in meinem Profil.

Würde mich freuen wenn mir jemand was sagen kann.

Mfg

Polizei, Recht, Gericht, Zivilrecht

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