Schwarzarbeiter melden wie? Wo?

Angenommen

ein Mann der extrem nervig ist, schon rente beantragt hat, obwohl er garnicht so viel eingezahlt hat in der Rente, über mehrere Jahre schwarzarbeit betreibt oder aber systematisch so vorgeht, dass er sich anmeldet für monatlich so ca. 10 Stunden arbeiten. Und aber er viel mehr arbeiten geht und sehr viel Geld macht. Aber angiebt statt in echt 1000 Euro nur 50Euro.

Arbeitsort: Flohmärkte oder irgendwelche Stadtfeste, bei der man sich anmelden kann um neu-Ware zu verkaufen.

Ware alles aus Großmarkt sich besorgt. Gute Beziehungen hat um überall rein zu kommen usw. .

Wie geht man da vor um zu zeigen, dass dieser Mensch nicht das richtige macht, ganz wichtig!!!!

Ohne diesen MEnschen auf sich selbst aufmerksam zu mahcen, da sonst der nur mehr streiten wird und nerven wird usw. .

Wenn man anonym es irgendwo meldet, hat er garkeine möglichkeit mit einem Rechtsanwalt raus zu bekommen wer in dort gemeldet hat?

Und hm wo überall meldet man soetwas? Welche Ämter? Und muss ich selber einen Detektiven anheuern, der diesen Mann einen Monat kontroliert? Das wird bestimmt teuer für mich dann!!!

Nehmen wir an, dass mein Ziel sei, diesen Mann ins gefängnis zu brigen!

Dieser Mensch denkt er sei schlauer als der Staat und kennt alle Lücken und Schlüpflöcher! Wie kann man sojemanden so richtig zeigen, was der Staat alles machen kann?

Ich bin sehr müde geworden mit so einem Nachbarn. :(

Nehmen wir an

seine Ehefrau und ganzen Kinder arbeiten schwarz, aber mich interessiert es nicht. Ich will keine Probleme mit der Familie haben. Nur dieser Mann ist ekelhaft.

Bitte ganz detailiert mal Antworten.

Ist nur eine Frage nicht jetzt ausrassten oder ernst nehmen.

Recht, Zoll, Gericht, Anzeige, Strafrecht
Teeneager zum Umgangsrecht mit dem Vater gezwungen.

Ich weis mir nicht mehr zu helfen und versteh die Welt nicht mehr. Meine Tochter 13 möchte keinen Umgang mit ihrem Vater. Sie ist bei mir aufgewachsen ich habe das alleinige Sorgerecht. Ihr Vater war die ersten 8 jahre so gut wie gar nicht für sie da (Junky). Ich habe in der Zwischenzeit geheiratet und noch ein Kind bekommen. Meine Tochter fühlt sich wohl in unserer Familie und hat entlich den Vater den sie sich immer gewünscht hat. Nach 8Jahren kamm mein Ex und wollte umgang mit seiner Tochter. Da er in der Zwischenzeit einen Entzug gemacht hatte und meine Tochter nicht abgeneigt war habe ich dem zugestimmt. Doch in diesen 2 Jahren des Umgangs sind ein paar Dinge nicht recht gelaufen. Er hat sie zwar regelmäßig geholt aber sich nicht ausreichent um sie gekümmert, er hatte oft einen Freund dabei, oder ist des öffteren zu seinen Bruder gefahren wo er meisten mit den großen sprach und meine Tochter mit ihrem kleineren Cousin im Kinderzimmer verbracht hat. Er hat sie auch mit ins Krankenhaus zu seinem Kranken Vater gebracht obwohl wir besprochen hatten das daß nicht gut ist. Oft hat er ihr ein schlechtes Gewissen gemacht so das sie manchen zugestimmt hat obwohl sie keine lust dazu hatte. Danach wahr der Umgang nur noch sporadisch und dann gar nicht mehr. Als ich dann eine Klage wegen Unterhalt gemacht hatte hat er den Umgang angeklagt. Seit 3 Jahren läuft das per Gericht ........ meine Tochter möchte nicht doch es wurden Besuchstage vom Gericht vereinbart. Mein Fehler war mich auf ein vergleich einzulassen. Als wir den ersten Besuchstagen entgegen kammen war meine Tochter mit ihren Großeltern (Mütterlicher seits) im Urlaub und hat mit heftigen Bauchschmerzen reagiert. Da sie sich so heftig dagegen gewehrt hat ließ ich sie nicht hingehen. Darauf reagierte er mit einem neuen Gerichtstermin, in dem meine Tochter nicht anwesent sein muste und ich habe die Sachlage geschildert. Darauf wider ein vorladung vom Gericht diesmal mit Kind. Woraf meine Tochter wieder mit hftigen Bachschmerzen reagirte, eine Woche Krankenhaus aufenthalt und es stellte sich heraus es ist eine nervöse Gastritis. Meine Tochter schilderte nochmalig das sie kein Kontakt zu ihrem Vater wolle. Doch laut Gericht sollen wir Eltern jetzt Termine beim Jugentamt wahrnehmen damit es zu einem Treffen kommt. Wenn ich mit meiner Tochter über ihren Vater reden möcht lehnt sie es ab, ich solle sie mit dem Tehma in ruhe lassen, knallt mit den Türen o. schließt sich ein. Ich weiß nicht was ich machen soll wie ich ihr helfen kann diese Sache macht sie krank und demnächst wohlen sie uns vom Gericht einen Gutachter schicken. Läuft das noch auf normalen Wege ? Bitte helft uns ...... das läuf nicht mehr zum wohle des Kindes. Danke im vorraus, NieGee

Umgangsrecht, Teenager, Vater, Rechte, Gericht
Betreuung aufheben.. Antrags dauer?

Moinsen

Habe nun etwas länger ca 2 jahre 4 monate.. eine Gesetzliche betreuung mit einwilligungs vorbehalt.. (von mir selbst beim gericht beantragt)

So nun würde ich diese endlich mal aufgeben sie macht im moment nur probleme.. vergisst mein telefon zu bezahlen ich darf dann immer für die mahnungen grade stehn .. Telefon gesperrt usw.. ich musste innerhalb dieser 2jahre 4x mein telefon wieder entsperren lassen ... sie hat ja iwie nie geregelt bekommen ich bin da ja nen bisschen hartnäckiger..

Ja ich habe bis jetzt nur mitbekommen das man schon 1 jahr mindestens die betreeung haben sollte wenn man sie wieder aufheben will damit das gericht auch denken kann "in der zeit kann sich viel verändert haben"

Nun die frage da ich ja die betreuung von mir selbst aus beantragt habe kann man sie dann auch ohne probleme wieder aufheben? Oder muss ich mich am ende sogar noch mit einem Gutachter rumschlagen dem ich beweisen muss das ich nun "alles" alleine kann?

Ist ja nicht so das ich vom Staat amt oder sonst wen eine betreuung gezwungener maßen angedreht wurde.. Da sie freiwillig ist kann ich sie auch freiwillig wieder beenden seh ich das richtig?

Und wie stell ich das an? Ich hatte nun vor am Montag einfach ins gericht zu meinem "richter" zu gehen und kurz mit ihm drüber zu schnacken (ist ein ganz netter)

Oder muss ich alles schriftlich beantragen und das dauert dann wieder monate bis es durch geht?

Würde am liebsten den schnellsten weg in angriff nehmen..

Geld, Gericht, Betreuer, aufheben
Lässt Inkassobüro mich wirklich in Ruhe nach Erledigungsschreiben? Abschließende Frage zum Thema.

Hallo,

ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro (Kohl GmbH & Co. KG), welches auch einen Vollstreckungstitel gegen mich erwirkt hatte. Die Schulden habe ich bereits komplett bezahlt und ich habe auch bereits ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen. Allerdings wurde mir der entwertete Titel nicht zurückgeschickt, da dieser laut mehrfacher telefonischer Auskunft des Inkassobüros bereits vernichtet sei. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der daraufhin das Inkassobüro angeschrieben hat mit der Aufforderung, den entwerteten Titel oder eine Anerkenntnis, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, bis zum 25.04. zuzuschicken. In dem Schreiben hat er auch mit einer negativen Feststellungsklage gedroht, falls das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht reagiert. Mein Anwalt ging davon aus, dass das Inkassobüro bis zum 25.04. sicherlich antworten wird, um das Gerichtsverfahren und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nur leider hat sich das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht gemeldet. Da mich das belastet hat, habe ich das Inkassobüro am 25.04. zwei Mal angerufen. Ich habe mit zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen gesprochen, welchen ich einige Fragen stellte. Beide versicherten mir, dass der Titel bereits geschreddert wurde. Auf meine Sorge, dass ich irgendwann nochmal wegen dem gleichen Titel vollstreckt werde, antwortete die Dame, dass die sowas nicht dürfen und sich strafbar machen würden. Zudem sagte sie, dass die Kohl KG im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist und dass sie bereits seit über 40 Jahren existieren. So einen Betrug (also doppelt vollstrecken oder Titel verkaufen) könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagte ebenfalls, dass die Kohl KG Titel höchstens an den Ursprungsgläubiger zurückgeben könnte, wenn sie nichts erreichen können. Auf meine Frage, ob ich wirklich nichts mehr bezahlen muss zu dem Aktenzeichen, wurde mir versichert, dass ich wirklich nichts mehr bezahlen muss. Es wurde gesagt, dass sich kein Mensch mehr die Akte angeschaut hätte, wenn ich dort nicht angerufen hätte. Zudem wurde nochmal erwähnt, dass meine Bank und ich das Erledigungsschreiben bekommen haben. Da die eine Dame gemerkt hat, wie groß meine Sorgen waren, sagte sie auch, dass ich beruhigt ins Wochenende gehen kann. Dann habe ich sie noch auf das Anwaltsschreiben angesprochen. Sie sagte, das Anwaltsschreiben liegt ihnen vor, aber sie reagieren darauf nicht, weil für sie alles erledigt ist. Ich habe denen dann gesagt, dass sie von meinem Anwalt nichts mehr hören werden, da ich mit dem Thema abschließen will. Ich rief dann meinen Anwalt an und sagte ihm, dass ich auf die Klage vor Gericht verzichte, weil ich Angst habe, dass ich den Prozess verlieren könnte. Mich hat es auch gewundert, dass Kohl nicht auf das Schreiben reagiert hat. Hatten die keine Angst vor den Gerichtskosten? Aus Angst verzichte ich deshalb lieber auf den Titel, wenn ich dafür meine Ruhe vor Kohl habe.

Frage nach Eurer Meinung: Wird Kohl mir nun wirklich keine Rechnung mehr schicken?

Recht, Anwalt, Gericht, Gläubiger, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Zivilrecht

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