(Ex-)Partner verkauft bei Ebay - Steuerhinterziehung - ich weiß nix, werde aber haftbar gemacht

Hallo,

ich stehe vor einem großen Problem - vllt wisst ihr Rat:

Ich hatte bei Ebay ein Mitgliedskonto, mein Noch-Ehemann hat darüber privat ein paar Artikel verkauft. Irgendwie hat er Lunte gerochen und sich bei Ebay gewerblich angemeldet (mit USt-Nr etc), um mehr Artikel zu verkaufen. Soweit kein Problem.

Jedoch hat er wohl, ohne mein Wissen, keine Steuern an das Finanzamt gezahlt.

Und nun kommt das Problem:

Da das Ebay-Konto damals noch auf mich lief, wurde ich nun vom Finanzamt angeschrieben und es wurde mir mitgeteilt, dass mir Haft-/Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung droht, wenn ich nicht sofort einen Betrag von 15.000€ zahle.

Ich bin kopflos, denn das Geld habe ich nicht. Ich wusste ja nicht mal davon, dass er keine Steuern zahlt. Und das Schlimmste ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und mich mein Ex-Partner mit Sicherheit nicht in Schutz nimmt, indem er die Schuld auf sich nimmt.

Ich bin am Verzweifeln. Mit einer Selbstanzeige würde ich doch die Tat eingestehen, Aber ich habe doch nichts gemacht. Selbst eine Verjährungsfrist ist noch nicht passend, denn die Anzeige beläuft sich auf einen Zeitraum der letzten 3,5 Jahre.

Im Oktober bin ich zu einer Anhörung vorgeladen.

Könnt ihr mir helfen? Hat jemand schon mal sowas erlebt? Was kann ich machen?

Bitte helft mir.

P.S.: Unseriöse bzw unpassende Aussagen sind nicht erwünscht. Mir geht es schon schlecht genug, als dass ich noch doof gemacht werden möchte. Danke.

Steuern, eBay, Gericht, Anzeige, Finanzamt, Partner, Strafe
Wesentliche Dinge zur Zwangsversteigerung Wohnung , geringstes Gebot, Eigentumsübergang, Räumung

Hallo, ein paar Fragen zum Thema Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung.

1) geringstes Gebot: - Verkehrswert lt. Gutachten = 100.000, - nehmen wir an, das geringste Gebot errechnet sich aus Gebühren des Verfahrens 2.000 und nicht gezahlte Grundsteuer 3.000, demnach 5.000. - 5/10 und 7/10 Grenzen sind noch nicht weggefallen => Demnach muss ich mindestens 50% bieten um überhaupt eine Chance zu haben (Gläubiger kann natürlich noch nein sagen). Mehr als 50% des Verkehrswertes will ich nicht bieten. Was ist nun mein Gebot? a) 50.000 oder 45.000 ? b) was ist das minimum, was ich zahlen muss (abgesehen von Grundbucheintragung etc.) 50.000 + 5.000 oder 45.000 + 5.000?

2) Absage durch Gläubiger: Angenommen Gläubiger sagt "Nein", wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis zum nächsten Termin, wenn dann auch die Grenzen wegfallen?

3) Wohnungsöffnung: Wenn der "alte" Eigentümer nicht mehr auffindbar ist gibt es wohl auch keine Schlüssel. Ich kann demnach die Tür aufbrechen (lassen), richtig?

4) Möbel Es stellt sich nach Öffnung heraus, dass die Wohnung zugemüllt ist. Ich wäre bereit alles zu entrümpeln. Darf ich das überhaupt? Oder muss ich dem alten Eigentümer ein Frist setzen? Was ist, wenn ich den nicht erreiche?

5) Hausgeld: Ich übernehme Eigentum bei Versteigerung und Zuschlag am 01.10.13 Annahme: "Alter" Eigentümer hat seit 01.01.12 (ja, ich meine wirklich 2012) - kein Hausgeld gezahlt - keine Grundsteuer gezahlt - keine Sonderumlage zum 01.07.13 lt. Eigentümerversammlungsbeschluss gezahlt Was muss ich davon noch nachzahlen?

Ich freue mich über genaue Antworten, bitte keine Mutmaßungen, wie "ich glaube" etc. Grüße

Zwangsversteigerung, Wohnung, Gericht, Immobilien, eigentuemerversammlung, Klage, räumung, Vollstreckung

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