Betrug im Internet: Ware bezahlt, Verkäufer liefert nicht. Wer zahlt meinen Anwalt?

Ich bin Opfer eines Betruges im Netz. Die Ware habe ich bei einer Privatperson bestellt, es gab regen Schriftverkehr von beiden Seiten. Die Beweislage ist eindeutig. Der Käufer liefert nicht, kann die Ware nicht mehr liefern weil er diese irgendwem anderen einfach verkauft hat. Der verkäufer sagt eine Rücküberweisung zu, auch dieses schreibt er per SMS. Seit 1 Woche meldet er sich nicht mehr, nimmt extra die Anrufe nicht entgegen und liest zwar meine Mails (Empfangsbestätigung) aber antwortet nicht. Die Zahlung passierte als Vorüberweisung ohne PayPal und Käuferschutz. Alle Daten (Schriftwechsel) wurden gespeichert. Hinzu kommt das der Verkäufer eine falsche eigene Wohnadresse mitgeteilt hat, unter der er seit kanpp einem Jahr nicht erreichbar ist. Es muss ermittelt werden wo er jetzt wohnt oder sich aufhält. Die bisherigen Ergebnisse mit Vorrecherchen sehen gut aus, ich habe Kontaktwege gefunden, wie man den Betrüger greifen kann. Wer zahlt nun meinen Rechtsanwalt und wo schickt er die Forderung der Rücküberweisung hin? Und welche Schritte sind am geeignetsten in welcher Reihenfolge zu machen. Erst Polizei mit Anzeige und dann Rechtsanwalt oder umgedreht. Sollte ich mit einen der beiden Termine eher warten, aufgrund taktischer Zögerung um auch das Geld zurück zu bekommen. Denn soweit ich weiss, nützt ja allein die Anzeige nichts, jedenfalls bekommen ich allein dadurch ja nicht das Geld zurück. Schliesslich will ich ja auch mein Geld zurück, immerhin 1100 Euro!

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gericht, ermittlung, Täuschung, Lieferverzug
Angst vor Kindesentführung!

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe diesmal ein sehr delikates Thema aus meinem Freundeskreis. Ich hoffe wirklich das es jemanden gibt der sich irklich auskennt, denn das hier ist wirklich nicht ohne:

Also, ich kenne eine Frau, sie (28) hat eine Tochter (7), mit einem Mann der mir unbekannt ist. Er hat noch nie Unterhalt gezahlt, dazu ist zu sagen, beide sind getrennt, schon vor der Geburt der Tochter.

Jetzt will er Umgang, das ist schon vor Gericht gewesen, die kleine hat zu der vom Jugendamt, zu dem Anwalt der Frau und zur Richterin gesagt, das sie den Vater nicht treffen will. Das Jugendamt sagt das der Vater ein Recht auf Umgang hat!

Bevor die beiden sich getrennt haben, hat er sie geschlagen, unter anderem auch schwanger eine Treppe runter geschuppst. Dazu wurde vor Gericht gesagt, das das Vergangenheit sei und ja alle älter geworden sind.

Seine neue und er haben ihr als die kleine kein jahr alt war, gedroht das die (er und die neue) ihr (der mutter) die kleine weg nehmen werden, mit allen mitteln. Vor gericht wurde das "ignoriert"!

Jetzt will der Vater treffen mit der mutter und dem jugendamt, dann nach ein oder zwei treffen, auch mit der tochter zusammen. Wie schon erwähnt will die Tochter das nicht.

In der Schule wird die kleine seit dieser kram angefangen hat, immer schlechter. Zuhause wird sie immer frecher, hört nicht mehr so wie vorher auf das was man ihr sagt!

Der Vater will ein Foto, über seine Anwältin ließ er das alles verlauten! Rechtlich gesehen hat er Anspruch auf das alles, weil die Richterin die Situation anders einschätzt als sie wirklich ist! Oder so ähnlich!

Jetzt ist es aber so das die mutter wirklich sehr große angst hat, das mit dem foto oder mit dem ersten Treffen der Vater die "Beschreibung" des kindes hat und sie dann entführt!

Vielleicht ist noch zu erwähnen das sie deutsche ist, die kleine auch und der vater "südländer".

Was kann man hier in dieser Situation für die Mutter tun??? Ich bitte JEDEN der was weiss um einen Rat!

Mutter, Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Gericht, alleinerziehend, Jugendamt, Tochter, Kindesentführung
Bundeszentralregister Sicherheitsdienst

Hallo User ! Mein Name ist Thorsten und ich bin 29 Jahre aus Essen. Habe folgendes Anliegen,das mir doch ein bisschen Kopfzerbrechen macht.

Alsoooo....ich arbeite seit fünf Jahren im Sicherheitsgewerbe,davor war ich 5 Jahre Soldat auf Zeit. An meinem momentan eingesetzten Objekt bin ich seit zwei Jahren. Meine Fima verliert zum Ende des Jahres den Auftrag,es kommt ein neues Unternehmen. Ich fühle mich am Objekt pudelwohl und die neue Firma möchte mich auch übernehmen. Der Stundenlohn ist auch höher,das passt.....heute beim Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt,das kein Führungszeugnis benötigt wird,sondern die Firma einen Auszug aus dem Bundeszentralregister ziehen wird,da ist das Problem. Ich war nicht immer leicht und sauber. Zwischen meinem 15 und 21 Lebensjahr gab es ein paar Verurteilungen wegen Körperverletzungen, BTA und Diebstahl. Es waren alles Verurteilungen zu Sozialstunden,nie Geldstrafe oder Freiheitsstrafen. Desweiteren stehe ich in der Akte "Gewalttätersport" als ehemaliger Hooligan. Mein letzter Kontakt mit der Polizei liegt knapp acht Jahre zurück und bisher haben bei den Firmen normale Führungszeugnisse ( keine Einträge ) gereicht....ich habe Angst jetzt bei meiner Firma zu kündigen,von der neuen übernommen zu werden und nach ein paar Monaten wegen den alten Delikten entlassen zu werden....was soll ich tun ? :( :( ....

Ja ich war nicht leicht,aber ich habe gelernt,war immer arbeiten,mehr als Reue kann ich nicht zeigen.

Bitte um ernst gemeinte Kommentare....

Danke

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