Weinen vor Gericht, wegen Führerscheinentzug, angeborene Coolniss, Vorbild?

Es geht um meinen Schwager der vor ca. 2 Monate in einer 120 er Zone 274 km/h gefahren ist zuerst hieß er er darf 3 Monate nicht fahren diesen Monat hat er sein Führerschein abgeben und er müsste sich heute vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat gefördert dass ihm 10 Jahre lang der Führerschein der Klasse A und B entzogen werden soll. Er ist in 13 Jahren wo er Führerschein insgesamt über 30x zu schnell gefahren. 17x war es eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 35km/h er hat sich damals bei alle 17 vergehen immer freigekauft ( man muss dort eigentlich sein Führerschein jeweils ein Monat abgeben wenn man aber bereit ca. das 3 fache an Strafe zu zahlen und ein Guten Anwalt hat der es begründet wieso man in diesem Monat den Führerschein braucht kann man sich freikaufen) dass klappt aber diesmal nicht der Richter hat entschieden das er den A Schein behalten darf, sobald er aber mit dem Motorrad 20km/h zu schnell fährt ist auch dieser und dass er den B Schein gesperrt wird bis 2025 er darf ihn dann nur neu machen nach bestandener MPU + 20.000 €. Er hat angefangen zu weinen obwohl er eigentlich nicht so ein Mensch ist. Er hat mit 31 Jahren sehr viel erreicht verdient sehr gutes Geld ( HauptJob und Nebeneinkünfte ca. 6000 Euro in Monat, Privatvermögen ca. 600.000 Euro ) macht seit er klein ist kampfsport und hat in der Firma wo er arbeitet ca, 70 Leute unter sein Kommandeur da er eine kleine Gruppe leitet und ,man kennt ihm eigentlich als starken Charakter aber dort war er sehr empfindlich der bei allen Cool bleibt praktisch doch nicht Cool ich weiss er hat sein Führerschein verloren aber das ist ja kein Grund zu weinen da er immer behauptet hat das seine Coolniss angeboren ist und ihm niemand fertig machen kann jetzt aber das Gegenteil passiert ist, er was Jahrelang mein Vorbild weil ich dachte so wie er will ich auch sein und jetzt weint Gericht geweint ?

Gericht, weinen
Gerichtsschreiben Betreff elterliche Sorge

Guten Tag,

ich habe vom Gericht einen Brief erhalten wo der Betreff "elterliche Sorge" zu lesen ist. In den vorherigen Briefen war der Betreff immer "umgang" Meine Frage ist, ob es um das gemeinsame Sorgerecht oder alleine Sorgerecht geht? Zu meiner Geschichte: ich habe mich vor 2 Jahren von meiner Partnerin getrennt ( wir waren nicht verheiratet) die, seit ich eine neue Beziehung eingegangen bin vor ca. 6 monate, mir die Kinder nicht mehr zeigt. Ich habe mehrmals versucht mich mit ihr in Guten zueinigen, ist aber leider nicht möglich, da sie mich zusehr hasst und ich aus diesem Grund den Weg zum Gericht gesucht hab. Befor ich eine Beziehung eingegangen bin konnte ich meine Kinder normal sehen Übernachtungen haben.

Auch stattgefunden der Richter hatte Umgangstermine festgelegt wo sie und unsere Kinder nicht erschienen ist (Krankmeldung) in den vorherigen Verhandlungen stand immer betreffend "umgang mit..." jetzt steht betreffend "elterliche sorge"? Ich hoffe, ihr könnt meine oben beschriebene Frage beantworten. Vielen Dank.

P.s.: Ich entschuldige mich für die Schreibfehler

Den Umgangsantrag habe ich gestellt und bei dem letzten Gerichtstermin war der Richter nicht gut auf meiner Ex zu sprechen, da sie mehrmals den Richter angelogen hat und für die Kids keinen Kindergartenplatz hat  Umgang wurde mir zu gesprochen. Antrag auf gemeinsames Sorgerecht hatte ich gestellt, meine Frage war, ob es um das gemeinsame Sorgerecht geht oder alleinige, weil (wie oben beschrieben) war der Richter nicht gut auf sie zu sprechen. Achja, wollte nochmal fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, da sie Bullumie hat und die Kinder bei ihren Eltern abschiebt und 5 mal im Jahr umgezogen ist nur um mir zu erschweren, dass ich die Kinder nicht sehe und Umgang mit ihnen hab. Vielen Dank, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht, Gericht
Beratungshilfeschein - Anwalt macht nichts - Wie kann man den Anwalt wechseln?

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage an euch.

Person a und Person b haben 2 Kinder, ein Kind lebt bei Person a und eins bei Person , nun streiten sich Person A und B wegen ein Kind. Person a möchte das 2 te Kind wieder bei sich haben, Gutachterin sagte zur Person A, machen sie aus dem SO ein UG, Person A fragte dann wie das gehen soll. Gutachterin kann einfac, machen sie eine Vereinbarung fertig. Vereinbarung würde so aussehen das Person a es wünscht das dass Kind bei Person b wohnt so lange es das Kind möchte und Person a möchte regelmäßigen Kontakt begleitet durch die Familienhilfe.

Nun wurde im Beisein der Familienhilfe beim Anwalt angerufen und um ein Termin gebeten der wurde durch denn Rechtsanwalt abgelehnt, mit der Begründung kostensparen auch ruft der Anwalt nie zurück und auch bei der ersten Verhandlung saß er nur da ohne was zu machen.

Auch sollte Person a 2 Stellungen schreiben, eine wurde dann zum Anwalt von Person b geschickt und das war es dann.

Das jetzt 6 Monate her, das Telefonat war gestern..

Kann Person A dem Anwalt das Mandat entziehen und sich einen neuen Berstungsschein holen oder läuft das unter Prozesskostenhilfe? Da das Vertrauensverhältnis zwischen Person a und dem Anwalt gestört ist weil es ja für Person a um einiges geht und es ja kein Kindergeburtstag ist, sondern darum geht ein Kind zu verlieren.

Der gleiche Anwalt hatte Person c ( Ehemann von Person a) beraten wegen einem nicht fertiges Tattoo obwohl die ganze Summe Bereiches bezahlt wurde, auch da hat der Anwalt nur ein Brief geschrieben und mehr nicht.

Beschwerde bei der Anwaltskammer, möglich und was bringt das????

Kinder, Umgangsrecht, Rechtsanwalt, Sorgerecht, Gericht, Beratungsschein, Familienhilfe

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gericht