Darf ich mit meinem Kind von Zuhause ausziehen?

Hey folgende Frage. Meine Freundin ist 20 Jahre alt. Ich bin derzeit 21 Jahre, eigene Wohnung und arbeite im Krankenhaus als Pfleger. Wir haben eine 3 jährige Tochter die allerdings nicht meine leibliche ist. Der Vater lebt weit weg und hat seit der Geburt kein Kontakt zum Kind bzw. wollte es nicht. Da sie bei der Geburt ihres Kindes minderjährig war übergab sie Gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht an ihre eigene Mutter. Beide leben zusammen in einer Wohnung mit 2 anderen Geschwistern. Das Sorgerecht aber teilen Sie sich. Sie macht momentan eine Ausbildung und möchte gerne mit der kleinen ausziehen da es die jetzigen Wohnverhältnisse einfach nicht mehr zulassen. Es sind einfach zu viele in der Wohnung. Leider will das ihre Mutter nicht zulassen und verbietet meiner Freundin mit dem Kind auszuziehen. Sie droht immer mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und meint das meine Freundin ja Unfähig wäre für das Kind zu sorgen was absolut nicht stimmt. Kann das die Mutter meiner Freundin wirklich so einfach verbieten? Wir beide haben jetzt einen Termin beim Jugendamt gemacht um mal zu erfragen was sich für Möglichkeiten anbieten würden zwecks - Eigenerer Wohnung,- Eventuell das sie zu mir in die Wohnung zieht mit der kleinen oder ein Mutter Kind Heim. Seitdem ihre Mutter weis das sie ausziehen möchte versucht sie jeglichen Kontakt zu mir und der kleinen zu unterbinden und so gering wie möglich zu halten. Das fällt mir nicht einfach da sie wie meine eigene Tochter ist und ich in ihren Augen der Papa bin. Hat jemand Erfahrungen damit oder kennt sich jemand aus was jetzt auf uns zukommen würde? Danke im Voraus

Kinder, Wohnrecht, Sorgerecht, Sozialrecht, Familienrecht, Gericht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, ausziehen, Jugendamt
Wie kann man gegen mehrere Falschaussagen vorgehen?

Frau und Mann wollen sich scheiden lassen und es kommt zu einen Aufenthaltsbestimmungsrechtverfahren um eine ca. 3 Jahre alte Mädchen. Das Kindeswohl sei das wichtigste und dementsprechen soll das Aufenthaltsbestimmungsrecht einer Partei zugesprochen werden.

Zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt, eben wie dazu beauftragten "Mediatiorin", (Sie nahnte sich "Anwalt des Kindes" und ist als Verfahrensbeistand beauftragt worden einen Bericht über die Eltern und das Kind zu erstellen) haben gemeinsam ein Bericht vom Jugendamt beim Gericht eingereicht.

Bei diesen Verfahren wird es ersichtlich, dass von einer Seite mehrere Freunde und einige Nachbarn (Landsleute halten zusammen) aussagen wollen, dabei wird es festzustellen, dass die Aussagen nicht richtig sein können und das Kind wird von derselben Seite miteinbezonen und gegen andere Partei beinflusst.

Zuständige Sachbearbeiter von Jugendamt schenkt der Falschaussagen selber Partei glaube und wird selbst somit parteiisch und handelt dementsprechend. In gegenseits zum Jugenamt geht Mediatorin/Verfahrensbeistand anders vor und lernt beide Partei erstmals kennen, wobei es sich z.B. bemerkbar macht, dass die Belastung durch Vorwürfe und Falschaussagen durch bei nahe zu aller beteiligten Personen ausschließlich aus Erzählungen einer Partei stammen und vieles könnte ausgeschlossen werden.

Derzeit haben sich mehrere und eindeutige Beweiße darüber gesammelt, dass Freunde von der Partei das Gerichtsverfahren durch Falschaussagen beiflüssen wollten. Dabei könnte von Bedeutung sein, dass diese Aktionen beim Jugendamt, sowie auch bei Mediatiorin/Verfahrensbeistand abgegeben worden und sind in Form eines Berichtes beim Gericht eingegangen. Eine Nachbarin hat von sich aus eine schriftliche Erklärung unterzeichnet, wo sie behauptet Zeuge in einer erfundene Geschichte gewesen zu sein. Diese wurde an die Richterin übergeben.

Die Frage: Hat man das Recht sich dagegen zu wehren um diese Personen zur Verantwortung zu ziehen? Wie geht man in solche Situationen vor?

Vielen Dank!

Betrug, Recht, Familienrecht, Scheidung, Gesetz, Gericht, Gutachten, Jugendamt, Strafrecht
Fahrlässige KV wegen Verkehrsunfall + Probezeit. Rechtsanwalt nötig?

Hallo, neulich hatte mein Freund einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall- er ist bei grüner Ampel nach links abgebogen, ohne auf den Geradeausverkehr zu achten, der da ja noch Vorfahrt hat (da kein Linkspfeil in Ampel). Als Folge entstanden zwei Autos mit Totalschaden (Versicherung hat zumindest beim eigenen bereits gezahlt) und ein verletzter Unfallgegner (war 3-4 Tage im Krankenhaus). Dieser will keine Strafanzeige machen, sofern seine Versicherung für den Arbeitsausfall aufkommt (noch nicht sicher, sieht aber danach aus).

Neulich kam dann ein Anhörungsbogen wegen fahrlässiger KV, haben ihn nur mit Personalien bestückt zurückgeschickt.

Mein Freund ist noch in der verlängerten Probezeit, da er mal zu schnell war und deshalb zur Nachschulung musste. Hat neulich jetzt noch einen B-Verstoß wegen Überladung bekommen, von der Probezeit wegen droht aber nur bei einem weiteren Punkt der nächste Schritt (ich glaube freiwillige MPU wäre das).

Haben jetzt mal einem Anwalt angerufen, der meinte, Akteneinsicht und Beratung und so würden schonmal mindestens 300€ kosten... Lohnt sich das überhaupt? Denn mit einem momentanen Teilzeitgehalt von 450€ würden Strafen in Tagessätzen ja nicht sonderlich hoch ausfallen? Oder muss er bei Verfolgung des Verfahrens mit Führerscheinentzugs rechnen (wegen der Probezeit)?

LG

Auto, Unfall, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Gericht, Fahrerlaubnis, Probezeit, Strafrecht, Straßenverkehrsordnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gericht