Ex-Freundin erzählt nurnoch Lügen rum, was kann ich tun?

Moin....

Vor etwa einem Monat hat meine Freundin schluss gemacht. Der Grund war vollkommen absurd und überspitzt dargestellt. Aber das ist ihr Charakter gewesen. Lügen und nur schlimme Dinge noch schlimmer darstellen damit sie gut darsteht. Weshalb alle ihre Freunde am Ende dachten ich wär der schlechte Mensch obwohl ich sogut wie alles für sie getan habe...Egal.

Jetzt nachdem sie schon den nächsten makka hat, mit dem sie auch in unserer beziehung zum Ende hin auch irgendwie bei mir fremdgegangen ist, erzählt sie allen rum, ich würde nur S** wollen und würde alle anlügen. Ich hätte bei ihr und meiner Freundin davor überall Nacktfotos bekommen (was mal nebenbei einfach 0 stimmt), und ich wär ja in Jeder beziehung Fremd gegangen( Auch totaler quatsch). Offensichtlich erreicht sie eine hohe Reichweite, denn jetzt wo ich erst über sie einigermaßen hinweg bin und neue Leute kennen lernen mag, scheinen alle schon sowas gehört zu haben und keiner will mit mir Kontakt. sogar vereinzelt alte "Freunde".... Ich habe nie was getan und habe nen schlechte Ruf. Durch sie.

Das ist Rufmord. Aber inwiefern kann ich dagegen was Unternehmen? Diese Art von Rufmord kann man nicht zur Anzeige bringen richtig? Jemand eine andere Idee was ich tun kann? Wenn ich sowas zur Anzeige bringen könnte würde ich das sogar machen. Koste es was es wolle....Ich bin total Fertig mit allem...

Danke für alle Tipps und Hilfen...

Gruß Freec

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Anreise zum Zeugentermin und Freistellung?

Ich bin als Zeuge vor Gericht geladen. Termin ist 13:00 Uhr, wegen Kontrollen soll man vorher erscheinen.

Das Gericht ist 600km entfernt. Wann muss man losfahren, damit man pünktlich erscheint, bzw. entschuldigt wäre bei rechtzeitigen Anruf falls man im Stau steht?

Würde sagen 5:00 Uhr Abfahrt ist ausreichend?

Angenommen der Termin dauert bis 16:00 Uhr bis zur Urteilsverkündung ohne Zeugenentlassung, ich danach noch Essen gehen würde, mich kurz erhole und das ganze dabei in den Gedanken verarbeite, anstatt auf der Straße. Heimfahrt wäre somit etwa 17 Uhr. Reine Fahrzeit beträgt 6 Stunden + Pausen. Diese möchte ich aufgrund des längeren Tages und extrem langen Tagesfahrleistung bei der Rückfahrt einhalten, da auch eine abheilende Sehnenentzündung am Handgelenk vorliegt. Somit wäre ich gegen 00:00-01:00 Uhr zuhause + etwa 1 Stunde später im Schlaf.

Aufstehen muss ich um 3:30 Uhr zur Arbeit und 70km einfach Pendeln.

Kriegt man dann den Tag danach ebenfalls eine Ausfallentschädigung oder heißt es Pech gehabt, mein Problem, wenn was passiert selbst schuld - hätte ich früher ins Bett gemüßt :)

Ich weiß das ist sehr sportlich, aber ich möchte Zugfahren ausschließen, da ich hierfür drei Tage unterwegs bin wegen der schlechten Landanbindung und v.a. familientechnisch Probleme entstehen, die eine so lange Abwesenheit nicht möglich macht.

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Eine Hartz 4 100% Sanktion, verstößt doch ganz klar gegen das Grundgesetz, oder ?

Hallo Leute,

einer meiner besten Freunde hatte vor 1 Monat und 2 Wochen eine 100% Sanktion bekommen (Also keine Miete, Krankenkasse) für 3 Monate, vom Amt bekommt er Hartz 4 ( Ich bin es wirklich nicht, da ich kein Hartz 4 bekomme und auch noch bei den Eltern wohne ^^)

Er hatte vorher schon stufenweise Sanktionen bekommen, weil er sich nicht beworben hat und nicht zu terminen erschienen ist, die 100% sanktion erhielt er weil er eine Arbeit abgelehnt hatte.

Er ist damit eigentlich Obdachlos, zurzeit kann er noch die Miete bezahlen durch seine anderen Freunde die ihm was leihen, aber das können die auch nicht lange und Krankenkasse hat er jetzt schon schulden dadurch und ansonsten bekommt er glaub ich so gutscheine für essen.

Er hatte scheinbar auch ein widerspruch irgendwie bewirken wollen, der dann aber wohl abgelehnt wurde, so richtig bin ich nicht im Thema bei Ihm drin.

Jedenfalls will ich oder möchte ich hier nicht disktuieren wie moralisch falsch sein verhalten ist und wie richtig vielleicht die Sanktion sind, weil er einfach faul ist, ansonsten ist er aber kein schlechter Mensch er trinkt, nix raucht nix, feiert keine Partys usw. und versucht eigentlich nur zu überleben irgendwie. ** Ich möchte hier einfach wissen, ob eine 100% Sanktion wo also wirklich keine Miete und keine Krankenkasse mehr bezahlt wird, ob das wirklich rechtlich gesehen sein kann.**

Ich habe mir das Grundgesetzt nur kurz durchgelesen und überall wird ja gesagt glaub ich zumindest das dass Grundgesetzt über allen anderen Gesetzen steht und das heißt für mich, auch über das Sozialgesetzt.

Also vorralen die Punkte sind mir wichtig

Grundgesetzt:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

So wenn man doch eine 100% Sanktion bekommt und damit Obdachlos wird, kann doch keinesfalls mehr die würde des Menschen bestehen bleiben, also das ist für mich ein ganz klares Gesetz gegen eine 100% Sanktion.

und

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Also wenn man auf der Straße landet, ist die körperliche unversehrtheit ja sicherlich auch nicht mehr gegeben und das ein gesetzt dort eingreifen kann, gilt doch sicherlich nur für Straftäter oder physisch kranke oder?

und

Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Also wenn das Amt einen ein Job anbietet, heißt das für mich kann den auch immer ablehnen, weil wenn man den annehmen muss, wäre das ja ganz klare zwangsarbeit, aber wenn man den nicht annimmt wird man sanktioniert, das ist doch auch ganz klar gegen das gesetz finde ich.

Also unabhängig von den moralischen punkt, 100% Sanktionen verstoßen doch klar gegen das grundgesetzt und müssten damit verboten werden oder ?

PS: Ein Foto vom Sanktionsbrief, nur die wichtigen Punkte sieht man.

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