Ein am 08.06.2017 angelegter Gerichtstermin wurde auf den 13.07.2017 verlegt seitens des Klägers mit der begründung weil dieser vom 22.05.17 bis zum 07.07.17 berufsbedingt in den USA ist. Komischerweise wurde ein post bei facebook gemacht wo der kläger zuhause mit freunden ein trinken...und zwar am 14.06.17 Jetzt die frage : kann man den dafür belangen ? weil es ja nicht so ganz stimmt was der kläger seinen anwalt gesagt hat