Wie teuer und schwierig ist die Anzeige einer Nutzungsänderung für ein Behandlungszimmer im Privathaus für eine Psychologische Privatpraxis in NRW?

Ich bin Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut und möchte in meinem Privathaus nebenberuflich Patienten behandeln. Pro Woche werden es nicht mehr als drei, vier Patienten, bzw. Termine sein, also nur geringes 'Kundenaufkommen'. Das Zimmer hat 16,5 qm und wird ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt. Es ist über den zentralen Flur des Hauses erreichbar und liegt fast direkt neben der Eingangstür im Erdgeschoß, d.h. Patienten müssen nicht durch das ganze Haus, sondern nur ein, zwei Meter durch den Hausflur. Vom Hausflur aus geht es auch zu einer Toilette, die allerdings auch privat genutzt wird. Zwei Einstellplätze sind auf dem Privatgelände vorhanden. Es handelt sich um eine Anliegerstrasse.

So weit ich weiß, muss ich dafür eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt nur anzeigen. Was mir aber unklar ist:

-Wie zeige ich eine Nutzungsänderung an? Geht das formlos? Teile ich das lediglich in einem Schreiben mit? Wie ist das Verfahren?

-Aus welchen Gründen könnte mir die Nutzungsänderung verweigert werden?

-Kann es sein, dass ich Auflagen bekomme? (Brandschutz etc.)

-Wie hoch sind die Gebühren für die Nutzungsänderung?

-Wie lange dauert so ein Verfahren?

-Hat so eine Nutzungsänderung steuerliche Konsequenzen? (Grundsteuer etc.)

-Welche Konsequenzen hat es, wenn man für seinen Praxisraum keine Nutzungsänderung beantragt? Was passiert im Zweifelsfalle?

Baurecht, Freiberufler, Praxis, Psychologe, Psychotherapeut, Nutzungsänderung
Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Freiberuflich trotz Vollzeit?

Guten Tag,

ich bin seit einigen Monaten nebenberuflich freiberuflich tätig, da ich arbeitslos war und nicht nur stumpf rumsitzen wollte. Nun habe ich ab August eine Stelle, möchte meine Freiberuflichkeit aber weiterhin fortführen (diese bestand ja VOR dem Arbeitsverhältnis, mein AG weiß, dass ich diese Tätigkeit ausführe). Mein Arbeitsvertrag regelt dies auch über Anzeigepflicht in einem Passes.

Nun habe ich aber eine Vollzeit, 40 h Woche. Alle Beispiele die ich finde, lassen sich nur über 38 und 39 h Wochen aus, die für mich nicht hilfreich sind. Ich möchte meine Freiberuflichkeit nur als quasi "Zubrot" von 5-15 h im Monat weiterführen, da ich mittlerweile einige Auftraggeber habe, die mich sehr regelmäßig aufsuchen. Meine Tätigkeit steht in keinerlei Konkurrenz zu meinem neuen AG. Ich arbeite in meinem Hauptjob nicht an den Wochenenden. Bereits im Erstgespräch habe ich kurz angemerkt, das sich meine Tätigkeit gerne weiterführen würde, dies wurde zwar von der Personalerin notiert, es wurde jedoch weder zu diesem Zeitpunkt, noch beim Zweitgespräch wieder angesprochen.

Kann mir mein neuer AG die Weiterführung meiner Freiberuflichkeit unter diesen Umständen untersagen? Ich hänge wirklich sehr daran, da mir die Arbeit sehr viel Spaß macht und auch der Weiterentwicklung meiner Fähigkeiten (die teilw. jobrelevant sind) dient.

Vielen Dank für jegliche Antworten!

Nebenjob, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Freiberufler

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