(Wie/Wo) kann ich ohne Studium und kostenschwere Schauspielausbildung einsteigen beim Theater?

Hallo.

Ich bin 22 Jahre alt und sehr fasziniert von der Schauspielerei auf der Bühne. Erfahrungen habe ich bisher keine gesammelt, habe eine Ausbildung zur Verkäuferin abgeschlossen, möchte zukünftig jedoch nicht in meinem erlernten Beruf Fuss fassen.

Von klein auf war ich sehr begeisterungsfähig, impulsiv, sensibel, verträumt, oft ziemlich gegensätzlich in meiner Art - und von unterschiedlichen Persönlichkeiten der Vergangenheit sowie Gegenwart und deren Leben fasziniert. Deutsch (fantasieren + schreiben) und Musik waren bis zu meinem Schulabschluss meine Lieblingsfächer geblieben. Mit der Pubertät begann langsam meine Begeisterung für natürliche, authentische Filmschauspieler- innen der 70-er, 80-er und 90-er Jahre. Ich bin mir dessen bewusst, dass jede Epoche andere Kunst macht, was selbstverständlich auch für die Schauspielerei gilt. Mir ist es eher wichtig, zu verdeutlichen, dass ich keine Wahnsinnskarriere anstrebe und nur ernsthafte, menschliche Schauspieler ohne medialen Schnickschnack verehre. Vielleicht, weil ich als Mensch selbst "natürlicher Natur" bin, was ich gar nicht selten höre.

Kurz gesagt: Schon früh hat sich bei mir eine ausgeprägte und breite Palette an Emotionalität abgezeichnet. Gefühle verbergen konnte und wollte ich noch nie. Weder gute noch schlechte. Bis vor etwa zwei Jahren empfand ich dies als Fluch. Inzwischen bin ich fest davon überzeugt, meiner Sensibilität und meinem feinen Gespür für die Zwischenmenschlichkeit Raum und Sinn zu schenken, endlich damit aufzuhören, diese Eigenschaften als Schwäche anzusehen, sondern als Stärke einzusetzen. Am besten beruflich!

So kam schleichend das Interesse für die Schauspielerei in mir auf. Mal laien-hobbymässig, mal ernsthaft mit Ausbildungsplänen etc.. Ich habe einen Sekundarschulabschluss, der in etwa dem deutschen Realschulabschluss entspricht. Meine Lehre hat, wie bereits erzählt, nichts mit Bühne oder Kunst zu tun. Nun die wichtige Frage: Ist es überhaupt möglich, ohne Bezirkschule/Gymnasium sowie ohne jegliche Bühnenerfahrung und - ganz wichtig - ohne die Möglichkeit der Finanzierung einer teuren Schauspielausbildung in Form eines Studiums, in diese Branche einzusteigen?

Besteht realistisch gesehen die Chance, sich ohne Studium und Vitamin B als Hobby durch kleine Theatergruppen empor zu arbeiten? Wer hat Erfahrungen in dieser Richtung gemacht, kennt jemanden, der ohne fette Brieftasche und Privatschule zum professionellen Bühnenschauspieler geworden ist?

Danke.

Julia

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Was verdient ein freiberuflicher Fahrlehrer auf die Stunde von ... bis?

Ich weiss dass bei uns ein angestellter Fahrlehrer in der Stunde 15 Euro bekommt. Ich selbst bin Holztechniker und überlege mir den Fahrlehrerschein zu machen, da eine Firma wo ich gearbeitet habe, Insolvenz anmeldete. Jetzt wollte ich fragen was ein freiberuflicher Fahrlehrer verdient, weil man sich ja selbst Kranken- und Rentenversichern muss und kein Urlaub hat und sollte man erkranken für die Zeit keinen Lohn hat. Ich habe den LKW-Führerschein und müsste den schon mal nicht mehr machen. Kostet zwar immer noch rund 10.000 Euro aber der LKW-Führerschein soll jetzt ja auch 3000 bis 4000 Euro kosten und das hätte ich zumindest gespart. Bin mir überlegen den Fahrlehrerschein zu machen und dann bei zwei Fahrschulen in Teilzeit zu arbeiten, eine in Festanstellung und eine wo ich freiberuflich arbeiten kann.. Dann bräuchte man für die freiberufliche Tätigkeit vielleicht keine Krankenversicherung und sollte man erkranken, hätte man zumindest Krankengeld aus der Teilzeitstelle. Später möchte ich noch den Seminarleiter machen. Schade dass man mit einem betriebswirtschaftlichen Studium nichts angerechnet bekommt. Hat hier jemand Erfahrung? Ich weiß, dass das kein Traumjob ist. Oft fährt man bis 22 oder 23Uhr und auch am Samstag. Aber immer noch besser als arbeitslos zu sein, bzw. Rente zu erhalten die nur 800 Euro beträgt.

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Ausbildung, Fahrlehrer, Freiberufler, Vergütung, Ausbildung und Studium
Kann ich einfach meinen Projektvertrag beim Personaldienstleister kündigen?

Hallo,

ich bin IT-Freiberufler und habe mit einem Personaldienstleister einen Vertrag für einen Einsatz beim Endkunden, Der Vertrag läuft eigentlich bis Ende September. Nun ist es so, dass die Situation beim Kunden schwierig für mich ist und ich sehr unflexibel geworden bin. Von daher möchte ich das Projekt gerne vorzeitig beenden.

Die Frage ist nun, ob ich meinen Vertrag, den ich mit dem Personaldienstleister habe, einfach kündigen kann. Der Bereich Kündigung im Vertrag mit dem Dienstleister ist sehr schwammig formuliert. Hier mal der gesamte Text. Ich bin in diesem Fall übrigens der Auftragnehmer. Den Dienstleister nenne ich in der Folge einfach mal XYZ.

Ich danke schon mal im Voraus :)

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieser Projektvertrag endet spätestens mit Ablauf der zwischen den Parteien in Anlage 1 Nr. 3 angegebenen voraussichtlichen Laufzeit. Dieser Projektvertrag endet vor Ablauf der voraussichtlichen Laufzeit, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht hat oder der Projektvertrag gemäß § 11 (2) oder (3) gekündigt wird.

(2) XYZ kann diesen Projektvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(3) Dieser Projektvertrag kann ohne Einhaltung der in § 11 (2) geregelten ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn (i) der Kunde die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Leistungserbringer nicht oder nicht mehr akzeptiert, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (ii) der Kundenprojektvertrag nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet wird, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (iii) in der Person des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Leistungserbringers ein Umstand eintritt, durch den die Fortführung der Erbringung von Leistungen ausgeschlossen ist, (iv) der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte Leistungserbringer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den erforderlichen Nachweis über die Abführung von Steuern und Abgaben zu erbringen – der Nachweis gilt mit der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei XYZ als erbracht – oder (v) XYZ zumutbare Änderungen an diesem Projektvertrag fordert, um ihn an den Kundenprojektvertrag anzupassen, der Auftragnehmer sich aber weigert, solchen zumutbaren Vertragsänderungen zuzustimmen.

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Steuererklärung Freiberufler - Abweichendes Wirtschaftsjahr?

Hi zusammen,

ich bin seit kurzem freiberuflich tätig und muss mich nun erstmals mit der Steuererklärung auseinandersetzen. Diese Tätigkeit ist nur vorübergehend und ich bin leider kein ambitionierter BWLer, sodass ich mich in diesen Themen nicht besonders gut auskenne.

Meine Frage bezieht sich auf den Bemessungszeitraum der Steuer. Ich habe die freiberufliche Tätigkeit im Juli 2016 begonnen (und sie wird voraussichtlich bis Mai 2017 andauern).

Im Internet ist mehrfach zu lesen, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 ende am 31.Mai 2017. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden also die Einkünfte aus den Monaten Juli-Dezember 2016 versteuert.

Was mich nun etwas verwirrt ist, dass ich im Fragebogen zur Vorsteuerlichen Erfassung in Zeile 125 (Punkt 4 - Angaben zur Gewinnermittlung) bei dem Punkt "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?" JA angekreuzt und den Beginn des Wirtschaftsjahres mit 01.07.2016 datiert habe (vom Finanzamt gab es dazu keine Rückmeldung).

Demnach liefe der Steuerbemessungszeitraum dann ja vom 01.07.2016-30.06.2017 (?)

Nun gibt es ja den Steuerfreibetrag von 17.500,- EUR, den ich im Jahr 2016 (Juli-Dezember) nicht überschreite. Demnach müsste ich dann auch keine Umsatzsteuer zahlen. Im Jahr 2017 (Januar-Mai) wäre ich mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls unter der Freibetragsgrenze von 17.500,- EUR. Werden die Steuern aber von Juli 2016 bis Juni 2017 bemessen, so fiele ich natürlich deutlich über den Freibetrag.

Nun die eigentliche Frage, da ich in den Jahren 2016 und 2017 jeweils nur ca. 6 Monate arbeite, müssen dann für jedes Jahr separate Steuererklärungen eingereicht werden, sodass ich jeweils unter den Freibetrag falle oder habe ich durch ein falsch gesetztes Kreuz veranlasst, dass der Steuerbemessungszeitraum der Zeit von Juli 2016 bis Juni 2017 entspricht?

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich darlegen, für mich selbst ist dieser Bereich großes Neuland und ich wäre für eine hilfreiche Antwort äußerst dankbar!

Vielen Dank und mit besten Grüßen

Martin

Steuern, Steuererklärung, Freiberufler

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