Freiberufler in Deutschland nur Betriebsstätte möglich oder Wohnsitz nötig?

Das Problem ist folgendes:

Ich möchte (muss) mich in Deutschland als Freiberufler melden, weil ich hier beschränkt steuerpflichtig bin. Von den Umsätzen her kann ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, brauche also keine UStID.

Ich verfüge, da ich im Moment auf Dauer-Reise bin, nur noch über eine Postadresse in Österreich, aber nicht mehr über einen gemeldeten Wohnsitz. Der wird erst am Ende der Reise (2019) in Schweden wieder entstehen.

Das Geschäft (und der steuerliche Sitz) soll dann weiterhin in Deutschland bleiben - ich arbeite komplett online.

Ein Büro in Deutschland ist (in einem Coworking Space) aber dauerhaft vorhanden - und tatsächlich existent, der Schreibtisch im Space gehört mir allein.

Bei der Anmeldung als Freiberufler in Deutschland wird eine persönliche Adresse abgefragt. Kann ich die einfach offen lassen und nur die Betriebsstätte (Büro) angeben? Oder unter der Adresse einfach die Büroanschrift angeben?

Kann ich ansonsten (wenn das beides nicht möglich ist) die österreichische Postanschrift angeben? Die Post dort wird auch entgegengenommen (von meinen Eltern). Eigenhändige Sendungen natürlich nicht, da ich dort nicht bin, sondern nur an meiner Büroanschrift, bzw. in der Nähe.

Bereits 5 Steuerberater waren mit der Frage heillos überfordert, ich hoffe dass mir von euch jemand eine schlüssige Antwort geben kann. :)

Liebe Grüße

Recht, Finanzamt, Freiberufler, Steuerberater
Freiberuflich - oder Gewerbetreibend?

Hallo zusammen. Ich möchte nächstes Jahr selbstständig, nebenberuflich als Natur- und Umweltpädagogin arbeiten.

Ich bin mir nun leider nicht sicher, ob ich dies Freiberuflich machen kann oder ob ich ein Gewerbe anmelden muss?

Zu meiner späteren Tätigkeit: Ich werde im Rahmen eines Naturschutzbunds Veranstaltungen und Exkursionen anbieten. Da ich vermutlich mehr Exkursionen haben werde, als unter die Ehrenamtliche Tätigkeit fallen, muss ich mich "schlau machen", ob ich mich als Freiberufler beim Finanzamt melden muss, oder ob ich ein Gewerbe anmelden muss. Auch werde/möchte ich eigene Angebote anbieten, welche nicht über einen Verein oder Naturschutzbund anfallen. Ich finde nun zwar zahlreiche Berufe, welche unter die freiberufliche Tätigkeit fallen, jedoch ist Natur- und Umweltpädagoge nicht speziell aufgelistet. Ein Verkauf irgendwelcher Waren ist nicht geplant. Es handelt sich um Angebote, welche der Vermittlung von Natur und Umwelt dienen. Also wirklich "nur" Führungen durch die Natur.

Zählt diese Tätigkeit somit unter unterrichtende und erzieherische Berufe (Aufsichtspflicht unterliegt den Lehrern bzw. Erwachsenen)? Oder wie muss ich mir das vorstellen?

Ich werde natürlich auch noch beim Finanzamt nachfragen, möchte mich jedoch bereits im Vorfeld erkundigen.

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.

VlG Andrea

Steuern, Recht, Finanzamt, Freiberufler, Gewerbeamt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Darf man als Gewerbetreibender Webdesigner / Grafikdesigner ein Nutzungsrecht (z.B. für ein Logo oder Illustration) mit 7% besteuern?

Webdesign wird vom Finanzamt bekanntlich als Gewerbe eingestuft. Wenn man aber zusätzlich noch Grafikdesign anbietet, dann ist es eine "gemischte" Tätigkeit. Darf ich in diesem Fall, obwohl ich kein Freiberufler bin, dennoch 7% MwSt. berechnen, oder sind diese 7% nur freiberuflichen Grafikern vorbehalten?

Es sind nicht grafische Dienstleistungen wie z.B. Bilder+Illustrationen bearbeiten, ausschneiden, nachzeichnen, vektorisieren etc. gemeint. Auch nicht einfache Icons für z.B. Suchen, Drucken usw. Das ist gewerblich und muss mit 19% MwSt. deklariert werden und ist mir klar. (Stichwort: Gebrauchsgegenstand)

Ich meine jetzt z.B. individuelle Logos, Handzeichnungen, Buch-Cover etc. und andere kreative Grafiken+Illustrationen die unter das Urhebergesetz fallen und wo die Nutzungsgebühren anhand eines Nutzungsfaktors berechnet werden.

Ich habe gelesen das man auch zwei Betriebe führen kann: Einen künstlerisch-freiberuflichen und einen gewerblichen. Dann müsste aber alles buchhalterisch und steuerlich streng getrennt werden, sonst würde alles komplett als gewerblich eingestuft. Muss ich evtl. so vorgehen um 7% MwSt. berechnen zu dürfen?

Nein, meinen Steuerberater habe ich noch nicht gefragt... diesen Hinweis mir bitte ersparen... Er hatte mir nur mal nebenbei gesagt: "Einfach alles mit 19%, dann sind sie immer auf der sicheren Seite". Das habe ich jetzt auch schon oft gelesen, kann aber nicht die Lösung sein.

Es ist alles sehr verwirrend und ich hab das noch nicht richtig kapiert! Kennt sich eventuell jemand damit in der Praxis aus und kann mir ein paar Tipps geben, ob ich das als Selbstständiger darf und ob es evtl. Probleme geben kann? (7% MwSt.).

Vielen Dank!

Steuern, Recht, Grafikdesign, Freiberufler, Gewerbe, Illustration, Selbstständiger, Steuerrecht
Freiberufler im Callcenter als Student? Steuern?

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich gestern einen Vertrag Bzw eine Vereinbarung unterschrieben um bei einem Callcenter zu arbeiten. Jetzt bin ich dort als freiberufliche Telefoninterviewerin tätig. Der Verdienst klingt erstmal ganz gut. In der Regel 10€ die Stunde, am Wochenende 12-15€ und nach 20 Uhr 20€ die Stunde. Als armer Student lässt man sich von solchen Aussichten natürlich schnell blenden. Hinzu kommt, dass viele in meinem Bekanntenkreis dort arbeiten und sich dumm und dämlich verdienen. Jetzt habe ich mal recherchiert und herausgefunden, dass ich relativ hohe Steuern zahlen muss und mich selber Krankenversichern muss und zusätzlich muss ich mich beim Finanzamt als selbstständig melden. Da habe ich bei den bekannten mal nachgefragt und da stellte sich heraus dass die Ganoven ihre Tätigkeit einfach nicht angemeldet haben. Jetzt meine erste Frage: wie bescheuert ist es, sich auf die bösen Stimmen zu verlassen und sich auch nicht beim Finanzamt zu melden mit der Ausrede dass der Verdienst viel höher ist und „bisher nie was passiert“ ist?

Und gleich die zweite Frage hinterher: ich würde die Woche die für Studenten zugelassenen 20 Stunden arbeiten und würde dann auf etwa 1100€ im Monat kommen. Ich bin 20, wohne zuhause und bin in der Familienversicherung (falls diese Informationen nützlich sind. Wenn weitere Infos benötigt werden gebe ich die natürlich gerne!) Lohnt es sich überhaupt sich die Mühe zu machen oder werde ich nach Abzügen sowieso nur noch knapp über 450€ sein und kann dann auch eine geringfügige Beschäftigung annehmen ohne den Stress mit Steuern und co ?

Und eine letzte Frage: ich fange die Tätigkeit jetzt im November an. Ich habe also nur noch anderthalb Monate im Jahr in denen ich verdiene und werde dementsprechend auch nicht über diese 5500€ Grenze kommen. Muss ich das jetz trotzdem angeben/versteuern ?

Verzeiht mir die ganzen umständlichen Fragen aber ich bin eine Niete in sowas und hoffe auf ganz viel hilfreichen Rat. Werde im Notfall natürlich auch zum Steuerberater gehen aber ich habe noch die Hoffnung dass es einfacher sein kann als gedacht.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Steuern, Studium, Geld, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Callcenter, Finanzamt, Freiberufler, Ausbildung und Studium

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