Kann ich Gewerbe nachträglich anmelden/ummelden?

Hallo Community,

vorab zur Info > ich betreibe einen Onlineshop. Bin Ende April umgezogen und habe am 15.04.2015 mein Gewerbe abgemeldet, da mir gesagt wurde ich müsse einfach neu anmelden einen Ummeldeschein gäbe es nicht mehr. Nun folgende Situation: Habe zu diesen Zeitpunkt meine Website vom Netz genommen allerdings kahmen da die Domain am Anfang noch versteckt erreichbar waren noch 3 Bestellungen rein, welche ich ausgeliefert hatte (ca. 2 Wochen nach Abmeldung), mir wurde gesagt zurückwirkende Anmeldung möglich. Bist zum aktuellen Datum habe ich mich noch nicht angemeldet da ich bis jetzt den Shop Stück für Stück optimiert habe (mache das ganze nur nebenberuflich) und die Seite auch für Besucher so eingestellt habe das keine Bestellungen mehr ausgeführt werden können. Leider vergaß ich die 3 Bestellungen und mir fiel das ganze erst nun beim durschauen meiner Buchführung wieder auf.

Möchte mich nun gerne wieder anmelden. Folgende Fragen vorab:

  1. Ist es noch möglich mich rückwirkend zum 15.04.15 wieder anzumelden (Gewerbe lief davor 3 Jahre)?
  2. Habe gehört die meisten machen das ganze kostenlos max. 3 Monate? Welche Geldbuße würde mich schlechtenfalls treffen?
  3. Wie würdet Ihr in meiner Lage am besten vorgehen?

Mir ist durchaus bewusst dass es meine eigene Schuld ist, nur habe ich doch Bedenken eine arg hohe Geldbuße zu bekommen!

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Ehegatten Splitting mit einem Freiberufler und einem Festangestellten?

Hallo!

Ich habe jetzt STUNDEN recherchiert und versucht daraus schlau zu werden. Anscheinend verstehe ich jedoch zu grundlegende Dinge noch nicht, um das große Ganze zu verstehen.

Ich habe im Juli geheiratet, bin Freiberuflerin und mein Mann festangestellt. Ich verdiene weniger als mein Mann sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind. Hier taucht bei mir schon mal die Unklarheit darüber auf, ob ich als Freiberufler überhaupt eine Wahl habe, oder ob unsere Konstellation sowieso immer die III/V vorsieht. Sogesehen zahle ich ja sowieso keine Lohnsteuer, da ich als Freiberufler Einkommensteuer zahle.

Jetzt bin ich bei der Recherche aber noch über's Ehegattensplitting gestoßen. Da heißt es, dass man zusammen veranlagt wird und bei großem Einkommensunterschied bares sparen kann. Schön und gut, aber beim Ehegattensplitting wird doch die Einkommensteuer berechnet? Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer? Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ? Ich verstehe hier einfach den Zusammenhang nicht.

Falls Ihr ein Rechenbeispiel für eine Erklärung braucht, hier einige "etwa" Werte: Ich habe einen GEWINN von 8000, Einnahmen ca 12000. Mein Mann verdient jährlich brutto 27000, netto ca 17000.

Wenn wir nun Ehegattensplitting wählen, weil beide Steuerarten die wir sonst getrennt zahlen - wie auch immer - zusammen veranlagt werden können, wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?

Ich freue mich schon auf die Erleuchtung D:

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Freiberufler, Lohnsteuer, Steuerklasse, Ehegattensplitting
Freiberuflichkeit nachträglich beim Finanzamt melden - welche Strafen sind zu befürchten und wie gehe ich jetzt am besten vor?

Hey allerseits,

ich stehe vor folgendem Problem:

Seit inzwischen 2 Jahren bin ich nun neben meinem Studium als freiberuflicher Autor tätig, habe allerdings versäumt, diese Tätigkeit dem Finanzamt zu melden, da ich dachte, dies wäre aufgrund der geringen Menge an Einnahmen nicht notwendig.

Ich hatte geglaubt, sobald diese Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen würden, wäre es ausreichend, diese bei der Einkommenssteuererklärung mitanzugeben. Bisher habe ich, da die Einnahmen zu gering waren, noch nie eine Steuererklärung abgegeben ..

Dieses Jahr ändert sich dies allerdings, weshalb ich mich erstmals ausführlich mit dem Thema beschäftigt habe.

Nun ist es ja so, dass ich als Autor Freiberufler bin (auch wenn diese Tätigkeit nur als Nebentätigkeit ausgeübt wird) und somit noch weitere Pflichten habe, sprich Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung und halt die Einkommenssteuerklärung.

Das war mir allerdings bis jetzt überhaupt nicht klar, weshalb ich Erstere bisher - aus Unwissenheit - noch nie abgegeben habe, obwohl ich das ja offensichtlich hätte tun müssen... :/

Wie gesagt, hielt sich mein Gewinn bisher in Grenzen, 2013 waren es insgesamt um die 1400 EUR, 2014 um die 6000-7000 EUR.

Ich ärgere mich unendlich, mich nicht vorher genauer informiert zu haben, was wirklich nicht aus böser Absicht, sondern vielmehr Fehlinformationen durch andere geschah. Hätte mich natürlich trotzdem selbst informieren müssen, hab ich aber irgendwie nicht..und jetzt dafür einen Riesenschreck bekommen :(

Muss ich die Steuern jetzt nachzahlen? Mit was für Strafen muss ich rechnen? Sollte ich meine Freiberuflichkeit einfach jetzt anmelden und dann nachzahlen ?

Steuern, Freiberufler
Als freiberuflicher Grafikdesigner nun Gewerbe anmelden?

Hallo,

ich hab mich seit Monaten immer mal wieder mit dem Thema beschäftigt, da ich als freiberufliche Grafikdesignerin doch immer mal wieder vor ziemlichen Einschränkungen stehe und bei jeder Idee ein "Darf ich das überhaupt, oder müsste ich dafür ein Gewerbe haben?"

Das nervt tierisch.

Nun hab ich mich lange intensiv damit beschäftigt, was es für mich für Konsequenzen hat, wenn ich nach fast 3 Jahren freiberuflicher Tätigkeit nun ein Gewerbe anmelde, damit ich einfach freier handeln kann. Da ich keine negativen Dinge gesehen habe, hatte ich vor 2 Wochen mein Gewerbe angemeldet. So dass ich nun auch Druckaufträge für den Kunden abwickeln kann, aber auch kreative Arbeiten verkaufen kann, wie z.B. Drucke und Postkarten.

Nun hat sich heute natürlich das Finanzamt gemeldet und möchte, dass ich diesen Fragebogen ausfülle (den hatte ich damals ja schon bei meine freiberuflichen Tätigkeit ausgefüllt). Da musste ich feststellen, dass das der einzige Punkt ist, an den ich nicht gedacht habe. Was mache ich mit dem Finanzamt? Ich will ja kein zweites Unternehmen führen sondern meine Freiberufliche Tätigkeit als Grafikdesignerin um den gewerblichen Teil der Druckaufträge ergänzen.

Da nun leider Samstag ist, kann ich beim Finanzamt natürlich auch keinen anrufen und fragen, sondern muss bis Montag warten. Mir lässt das Thema aber keine Ruhe.

Hat jemand eine Ahnung wie das Finanzamt das handhabt? Wenn man sich als Freiberufler später entscheidet doch ein Gewerbe anzumelden? Kleinunternehmerregelung ect. bleibt alles wie gehabt.

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Neuer AG will komplette SCHUFA-Bönitätsauskunft (Teil 1+2)

Moin moin!

Bei mir steht ein AG-Wechsel (Handelsvertreter/Versicherung) an und ich habe bereits mehrere Gespräche mit dem potentiellen AG geführt. Im Prinzip sind wir so weit, dass nur noch von mir die erforderlichen Unterlagen eingereicht und geprüft werden müssen und dann kann ich den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Schon bei den Gehaltsverhandlungen sollte ich meine aktuellen Gehaltsabrechnungen mitbringen. Dies habe ich nicht getan und den AG darauf hingewiesen, dass ich keine persönlichen Dokumente aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis einem neuen AG vorlege und er da auf meine Aussage und Ehrlichkeit vertrauen müsse. Dies war dann auch ok.

Der AG verlangt von mir nun noch die Aushändigung einiger Unterlagen (pol. Führungszeugnis, etc.), darunter auch eine SCHUFA-Bonitätsauskunft. Vom Grundsatz auch keine Überraschung/Problem. Allerdings möchte er Teil 1 und Teil 2 dieser Auskunft. Da ich mir darunter nichts vorstellen konnte, habe ich inzwischen schon zwei mal mit der SCHUFA telefoniert bzw. auch dazu Informationen im Internet gesammelt.

Von Unternehmensseite wird mir gesagt, es würden Informationen in Teil 2 benötigt, die die wirtschaftliche Gesundheit Desjenigen zusätzlich bescheinigen sollen. Ich tue mir allerdings schwer damit, meinem Arbeitgeber Daten auszuhändigen, die Ihn a) gar nichts angehen und b) für die die Tauglichkeit des Jobs aus meiner Sicht keine Rolle spielen. Da dort wirklich alles hinterlegt ist, von meinen bisherigen Adressen, über meinen aktuellen Mobilfunk- und Strombieter, mein Giro- und Kreditkartenkonto, Auskunft zu meiner Kfz-Finanzierung (Höhe und Anzahl der Raten), bis hin zu Einträgen von Versandhäusern wo ich gekauft habe (keine negativen Einträge).

Wenn der AG durch ein pol. Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und dem ersten Teil der SCHUFA-Bonitätsauskunft doch sieht, dass ich ein finanziell gesunder Mensch bin und meinen Verpflichtungen immer nachgekommen bin, sollte ihm das doch reichen.

*Nach den mir gegebenen Informationen, ist die Aushändigung des Teil 1 durchaus zur Vorlage bei einem potentiellen Arbeitgeber geläufig. Dieser dient der Weitergabe an Dritte und soll die wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen.

Der Teil 2 sei allerdings ausschließlich für private Zwecke vorgesehen, da in diesem ALLE zu meiner Person geführten Daten enthalten sind.*

Vom Unternehmen und auch einem Mitarbeiter des Unternehmens, den ich in dieser Sache mal befragt habe, wird mir das Gefühl entgegengebracht, ich würde mich "anstellen" und man könne das nicht verstehen, wie jemand aus diesem Grund eventuell den Job nicht antreten möchte. Auch wenn mir gesagt wird, nicht alle Daten in Teil 2 würden das Unternehmen interessieren, aber trotzdem haben sie die...darum geht es mir. Schwärzen dürfe ich nichts, weil dahinter könnte sich ja dann etwas verbergen.

Wie sehen andere das, stelle ich mich da wirklich so an, nur weil ich meine Privatsphäre schützen möchte?

Datenschutz, Bewerbung, Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Freiberufler, Schufa, Arbeitgeberwechsel, bonitaetsauskunft, Handelsvertreter

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