Doppeltes Beschäftigungsverhältnis zulässig?

Liebe Community,

ich habe eine Frage, bei der es sich um die Zulässigkeit eines doppelten Beschäftigungsverhältnisses handelt.

Der konkrete Fall:

Mein Arbeitgeber baut ca. ein Drittel der Belegschaft ab und hat hierfür mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ausgehandelt. Gemäß Sozialauswahl bin ich von dem Stellenabbau betroffen (30 Jahre alt, 5 Jahre dabei, ledig, keine Kinder). Daraufhin habe ich mit meinem Arbeitgeber einen "Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" per 30.06.13 unterschrieben. Des Weiteren werde ich von meinem aktuellen Arbeitgeber ab dem 01.04.2013 bis Vertragsende "unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt" (quasi 3 Monate bezahlter Urlaub).

Mittlerweile habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden (bzw. wurde von einem Headhunter angesprochen). Die Arbeitsbedingungen etc. sind sehr gut und das Angebot finanziell sehr lukrativ. Die Vertragsunterzeichnung ist nur noch Formsache und soll kommende Woche stattfinden.

Es gibt jedoch 2 "Einschränkungen": die Stelle ist ab dem 01.04. frei und ich müsste als Selbstständiger/Freiberufler beginnen. Es handelt sich hierbei um ein langfristiges Projekt (min. 3 Jahre) und ich bin dem Freiberuflertum durchauchs nicht abgeneigt.

Allerdings soll die Stelle schnellstmöglich besetzt werden. Nun befürchte ich, dass wenn ich bis zum 01.07.13 warte, diese Stelle anderweitig vergeben werden könnte und mir dadurch diese Möglichkeit entgeht.

Daher nun meine Frage(n): ist es (steuer-)rechtlich zulässig, direkt zu Beginn meiner Freistellung mich selbstständig zu machen und quasi "auf eigene Rechnung" arbeitend diese Anstellung anzunehmen? Was müsste ich steuerrechtlich beachten? Ich würde ja weiterhin 3 Monate lang normales Gehalt von meinem Arbeitgeber beziehen. Müsste ich dieses Gehalt gesondert versteuern?

Des Weiteren ist in meinem Aufhebungsvertrag kein Passus über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit enthalten. Der neue Arbeitgeber ist auch nicht in derselben Branche tätig oder gar ein Konkurrent meines aktuellen Arbeitgebers.

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.

Selbständigkeit, Arbeitsrecht, Freiberufler, freistellung, Steuerrecht

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