Einkommensteuer als befristeter freiberuflicher Illustrator?

Hallo alle zusammen. Ich hoffe hier kann mir jemand von euch weiterhelfen. Ich habe jetzt eine Ewigkeit rumgegoogled und bin jetzt ehrlich gesagt verwirrter als vorher. :D

Daher kurz zu meiner Situation: Bis Ende Januar bin ich noch Student, aber ab Februar oder vielleicht schon früher habe ich ein Angebot bekommen, als Freelancer für eine Firma als Illustrator zu arbeiten. Das werde ich voraussichtlich höchstens 2 Monate tun. Soweit weiß ich, dass ich als freiberuflicher Illustrator kein Gewerbe anmelden muss. Ich will mich schon seit Tagen mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, aber das ist zum Jahreswechsel etwas schwierig. Deshalb hoffe ich hier etwas früher eine Antwort zu bekommen, bevor ich den Rest später abkläre. Im Internet habe ich diverse Dinge gelesen, darunter, dass die Einkommenssteuer erst ab einem Betrag von rund 8500 € Gewinn im Jahr fällig wird. Im Moment plane ich nur für diese höchstens zwei Monate als Freelancer zu arbeiten und mir dann eine Designagentur zu suchen, wo ich dann fest angestellt bin (gehe also davon aus, dass ich nicht 8500 € verdienen werde für diese Zeit). Bedeutet das, dass ich keine Einkommenssteuer oder generell gar keine Steuer berechnen muss? Oder was mache ich jetzt am besten? Da ich mich da gar nicht auskenne hoffe ich, dass mir jemand weiter helfen kann und mir sagen kann was ich alles machen/beachten muss. Im Moment bin ich einfach nur verwirrt und unsicher.

Danke schonmal im Vorraus!

Einkommensteuer, Freelancer, Freiberufler
Ich habe ein Gewerbe zum 01.11. abgemeldet. Kann ich zum 01.12. ein anderes Gewerbe anmelden, das als Kleingewerbe ohne USt-Verpflichtung vorgesehen ist?

Ich habe 10 Jahre lang eine Internet-Werbeagentur betrieben, doch in diesem Jahr gingen die Erträge zurück. Das hat teils mit der Entwicklung es Online-Werbemarktes zu tun, teils hat es gesundheitliche Gründe.

Da ich um den Erhalt meines Kleinunternehmens gekämpft habe (vor allem wegen Unterhaltsverpflichtung für 4 Kinder), entstanden Schulden und insbesondere Steuerrückstände, auch Umsatzsteuer.

Ich hatte im Oktober kurz eine Anstellung in einem Bildungsunternehmen, die aber in der Probezeit einvernehmlich beendet wurde, da sich Randbedingungen (es ging um Schulungen für Asylsuchende) kurzfristig geändert haben.

Ich habe mein Gewerbe im November, rückwirkend zum 01.11., abgemeldet. Nicht nur, weil ich optimistisch wegen der neuen Stelle war, die mit Provisionen recht gut bezahlt gewesen wäre. Sondern auch, weil ich einem vom Finanzamt angedrohten Verfahrung zur Gewerbeuntersagung zuvorkommen wollte.

Damit stehe ich nun zunächst als Privatmann ohne Arbeit und ohne Gewerbe vor dem Problem, die Rückstände zu erledigen.

Eine effektive Lösung, die ich sehe, wäre die Wiederaufnahme des Gewerbes. Denn ich habe ja einen langjährigen Kundenstamm und kann durch fleißige Akquise zum Jahresende mehr Geld hereinholen als mit jedem Job - auch wenn die Arbeit als Werbeagentur aus o.a. Gründen keine Dauerperspektive wäre.

Ich würde auch die neue Tätigkeit anders definieren: von der Werbeagentur mit Betrieb von zwei Portalen hin zu einer Beratungstätigkeit, in der ich mein sehr umfangreiches Wissen zur Online-Medienarbeit einsetze. Gleichzeitig würde ich mich um eine Anstellung bemühen, dies auch wieder im Bereich Beratung und Bildung. Das neue Gewerbe wäre damit ein USt.-befreites Kleingewerbe, da ich davon ausgehe, in einigen Monaten eine Anstellung zu finden und das Gewerbe würde unter der Freigrenze bleiben.

Jetzt ist nur die Frage, ob ich damit durchkomme. Denn dieses Jahr habe ich natürlich mehr als 17000 eingenommen. Das Finanzamt könnte also sagen: halt, hier wird nur der Name gewechselt. Im günstigsten Fall müsste ich dann auf die Umsätze USt. nachzahlen.

Im Fall, dass diese Idee mit dem USt-befreiten Kleingewerbe nichts bringt, könnte ich auch mein altes Gewerbe einfach wieder anmelden. Ich war bei der Schuldnerberatung und dort erfuhr ich, dass ich das Gewerbe nicht hätte abmelden sollen, weil Gewerbeuntersagungen nicht so leicht durchkämen. Ärger mit dem Finanzamt würde ich wahrscheinlich bekommen, weil die darin einen naiven Versuch sehen würden, durch Ab- und wieder Anmelden des Gewerbes die Untersagung zu verhindern. Sie würden dann wohl sofort die Untersagung betreiben.

Was ist also besser: * altes Gewerbe einfach wieder anmelden und mal abwarten, ob das Finanzamt eine Gewerbeuntersagung betreibt * Kleingewerbe anmelden, so wie es auch dem Plan entspricht, wieder Arbeit zu finden

Selbständigkeit, Freiberufler, Gewerbe, Umsatzsteuer

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