Wie auf den Brief vom Anwalt reagieren?

Habe heute einen Brief von einem Anwalt bekommen und bin ein wenig sauer.

Mal zur Vorgeschichte: Ich habe im Internet etwas "gekauft" und habe dann einen Tag vorher von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. War soweit auch alles in Ordnung. Die haben dann allerdings den Betrag von meinem Konto abgebucht. Ich habe mit denen telefoniert und die sagten mir das sich die Abbuchung mit dem Eingang des Widerrufes überschnitten hat. Also habe ich bescheid gesagt das ich das Geld zurückbuchen werde.

Soweit so gut. Allerdings haben die mir ein paar Tage später diesen Betrag wieder auf mein Konto überwiesen. Da ich nicht jeden Tag auf mein Konto gehe habe ich es nicht sofort mitbekommen. Habe das Geld quasi doppelt erhalten. Bekam dann von denen per E-Mail zwei Mahnungen. Ich muss zugeben das ich die erste einfach nicht richtig gelesen habe und erst bei der zweiten aufs Konto geschaut habe. Dann habe ich denen das Geld aber überwiesen.

Allerdings kam da schon ein Brief von einem Inkassounternehmen. Die haben den Betrag gefordert und noch mal fast das doppelte für sich. Also habe ich noch mal bei dem Anbieter angerufen. Die sagten mir das meine Zahlung eingegangen ist und das Thema für sie erledigt wäre. Ok, dachte ich mir hat sich das etwas überschnitten und das Thema ist für mich auch erledigt.

Also kam Brief Nr. 2 vom Inkassounternehmen. Darauf schrieb ich denen das ich die Zahlung an die nicht leisten werde da die Forderung schon beglichen ist.

Als Antwort kam heute der Brief vom Anwalt (ohne Originalvollmacht natürlich) In der Forderungsaufstellung steht immer noch die (schon lange bezahlte) Hauptforderung und natürlich alle möglichen weiteren Kosten die ich nun an diesen Anwalt überweisen soll.

Wie reagiere ich nun richtig? Ich meine die Hauptforderung ist ja schon bezahlt. Und die Anwaltsgebühren sehe ich auch nicht wirklich ein zu zahlen, da sie ja schon bezahlt war bevor dieser Anwalt überhaupt eingeschaltet worden war.

Sorry der Text wurde recht lang, danke fürs lesen;-)

Brief, Schulden, Recht, Anwalt, Forderung, Inkasso, Mahnung
Kann der Vermieter 4 Monate nach Auszug Schimmelschaden hinter der Einbauküche geltend machen?

Hallo, ich bin vor 4 Monaten umgezogen, die Wohnung wurde vor Auszug neu gestrichen, auch die Küche, allerdings ohne Ausbau der Einbauschränke. Ein Übergabeprotokoll wurde gemacht und die Kaution übergeben. Die Wohnung stand anschließend 4 Monate leer. Der neue Mieter hat jetzt hinter einem Einbauschrank an einer Aussenwand Schimmel entdeckt und dies reklamiert. Der Vermieter verlangt nun von mir Schadensersatz oder daß ich von einem Fachbetrieb den Schimmel entfernen lasse, da der Schaden eindeutig von mir verursacht worden wäre. Laut Aussage von Nachbarn wäre in der Küche nie gelüftet worden. Aus der Küche führt kein Dunstabzug nach aussen, deshalb wurde von mir nach dem Kochen immer Stoßgelüftet. Da ich allerdings teilweise arbeitsbedingt wochenlang die Wohnung nicht genützt habe, entstand wohl der Eindruck, daß ich nie lüfte. Wenn ich nicht zuhause bin kann ich schließlich auch kein Fenster öffnen.

Ich kann auch nicht sagen, ob der Schimmel bei meinem Einzug schon da war, da ich nie hinter die Einbauschränke geschaut habe, beim Wohnungsauszug hat der Vermieter dies auch unterlassen. Da es sich hier um eine Aussenwand handelt und das Haus nicht isoliert ist kann es meiner Meinung nach nicht am fehlenden Lüften liegen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann ich für den Schaden hatrend gemacht werden?

Mietrecht, Auszug, Forderung, Wohnungsübergabe

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