Hallo ich lieben..
ich hab ein kleines. Problem
unzwar bin ich allein erziehend und war auch in der Schwangerschaft allein
habe alles selbst bezahlt.. egal was.. der KV bezahlt auch erst seit 2 Monaten Unterhalt…(Kind 6 1/2 Monate)
das Geld reicht hinten und vorne nicht.. ich habe lieb gefragt ob er sich daran beteiligen möchte ein Hochstuhl für die kleine zu kaufen..
er weigert sich.. das er ja Unterhalt zahlt..nach langen Recherchen gehört der Kauf eines Hochstuhles mit zur erstlingsausstattung… da das eine Sonderzahlung ist muss er sich daran beteiligen..
gelesen habe ich auch das ich dies als Sonderzahlung von einer Höhe von 1000€ fordern kann… (für die Erstausstattung)
nun zu meinen Fragen.. liegt er im Recht mit dem Unterhalt das solch ein Kauf dort mit inbegriffen ist? Kann ich die Sonderzahlung noch beantragen bzw. fordern und wenn ja wo kann ich das machen?