Erstlingsausstattung?

3 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Ja, kannst du. Sowohl eine Beteiligung an der Erstausstattung (die von dir genannte Pauschale in Höhe von bis zu 1000 Euro), als auch natürlich Betreuungsunterhalt für dich kämen in Frage. Leistungsfähigkeit natürlich vorausgesetzt.

den  Kosten der Säuglingserstausstattung (in der Regel ein pauschaler Betrag von 1.000 EUR, ein höherer Betrag kann etwa bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen angesetzt werden, vgl.  OLG Koblenz v. 12.05.2009 – Az. 11 UF 24/09);

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/mehrbedarf-sonderbedarf-kindesunterhalt/

Allerdings gilt auch:

Auch beim Sonderbedarf ist eine Einzelfallbeurteilung erforderlich. Durch die hohe finanzielle Belastung, die durch einen Sonderbedarf entstehen kann, ist jedoch ein erhöhter Begründungsaufwand erforderlich. Die Höhe, die Unplanbarkeit des Entstehens und die Unzumutbarkeit der Finanzierung aus der laufenden Unterhaltsrente sind daher ausführlich darzulegen.

Liste also auf was benötigt wird, lege es hm vor samt dem Gerichtsurteil und frage in welcher Höhe er sich an dem Sonderbedarf zu beteiligen gedenkt. Kommen dumme Antworten: Anwalt oder du richtest eine Beistandschaft beim Jugendamt ein.


annkatrinlel 
Fragesteller
 06.07.2023, 22:39

Eine Beistandschaft habe ich bereits beim Jugendamt und vor Gericht sind wir auch schon bekannt.. soll ich es beim nächsten Gerichtstermin ansprechen oder bei der Beistandschaft erfragen

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Kessie1  06.07.2023, 22:59
@annkatrinlel

Bei der Beistandschaft. Und mache eine detaillierte Auflistung der Dinge die benötigt werden. Zahlt er denn den Mindestunterhalt oder mehr? Denn dir gegenüber wäre er ja auch unterhaltspflichtig.

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annkatrinlel 
Fragesteller
 06.07.2023, 23:03
@Kessie1

Aber wenn ich schon alles da habe? meine eltern Finanzieren einiges mit.. um genau zu sein bezahlt er 375€ und Unterhalt für mich war nicht mehr übrig und dein Anwalt möchte all meine Ausgaben und was ich verdiene haben um zu schauen ob ich das überhaupt benötige

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Kessie1  06.07.2023, 23:21
@annkatrinlel
um genau zu sein bezahlt er 375€ und Unterhalt für mich war nicht mehr übrig und dein Anwalt möchte all meine Ausgaben und was ich verdiene haben um zu schauen ob ich das überhaupt benötige

375 Euro ?

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

In welcher Stufe wurde er da eingruppiert? Und vor allem: wenn er so viel zahlt, dann muss auch Betreuungsunterhalt drin sein.

Hat das Jugendamt das mit errechnet?

Ob "du" das benötigst ist irrelevant. Er muss nach Düsseldorfer Tabelle zahlen und zwar aufgrund seines bereinigten Netto. Es geht ja lediglich um den Kindesunterhalt und hat mit deinem Einkommen überhaupt nichts zu tun!

Deine Eltern sollen dir ALLE Quittungen geben.

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ein hochstuhl ist keine erstausstattung und auch nicht lebensnotwendig. die bekommst du für 10-20 euro gebraucht gekauft. das musst du dir aus dem unterhalt ansparen.

wenn das geld so knapp sein sollte, dann musst du wohngeld oder bürgergeld beantragen. unterhalt und kindergeld werden vom bedarf abgezogen.

erstausstattung kannst du von ihm auch rückwirkend einfordern. hoffentlich hast du alle quittungen aufgehoben. wenn er das ablehnt, musst du das deinem anwalt übergeben. frage ist ob er überhaupt leistungsfähig dafür ist.


annkatrinlel 
Fragesteller
 07.07.2023, 12:06

Hab ich am Ende des Tages auch gemacht aber selbst gebraucht kosten die ein Schweine Geld..

Was gehört zur Erstausstattung für Schwangere? Von dieser Erstausstattung werden bspw. erfasst: Kinderbett, Kinderwagen, Kinderbadewanne, Wickelauflagen und -bezüge sowie (bei Erreichen des entsprechenden Alters) ein Hochstuhl.

So sagt es das Internet

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atoparty  07.07.2023, 12:08
@annkatrinlel

erstausstattung: bett, schrank, kinderwagen. hochstuhl ist luxus und nicht lebensnotwendig. die gibts wie gesagt neu für 40-50 euro, gebraucht liegen sie bei 10-20 euro. also nix mit schweineteuer.

du kannst auch ausstattung über die bundesstiftung mutter und kind beantragen.

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Wenn das Geld knapp ist, was musst Du denn für deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und was hast Du und dein Kind an Einkommen im Monat ?

Dann könnte man ggf.einen vorrangigen Anspruch auf Wohngeld oder dann Bürgergeld beim Jobcenter prüfen.

Deine eigentliche Frage wurde ja schon beantwortet.