Erstlingsausstattung?
Hallo ich lieben..
ich hab ein kleines. Problem
unzwar bin ich allein erziehend und war auch in der Schwangerschaft allein
habe alles selbst bezahlt.. egal was.. der KV bezahlt auch erst seit 2 Monaten Unterhalt…(Kind 6 1/2 Monate)
das Geld reicht hinten und vorne nicht.. ich habe lieb gefragt ob er sich daran beteiligen möchte ein Hochstuhl für die kleine zu kaufen..
er weigert sich.. das er ja Unterhalt zahlt..nach langen Recherchen gehört der Kauf eines Hochstuhles mit zur erstlingsausstattung… da das eine Sonderzahlung ist muss er sich daran beteiligen..
gelesen habe ich auch das ich dies als Sonderzahlung von einer Höhe von 1000€ fordern kann… (für die Erstausstattung)
nun zu meinen Fragen.. liegt er im Recht mit dem Unterhalt das solch ein Kauf dort mit inbegriffen ist? Kann ich die Sonderzahlung noch beantragen bzw. fordern und wenn ja wo kann ich das machen?
3 Antworten
Ja, kannst du. Sowohl eine Beteiligung an der Erstausstattung (die von dir genannte Pauschale in Höhe von bis zu 1000 Euro), als auch natürlich Betreuungsunterhalt für dich kämen in Frage. Leistungsfähigkeit natürlich vorausgesetzt.
den Kosten der Säuglingserstausstattung (in der Regel ein pauschaler Betrag von 1.000 EUR, ein höherer Betrag kann etwa bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen angesetzt werden, vgl. OLG Koblenz v. 12.05.2009 – Az. 11 UF 24/09);
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/mehrbedarf-sonderbedarf-kindesunterhalt/
Allerdings gilt auch:
Auch beim Sonderbedarf ist eine Einzelfallbeurteilung erforderlich. Durch die hohe finanzielle Belastung, die durch einen Sonderbedarf entstehen kann, ist jedoch ein erhöhter Begründungsaufwand erforderlich. Die Höhe, die Unplanbarkeit des Entstehens und die Unzumutbarkeit der Finanzierung aus der laufenden Unterhaltsrente sind daher ausführlich darzulegen.
Liste also auf was benötigt wird, lege es hm vor samt dem Gerichtsurteil und frage in welcher Höhe er sich an dem Sonderbedarf zu beteiligen gedenkt. Kommen dumme Antworten: Anwalt oder du richtest eine Beistandschaft beim Jugendamt ein.
Bei der Beistandschaft. Und mache eine detaillierte Auflistung der Dinge die benötigt werden. Zahlt er denn den Mindestunterhalt oder mehr? Denn dir gegenüber wäre er ja auch unterhaltspflichtig.
Aber wenn ich schon alles da habe? meine eltern Finanzieren einiges mit.. um genau zu sein bezahlt er 375€ und Unterhalt für mich war nicht mehr übrig und dein Anwalt möchte all meine Ausgaben und was ich verdiene haben um zu schauen ob ich das überhaupt benötige
um genau zu sein bezahlt er 375€ und Unterhalt für mich war nicht mehr übrig und dein Anwalt möchte all meine Ausgaben und was ich verdiene haben um zu schauen ob ich das überhaupt benötige
375 Euro ?
In welcher Stufe wurde er da eingruppiert? Und vor allem: wenn er so viel zahlt, dann muss auch Betreuungsunterhalt drin sein.
Hat das Jugendamt das mit errechnet?
Ob "du" das benötigst ist irrelevant. Er muss nach Düsseldorfer Tabelle zahlen und zwar aufgrund seines bereinigten Netto. Es geht ja lediglich um den Kindesunterhalt und hat mit deinem Einkommen überhaupt nichts zu tun!
Deine Eltern sollen dir ALLE Quittungen geben.
ein hochstuhl ist keine erstausstattung und auch nicht lebensnotwendig. die bekommst du für 10-20 euro gebraucht gekauft. das musst du dir aus dem unterhalt ansparen.
wenn das geld so knapp sein sollte, dann musst du wohngeld oder bürgergeld beantragen. unterhalt und kindergeld werden vom bedarf abgezogen.
erstausstattung kannst du von ihm auch rückwirkend einfordern. hoffentlich hast du alle quittungen aufgehoben. wenn er das ablehnt, musst du das deinem anwalt übergeben. frage ist ob er überhaupt leistungsfähig dafür ist.
Hab ich am Ende des Tages auch gemacht aber selbst gebraucht kosten die ein Schweine Geld..
Was gehört zur Erstausstattung für Schwangere? Von dieser Erstausstattung werden bspw. erfasst: Kinderbett, Kinderwagen, Kinderbadewanne, Wickelauflagen und -bezüge sowie (bei Erreichen des entsprechenden Alters) ein Hochstuhl.
So sagt es das Internet
erstausstattung: bett, schrank, kinderwagen. hochstuhl ist luxus und nicht lebensnotwendig. die gibts wie gesagt neu für 40-50 euro, gebraucht liegen sie bei 10-20 euro. also nix mit schweineteuer.
du kannst auch ausstattung über die bundesstiftung mutter und kind beantragen.
Wenn das Geld knapp ist, was musst Du denn für deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und was hast Du und dein Kind an Einkommen im Monat ?
Dann könnte man ggf.einen vorrangigen Anspruch auf Wohngeld oder dann Bürgergeld beim Jobcenter prüfen.
Deine eigentliche Frage wurde ja schon beantwortet.
Eine Beistandschaft habe ich bereits beim Jugendamt und vor Gericht sind wir auch schon bekannt.. soll ich es beim nächsten Gerichtstermin ansprechen oder bei der Beistandschaft erfragen