Verwarngeld, Fehler in der Anschrift?

Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist?

Ich habe gestern ein Knöllchen bekommen, weil ich mit meinem Roller "auf dem Gehweg" in Straße XXXXXXXXX Haus Nr. 9 gestanden haben soll. (am 03.08.2020 !!!!)

Ich wohne aber gegenüber in Haus Nr. 10. (gegenüber, andere Straßenseite)

Offenbar zählt mein Hauseingang, also der Weg davor noch zum Gehweg, und ja es kann sein, dass ich da gestanden hab (ist wohl am 03.08.2020 gewesen) sorry, aber 2 Monate her, weiß ich nicht mehr, an welchem Tag ich wo genau gestanden hab.

Sicher weiß ich aber, dass ich nicht auf der Gegenüberliegenden Strassenseite (Gehweg) gestanden hab, was soll ich da, da wohne ich nicht.

Die Frage ist nur: Ist dieses Verwarngeld rechtens, weil die Angaben falsch sind?

Ich hab das Knöllchen jetzt bezahlt, aber es interessiert mich doch.

Das Problem ist, dass man zwar den Anhörungsbogen zurücksenden kann, dass man mit der Verwarnung nicht einverstanden ist, aber da steht auch, wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, erhalte ich kommentarlos (Frechheit) einen Bußgeldbescheid und muss neben dem Bußgeld noch die Gebühren zahlen.

Das Problem ist also, legst Widerspruch ein, kann ich ja nicht mal nachvollziehen, ob das wirklich einer prüft oder sich sagt: Gleich Mahnbescheid raus.

Hat jemand darin Erfahrung? Wie ist die Rechtslage und die Chancen bei Widerspruch, bzw. Rücksendung der Nichteinverständniserklärung.

Fehler, Recht, Bußgeld, Verwarnungsgeld

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