Schülerbeförderung- Antrag auf Fahrtkosten zum Internat?

HallO.

Unsere Tochter besucht seit Mitte Februar ein Sportgymnasium (Entfernung 165km).Wir fahren sie jeden Sonntag hin und holen Sie Freitags wieder ab.In der Woche ist sie im Internat untergebracht.Wir hatten einen Antrag auf Schülerbeförderung - Erstattung der Fahrtkosten gestellt.Dieser wurde auch stattgegeben ... Allerdings nur mit der Regionalbahn.Und diese Kosten auch nur beim vorlegen der Fahrkarte.Unsere Tochter ist gerade 13 geworden und ich finde es unzumutbar eine 13-jährige mit dem Zug alleine eine solche Strecke mit 1x umsteigen und Schienenersatzverkehr fahren zu lassen.Dazu kommt noch das sie massig an Gepäck mitschleppen müsste.Sie hat eine Nahrungsmittelunverträglichkeit und muss diese auch immer noch mitnehmen.Das ist immer gut 1 Kiste voll Nahrungsmitteln.Die Schulverwaltung zahlt wirklich nur die Fahrt mit einem Zug.Weiß jemand ob das so erlaubt Ist?Unsere Tochter ist ja selbständig,aber iwann hört die Selbständigkeit auch auf und ich sage als Mutter,dass mir das zu riskant ist mit ihren 13 Jahren.Die Fahrt wird auch nur bis zum Hauptbahnhof gezahlt ... und Dann?Schulbusse fahren doch auch bis vor die Schule oder unmittelbar davor?Wir werden natürlich einen Widerspruch einlegen,der zuständige Sachbearbeiter machte uns aber wenig Hoffnung.Mir geht es iwie nicht in den Kopf rein wie man einem 13-jährigen so was zumuten soll???Kann mir nicht vorstellen das es rechtmäßig ist.

Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen oder hat selbst mal Erfahrungen damit gemacht.

Ich danke für eure Bemühungen.

Recht, Fahrtkosten, Jura, Fahrtkostenerstattung

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