Hallo zusammen,
es geht darum, dass ich einem Minijob nachgehe und zudem Arbeitslosengeld 2 beziehe.
Da ich Zeitungszusteller bin und nicht nur in meiner Heimatstadt Zeitungen zustelle, bekomme ich vom Arbeitgeber für die gefahrenen Strecken, die ich mit dem eigenen PKW zurücklege, eine Reisekostenerstattung.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass diese anrechnungsfrei ist (vergleiche Urteil: Sozialgericht Detmold [Az.: S 18 AS 871/12]).
Nun meint der Sachbearbeiter allerdings Folgendes:
»… Auch die Fahrtkostenerstattungen Ihres Arbeitgebers sind als Einkommen anzurechnen, da Fahrtkosten bereits durch den gewährten pauschalisierten Freibetrag von 100,00 € monatlich berücksichtigt werden. …«
Wer hat nun Recht?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!