Fragen zu den Fahrkostenerstattungen vom Jobcenter

Hallo,

im Sommer beginne ich eine 4 Monatige Weiterbildung. Das Jobcenter hat mir angeboten 0,20 Euro pro KM oder 4 Monatsfahrkarten zu einem Wert von je 60 Euro zu zahlen. Bei der Fahrt mit dem PKW habe ich folgende Rechnung aufgestellt:

10 KM am Tag (Hin und Rückweg) * 5 Tage die Woche 50 KM in der Woche * 4,5 Wochen im Monat 225 KM im Monat * 4 Monate 900 KM insgesamt * 0,20 Euro der KM sind 180 Euro in 4 Monaten.

Wenn ich die Anreise per ÖPNV antrete sind es 240 Euro in 4 Monaten über die Fahrkarten.

Welche möglichkeiten habe ich die Anreise per PKW zu machen, aber 240 Euro an Fahrkosten zuerhalten?

Bei der PKW Anreise sind in meiner Kalkulation nach keine Parktickets enthalten. Diese werden soweit mit bekannt auch nicht erstattet.

Ich selbst habe keinen eigenen PKW, kann aber einen von einer Nachbarin mitbenutzen.

In wie weit und welcher Art will das Jobcenter Nachweise über die Fahrkosten einsehen?

Wie genau wird überprüft wieviel KM mein Weg mit dem PKW ist?

Meine Gedanken gehen in die Richtung wenn möglich die 240 Euro an Fahrtkosten zu erhalten aber keine Monatskarten zubeziehen sondern sofern möglich und vereinbar mit der Nachbarin den PKW zu nehmen, selber die Parktickets zu bezahlen und an guten Tagen das Fahrrad zu nehmen oder sogar zu laufen. In wie Fern ist soetwas mit den Leistungsbearbeitern beim Jobcenter vereinbar?

Fahrtkosten, Hartz IV, Jobcenter, Weiterbildung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Fahrtkosten