Bin seit 2016 erst krank und danach ALG1.

Habe 2016 eine Reha beantragt und von der DRV genehmigt bekommen.

Reha-Bericht 2016 mit voller Arbeitsfähigkeit, da die Klinik unter Druck der DRV steht. Habe 2016 eine Gegendarstellung geschrieben auf die ich von der DRV nie eine Antwort erhalten habe.

Daraufhin weiter krank.

Ende 2017 habe ich einen Antrag auf EMR gestellt.

Anfang 2018 hat ein Gutachter, der von der DRV bestellt wurde, meine voll Erwerbsminderung mit unter 3 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestätigt.

Jetzt hat die DRV meine Rente wegen voller Erwerbsminderung anerkannt, als Rentenbeginn aber bereits den Antrag auf meine Reha von 2016 angenommen, die damals nicht umgewandelt wurde. Dadurch habe ich finanzielle Nachteile.

Ich sehe den Rentenbeginn erst nach dem Gutachten aus 2018. Was kann ich tun? Gibt es für die DRV nicht eine Frist für die Umwandlung von Reha-Antrag auf EMR-Rente? Hätte die DRV nicht gleich damals reagieren müssen? Für die DRV war der Bericht über volle Arbeitsfähigkeit genug um nicht aktiv zu werden, dann sollte dies auch später noch seine Richtigkeit haben, oder kann die DRV machen was sie will?

Bin im VDK und werde in jedem Fall Einspruch gegen den Rentenbeginn erheben, aber wenn mir hier jemand weiterhelfen kann, dann kann ich diese Empfehlungen auch weitergeben, denn nicht alle Sachbearbeiter kennen sich in allen individuellen Fällen auch gut aus.

Vielen Dank im Voraus