Klage Neuberechnung Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner: Wird die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein, was meint ihr?

Der VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben im Kampf für gleiche Rechte aller Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die Verbände klagen gegen die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern jetzt vor dem Bundessozialgericht (Az.: B13R100/20B).

Grundlage für diesen wichtigen Schritt sind zwei entsprechende Urteile der Vorinstanzen, nämlich des Sozialgerichts Duisburg und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Lehnen die Kasseler Richter ebenfalls ab, dann ist der Weg frei für ein Grundsatzurteil vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das Ziel des Justizmarathons.

VdK und SoVD wollen in Karlsruhe klären lassen, ob die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern gegen die Verfassung verstößt. So wie im Fall eines 64-jährigen Mannes, der wegen dieser Benachteiligung mit Unterstützung von VdK und SoVD klagt. Sowohl das Sozialgericht Duisburg als auch das Landes-sozialgericht Nordrhein-Westfalen sahen eine Benachteiligung des Bestandserwerbsminderungsrentners als nicht gegeben. „Jetzt sind wir gut gerüstet, um die nächste Instanz in Angriff zu nehmen“, so Jörg Ungerer, Leiter der Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK Deutschland.

Was auf den ersten Blick wie eine Niederlage ausschaut – das VdK-Mitglied ist in zwei Instanzen gescheitert –, ist juristisch als Teilerfolg zu werten. Denn um Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen zu können, müssen alle Instanzen durchlaufen worden sein. Erst dann kann die höchstrichterliche Entscheidung gefällt werden.

„Dieser Weg ist sehr lang. Es vergeht viel Zeit“, so Ungerer. Weil bereits zwei Instanzen entschieden haben, sei man schneller vorangekommen als normalerweise üblich. Noch in diesem Jahr erwartet der VdK die Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel. Obwohl unter den VdK-Mitgliedern viele betroffen sind, ist es nicht möglich, sich den Klagen anzuschließen. Das Sozialrecht kennt keine Sammelklage. VdK und SoVD führen beispielhaft für alle Betroffenen an verschiedenen Gerichten Klageverfahren. Wenn die Stichtagsregelung für verfassungswidrig erklärt wird, dann hilft das allen Erwerbsgeminderten. Denn ihre Renten liegen oft unter der Armutsgrenze.

Betroffen sind rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland. Das können Altenpflegerinnen mit kaputten Bandscheiben oder Handwerker mit Arthrose in den Gelenken sein.

Nun zu meiner Frage^^: Was meinen die Experten bei GuteFrage? Wird die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein?

Rente, Erwerbsminderungsrente, Rentner, volle erwerbsminderungsrente
Vollschichtiges Leistungsbild + nicht vermittelbar möglich?

Ist es möglich, dass durch einen Gutachter z. B. festgestellt wird, dass man durch das Jobcenter in vollschichtige Arbeiten vermittelt werden könnte. (Mehr als 6h täglich.)

Aber dann quasi Einschränkungen festgestellt werden, wodurch man am Ende quasi nicht mehr wirklich vermittelbar ist. (Dauerhaft keine Jobs die darauf passen verfügbar, weil es sowas - auch bei Berücksichtigung vorliegender Qualifikation - gar nicht gibt, was dazu passen würde?)

Wenn ja - wie würde dann verfahren werden? Person trotzdem weiter beim Jobcenter gelistet und gelegentlich Überprüfung des Gesundheitszustandes?

Ich weiß, dass bei Leistungsbild zwischen 3 und 6 Stunden - aber wenn keine teilweise Erwerbsminderung vorliegt - es eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" geben kann. (Für die, die diese Voraussetzung nicht erfüllen wegen Wartezeit, etc. vermutlich dann auch Richtung Sozialhilfe irgendwas.) Dies dann wenn der Arbeitsmarkt da nix mehr hergibt.

Aber wäre mal interessant ob es sowas auch gäbe bei mehr als 6h. Aber wenn jemand quasi nur Helfertätigkeiten machen kann. (Wobei hier könnte das Jobcenter noch qualifizierend ansetzen ... bzw. ansetzen müssen - vor allem wenn es jemand ist, der wg. abgebrochenem Studium ne Lücke hat im Lebenslauf aufbauen lassen und quasi von den geistigen Fähigkeiten noch passen würde und wohl jede Qualifizierungsmaßnahme packen würde.)

Vom Leistungsbild eher psychische Probleme. Auf der einen Seite soziale Phobie. Auf der andern Seite "zwanghafte Persönlichkeitsstörung". Wie das der Sozialmediziner "übersetzen" würde in ein Leistungsbild, positiv/negativ - hängt dann sicher auch vom Einzelfall und Gutachter ab. Da sowas ja je nach Person auch unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Subjektiv meint die Person, dass sie schon noch "Teamwork" mitmachen kann. Aber halt sich auch ständig beurteilt fühlt, wenn sie von Personen bei der Arbeit beobachtet wird. Und wegen den Zwängen bei Kleinigkeiten alles ordentlich machen will - aber dann ständig nachfragen müsste. Was sie sich nicht traut, wenn Kollegen/Vorgesetzten beschäftigt scheinen - aus Angst da zu stören.

Der Ideallfall wäre quasi eigenes Büro und gute Vorschriften die viel vorgeben/nachlesbar sind. (Quasi Verwaltung mit Rechtsvorschriften und Dienstanweistungen.) Dazwischen schon gern mal Abstimmung mit Kollegen okay, so lang nich ständig man permament mit diesen zusammenarbeitet. (Ob "Umschulung" Richtung öffentlichre Dienst möglich ist, ist ne andere Frage. Ggf. müsste halt ne klassische Ausbildung noch vom Jobcenter unterstützt werden.)

Erwerbsminderungsrente, Erwerbsminderung, Jobcenter, Umschulung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erwerbsminderungsrente