Meinung des Tages: Was haltet Ihr von den Plänen zur Einführung der „Verantwortungsgemeinschaft“?

Es hört sich an wie das Paradebeispiel eines komplexen deutschen Wortes und soll 2025 eingeführt werden – die Verantwortungsgemeinschaft. Abgesichert werden sollen dadurch Alleinstehende, die Verantwortung füreinander nehmen.

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann

Es soll ein „Angebot für andere Nähebeziehungen“ sein, aber definitiv keine Alternative zur Ehe. Geplant ist, dass Alleinstehende, die füreinander dennoch dauerhaft Verantwortung übernehmen wollen, sich im Alltag besser unterstützen können. Dieses Modell soll möglich sein für zwei bis sechs Menschen, wenn diese beispielsweise zusammen wohnen und sich notfalls gegenseitig helfen wollen. Wichtig dabei ist das Bestehen eines persönlichen „Näheverhältnisses“. Allerdings soll das staatlich nicht kontrolliert werden. Beurkundet werden soll diese „Verantwortungsgemeinschaft“ notariell und vieles vereinfachen – etwa das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder andere Vertretungsfragen. Buschmann sieht in diesem Modell die Möglichkeit der Schaffung eines symbolischen Mehrwerts und eine Vereinfachung der bürokratischen Abläufe.

Die „Verantwortungsgemeinschaft“ soll allerdings keinerlei steuerliche oder erbrechtliche Auswirkungen haben – auch das Eltern-Kind-Verhältnis soll davon unberührt bleiben. Sofern eine solche Gemeinschaft allerdings beendet wird, soll es möglich sein, einen Vermögensausgleich zu regeln.

Reaktionen aus der Politik

Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, empfindet das Gesetz für überflüssig. So sei es absolut unnötig, ein neues, kompliziertes Rechtsinstitut für Alleinstehende zu schaffen, die im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen wollten, da sie dies ja bereits könnten. Er befürchtet außerdem, dass durch dieses Gesetzt indirekt auch Vielehen anerkannt werden könnten.

Der Queer-Beauftrage der Bundesregierung, Sven Lehmann, begrüßt das Vorhaben. Er sieht darin besonders auch einen Fortschritt für queere Menschen – ihre Wahlfamilie könne dadurch rechtlich abgesichert werden.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) reagiert positiv auf das Vorhaben. Es sei ein richtiger Schritt, denn in den vergangenen Jahren haben sich nicht nur die Lebensumstände, sondern auch Partnermodelle und Familiensysteme stark verändert, so die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Verantwortungsgemeinschaft? Ist eine solche Einführung sinnvoll? Wie bewertet Ihr diese im Vergleich zur Ehe? Ist die Ehe – besonders mit den steuerlichen Vorteilen, die es derzeit noch gibt, noch zeitgemäß oder sollte auch hier die gesetzliche Lage neu bewertet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-buschmann-100.html

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Mein Sohn wird meine DHH erben, nun habe ich erfahren, dass meine Ex-Schwiegermutter ihn dazu anhält, sich bei meiner Freundin mit EFH einzuschleimen?

Ich besitze eine Doppelhaushälfte, die in etwas über einem Jahr abbezahlt ist und später an mein einziges Kind übergehen soll. Die Schenkung soll in etwa erfolgen, wenn er 18 ist und mit Wohnrecht für mich erfolgen.

Ich habe eine sehr enge Freundin, die ein Jahr jünger ist als ich und die seit dem Tod ihres Vaters alleinige Besitzerin eines freistehenden Einfamilienhauses mit 2 Wohnungen und 2 Garagen ist.

Sie hat weder Kinder noch Partner und ist Anfang 50.

Die Geschwister ihrer Mutter hatten sich erdreistet, dort zu dritt einziehen zu wollen, nachdem ihre Mutter ins Seniorenheim musste.

Meine Freundin hatte beide Eltern 15 Jahre lang gepflegt und den Vater zu Hause bis zum Tod liebevoll begleitet.

Danach hatte sie auch ihre Mutter gepflegt, die extrem narzisstisch und bösartig ihr gegenüber war.

Nun ist die Mutter im Heim, da sie nicht mehr mobil und auch dement ist.

Meine Freundin bezahlt dafür und hat nun das freistehende EFH (bzw. ZFH) für sich. Wohnt weiterhin oben in ihrer Wohnung und kernsaniert die elterliche Wohnung.

Aus Ihrer Familie kommen nun Begehrlichkeiten seitens der 2 Großtanten nebst Mann, sie möchten dort kostenlos wohnen und von ihr gepflegt werden, da sie das ja jetzt drauf habe.

Sie lehnte ab.

Danach kam die Tochter ihrer Cousine und erhob Anspruch auf die untere Wohnung, die den Eltern meiner Freundin gehört hatte und nun kernsaniert wird.

Sie wolle dort mit ihren Hunden einziehen, wenn die Wohnung fertig sei. Diese Cousine 2. Grades hatte vorher meine Freundin überall lächerlich gemacht und darf auch dort nicht einziehen.

Meine Freundin gestaltet das Haus für sich alleine. Bei der Pflege ihrer Eltern hatte ihr auch niemand geholfen.

Ihre Cousine 2. Grades betonte dabei, dass meine Freundin schon über 50 und nicht mehr gesund sei und besser langsam ihr Testament mache.

Ich selbst finde so etwas indiskutabel und unverschämt, aber die Geschichte geht noch weiter.

Meine Freundin sagte, sie habe eigentlich keine Erben bzw. wolle weder den Grosstanten (die sie zu überleben gedenkt) noch dieser Cousine 2. Grades das Haus vererben.

Eventuell ginge es später an eine Stiftung.

Nun bekam meine Ex Schwiegermutter das mit und ich hörte gestern, dass sie zu meinem Sohn (14!!!) sagte, er möchte sich doch bitte etwas bei meiner Freundin einschleimen und öfter mal mit mir da hin fahren, damit sie auf den Gedanken kommt, ihm das Haus zu vererben.

Erstmal ist es so, dass mein Sohn meine DHH erben wird, die sein Heim ist und auch neuer als das Haus meiner Freundin.

Das ist mehr als andere Kinder von ihren Eltern bekommen.

Mein Sohn weiß von diesem Vorhaben noch nichts und ist auch in finanziellen Dingen und Immobilien überhaupt nicht beleckt.

Er hatte aber schon spitz bekommen, dass ein Haus meistens dann auf Kinder übergeht, wenn Eltern sterben und sofort mein Haus abgelehnt mit den Worten "wenn du stirbst, will ich es im Tausch dafür nicht, bitte behalte es und lebe weiter".

Diesem Kind also hatte meine Ex Schwiegermutter jetzt nahe gelegt, sich bei meiner Freundin einzuschleimen, damit er von ihr das freistehende Haus bekommt.

Wenn dieser Gedanke von meiner Freundin selbst gekommen wäre, hätte ich ihr dazu geraten, mit 52 erstmal zu gucken, ob sie nicht nochmal einen Partner (vielleicht mit Kind) findet oder einem ihrer Schüler das Haus vermacht (sie ist Lehrerin).

An meinen Sohn hatte ich nie gedacht, da er bei mir schon bestens versorgt ist und auch nicht 2 Häuser "braucht".

Klar kann man so ein Haus auch vermieten.

Ich verstehe aber den Gedankengang nicht, einem naiven 14jährigen so etwas einzutrichtern und damit irgendwie die Freundschaft zwischen mir und meiner Freundin zu einer Geschäftsangelegenheit zu machen.

Weder will ich ihr Haus für mich (zumal ich älter bin als sie), noch braucht mein Sohn das Haus, das sie es ihm auch mit keiner Silbe zugedacht hat.

Sie will aktuell einfach nur leben, sich von der langen Pflege erholen und das Beste aus ihrem Elternhaus machen.

Ohne Ziel, ohne Plan.

Für mich völlig in Ordnung. Selbst wenn sie gar kein Testament macht, ist es nicht meine Angelegenheit.

Ich weiß aber, dass sie sehr besorgt um den Verbleib ihrer Erinnerungsstücke ist.

Aber deren Verbleib kann weder ich steuern noch mein Sohn.

Was ist vom Verhalten meiner Schwiegermutter zu halten?

Ich habe irgendwie, obwohl es nicht mein Bestreben ist, ein schlechtes Gewissen gegenüber meiner Freundin, dass mein Kind ohne ihr und mein Wissen in ihre Angelegenheiten involviert werden sollte.

Ich stehe kurz davor, ihr diese Gedanken meiner Schwiegermutter meinem Sohn gegenüber zu beichten, da ich mich irgendwie dafür schäme und das Gefühl habe, dass ihr Unrecht getan wurde, ohne dass ich aktiv daran beteiligt war.

Es fühlt sich aber ... schäbig ... an.

Ich kenne sie seit dem Kindergarten und wir sind beide über 50.

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