Erbschaft aus dem Ausland und das Finanzamt?

Hallo zusammen,

hier kurz die Ausgangslage:

  • Ich lebe und arbeite in Deutschland und bin nun alleiniger Erbe laut Erbfolge.
  • Der Verstorbene lebte und arbeitete im Nicht-EU-Ausland und war noch nie in Deutschland.
  • Der Tod ist nun 7 Monate her und ein richtiges Erbe war mir nicht bekannt. Nun bin ich in die Wohnung des Verstorbenen gereist (gehörte ihm auch nicht) und habe vor Ort einen gesparten Barbetrag in fünfstelliger Höhe gefunden (innerhalb des Erbschaftsteuerfreibetrages!).

Nun meine Fragen:

  1. Muss ich den Betrag dem Finanzamt hier melden? Sie werden ja vermutlich davon erfahren, wenn das Geld auf meinem Konto landet (Banken melden ja sowas). Aber besteht für solche Situationen Meldepflicht?
  2. Laut Gesetz muss ich ja mein Erbe innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden. Jetzt sind es schon 7, doch das Erbe war mir früher einfach nicht bekannt. Ist es ein rechtliches Problem für mich, falls ich es nun melde?
  3. Welche Dokumente wird das Finanzamt verlangen? Ich kann nämlich nichts Notarielles vorweisen, bzw. müsste es im Ausland zusätzlich beantragen. Kommen da Fragen auf, dass ich die Höhe des Barbetrages irgendwie nachweisen muss oder Ähnliches? Welche Angaben muss ich über die verstorbene Person machen, denn die ist ja dem FA auch nicht bekannt.

Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation gehabt oder kennt sich da aus? Danke schon mal für die Antworten!

Ausland, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Finanzamt, Wirtschaft und Finanzen
Mathematischer Fehler im Koran?

Wenn ein Mann 2 lebende Töchter hat, beide Elternteile noch leben und er eine lebende Ehefrau hat, wieviel Geld wird laut Koran 4:11-12 an wen vererbt?

  1. Allah verordnet euch in bezug auf eure Kinder: ein Knabe hat so viel als Anteil wie zwei Mädchen; sind aber (bloß) Mädchen da, und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben; ist’s nur eines, so hat es die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn er ein Kind hat; hat er aber kein Kind und seine Eltern sind seine Erben, dann soll seine Mutter ein Drittel haben; und wenn er Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten, nach allen etwa von ihm gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Eure Eltern und eure Kinder: ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht Eine Verordnung von Allah – wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.

  2. Und ihr habt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie kein Kind haben; haben sie aber ein Kind, dann habt ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und sie haben ein Viertel von eurer Erbschaft, falls ihr kein Kind habt; habt ihr aber ein Kind, dann hat sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um eine Person handelt – männlich oder weiblich -, deren Erbschaft geteilt werden soll, und sie hat weder Eltern noch Kinder, hat aber einen Bruder oder eine Schwester, dann haben diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich in ein Drittel teilen zu (gleichen) Teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung – eine Vorschrift von Allah, und Allah ist allwissend, milde.

Religion, Islam, Mathematik, Erbrecht, Erbschaft, Koran

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erbschaft