Erbe angenommen - Wie geht es weiter?

Hallo, Unsere Oma ist verstorben. Sie hatte 2 Kinder meinen Vater und meine Tante. Mein Vater ist schon verstorben. Er hatte 2 Kinder, meine Schwester und mich. Es gibt nichts außer Bargeld zu erben. Kein Vermögen aber für einen Haushalt eine gute Summe um einiges anzuschaffen. Wir wären sehr dankbar es zu erhalten. Da meine Vater schon tot ist wurden meine Schwester und ich angeschrieben vom Nachlassgericht (Hier lag auch das Testerment) ob wir das Erbe annehmen oder nicht. Ich habe meine Erbe schriftlich angenommen.

Wie geht es nun weiter ? Die Nachlasspflegerin meinte ich brauche nicht unbedingt einen Erbschein und solle mich in der Familie einigen über die Verteilung.

Ich für meinen Teil wollte einen Termin in den nächsten Tagen bei einem RA / Notar für Erbrecht machen. Ich habe die Hoffnung das dieser alles bis zur Auszahlung in die Hände nimmt und klärt.

Zahlt die Bank Guthaben einfach so aus, an jeden der mit Erbschein bzw. der Berechtigung zu erben kommt ? Oder fragt diese nach wer wie viel zu erhalten hat bzw. ob es noch andere Berechtigte gibt ? Wer löst nun das Konto auf ? Meine Tante als noch einziges Kind der verstorbenen ? Darf Sie alles abheben und klärt sie dann die Verteilung an die Berechtigten ?

Ich als "Unwissender" war immer der Meinung das Nachlassgericht klärt und veranlasst die Verteilung. Soweit ich nitbekommen habe liege ich hier falsch.

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.

Erbrecht, Erbschaft
Geerbtes Haus soll verkauft werden, Miterbe reagiert nicht, was kann ich machen?

Hallo, meine Schwester und ich haben das Mehrfamilienhaus unserer Mutter geerbt. Das Haus ist vermietet (u.a. zwei Arztpraxen) in einer Großstadt mit sehr guter Infrastruktur, allerdings in Sachsen. Wir sind beide sehr beruflich und familiär angespannt, ich selber lebe 700 km entfernt, wir können uns nicht darum kümmern und es ist eine große Belastung. Die beauftragte Hausverwaltung arbeitet nicht gut und behandelt uns wie unmündige Kinder. Meinem Bestreben die Verwaltung zu wechseln wurde nicht befolgt. Einig sind wir uns über den Verkauf. Makler habe ich befragt, es besteht (logisch) Interesse. Alle Unterlagen liegen bei der Schwester. Angeforderte wichtigste Kopien erhalte ich nicht. Sie reagiert nicht, angeblich aus Zeitgründen und will alles ihrem Ehemann überlassen. Ständig entstehen Kosten und das letzte Privatvermögen wurde bereits eingesetzt, die Hausverwaltung drohte mit Insolvenzanmeldung. Momentan ist alles bei +/- Null. Zwischenzeitlich erteilt meine Schwester Renovierungsaufträge, die sicher notwendig sind, wofür aber das Geld nicht da ist. Wohlgemerkt, das Haus ist keine Ruine, es besteht allerdings Reparaturstau. Unverständlich ist, dass unsere Mutter viele Jahre mietfrei (da Eigentümer) und keinerlei Nebenkosten bezahlen musste, sich monatlich 500,- € Privatentnahme geleistet hat und alles relativ "glatt" verlief. Das alles gönnen wir uns nicht und trotzdem geht es immer mehr bergab. Die Bank muss bedient werden, da rd. 270.000,- € Belastung aus der Grundsanierung vor 20 Jahren. Diese ganze Sache belastet mich sehr und ich will eine entgültige Klärung, egal wie, haupsächlich nicht mit minus. Zu gerne würde ich mehr agieren, doch ich bin zu weit weg. Vieraugengespräch und zahllose Telefonate haben zu nichts geführt. Alles wird auf die lange Bank geschoben und ich habe den Eindruck, dass meine Schwester die Übersicht verloren hat. Ihrem ersten Vorschlag (bzw. ihres Mannes) vor einem Jahr formell zu verzichten und meinen Anteil auf ein von ihr verwaltetes Konto zu übertragen habe ich ausgeschlagen: weil ich 1. mündig bin und 2. wer hat den Wert festgelegt? Praktisch stehe ich mit dem Rücken an der Wand. Hab eine Teilimmobilie, die ich nicht haben möchte, habe Pflichten, die ich kaum erfüllen kann. Erbausschlagung kam nicht in Frage, da minderjähriges Kind und geschiedener Ehemann eingetreten wäre. Obwohl im Nachhinein hätte ich ihm die Sache gegönnt (Spass). Wie komme ich aus dieser Angelegenheit heraus? Rechtsbeistand gescheit aber nicht bezahlbar. Ich bitte um Hilfe und Meinungen.

Erbe, Erbschaft
Erbschaft, bin Scheidungskind.. Vater hatte nochmal geheiratet und weitere 2 Kinder bekommen

Hallo Liebe Gemeinde,

vielleicht könnt Ihr mir helfen. Gleich vorweg, meine Frage ist nicht aus Geldgier entstanden, sondern lediglich aus dem Grund weil ich nicht benachteiligt werden will. Es geht um meinen Vater. Als er und meine Mutter geheiratet haben waren beide noch sehr jung. Getrennt haben Sie sich als ich 6 Jahre alt war. Zu diesem Zeitpunkt war kein Vermögen vorhanden. Als mein Vater dann jahre später eine neue Frau kennen und lieben gelernt hatte, folgte auch bald die Hochzeit. Meine Stiefmutter brachte soweit ich weiß auch kein Vermögen mit in die Ehe, dies nur als Info. Und kurze Zeit später kam dann auch schon mein Halbbruder auf die Welt. Die halbschwester dann nochmal 10 Jahre später. Mein Vater und seine Frau gründeten eine Firma welche über die Jahre hinweg immer weiter wuchs und erfolgreich ist. . Nach und nach konnten Sie bis heute 5 Wohnungen kaufen. Ich schätze diese auf ca. 1,5 Millionen Euro Wert ein. Ich habe eigentlich nie großartig über das Thema Tod, Erben usw nachgedacht bis zu jenem Tag als mein Vater mir erzählte das für den Fall seines Todes er die kleinste Wohnung, besser gesagt ein Appartment für mich vorgesehen hat. Ich schätze diese Wohung auf einen Verkehrswert von ca 150.000€. Ja klar, das ist jede menge Geld, das will ich nicht abstreiten. Aber im Verhältnis zu dem Vorhandenen Vermögen empfinde ich eine Gewisse ungerechtigkeit. Achso, die Firma soll von meinem Bruder weigergeführt werden. Zum einem würde mich jetzt einfach nur eure Persönliche Meinung interessieren, vielleicht liege ich ja mit meiner Meinung total schief. Oder seit Ihr der Meinung das es ungerecht Verteilt wird? Vielleicht weiß ja auch jemand was die Gesetzgebung dazu sagt. Hier jetzt eine Vermutung und reiner Verdacht ohne genauere Details zu kennen.... Ich komme soweit mit meiner Stiefmutter aus, allerdings unterstelle ich Ihr das Sie alles versuchen wird mich soweit wie möglich zu benachteiligen, immerhin ist Sie darauf bedacht Ihre eigenen Kinder reich zu beerben. Mich würde es daher auch nicht wundern wenn die anderen vorhandenen Immobilien entweder bereits meiner Stiefmutter gehören würden, oder diese noch zu lebzeiten an meine Geschwister überschrieben werden damit im Falle des Falles keine Erbmasse mehr vorhanden ist. Was habe ich denn als Kind aus erster Ehe für Rechte oder möglichkeiten mich vor benachteiligungen zu schützen? Bzw was würde mir denn lt Recht tatsächlich zustehen? Vielleicht ist ja mein Empfinden einfach falsch....

Danke für eure Tipps

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Nachlass
Konto Auskunftspflicht nach Enterbung

Meinem lieben Herrn Bruder, nennen wir ihn Erbschleicher, ist es gelungen, nachdem er sich das Haus hat schenken lassen, mich auch noch Notariell zu enterben.

Meine liebe Mutter war völlig abhängig von meinem Bruder. Sie ist leider vor kurzen gestorben. Anfang dieses Jahres wurde ihr amtlich Demenz attestiert und sie wurde gleich auf Pflegestufe 2 gesetzt. Dann folgte Sturz, Beinbruch, Heim und der übliche letzte Weg.

2008 schleppt sie mein Bruder zum Notar und läst mich enterben. 2006 läst er sich ihr Haus schenken, mit Pflegeverpflichtung und Niesbrauch.

Das Abschmelzmodel greift daher nicht.. Mein Pflichtteilergänzungsanspruch, da vorhandener Enkel wohl 1/6 erhöht sich daher ein wenig.

Aber mein lieber Bruder hat meine Mutter ja auch noch beklaut. In den 9 Jahren nach dem Tot meines Vaters hatte sie Pensionseinnahmen von 251000.- €

Es ist natürlich kein Geld mehr vorhanden. Da fragt man sich doch wie verbraucht ein alte Frau, die kaum noch vor die Haustür gegangen ist eine solche Summe.

Mein Bruder hatte Generalvollmacht. Also kein rankommen an die Konto Daten.

Frage : Habe ich in diesem Staat mit Täterschutzprinzip als Nichterbe ( Pflichtteil) nach § 2314 Möglichkeiten an die Kontoauszüge zu kommen.

Mir ist klar, das eine 80 jährige, alterstüttellige, abhängige, an vaskulärer Demenz erkrankte Frau natürlich noch lichte Momente haben kann und nach dem Täterschutzprinzip zum Zeitpunkt der Testamentsabgabe klar bei Sinnen war und vollumfänglich testierfähig war, und begriffen hat was sie unterschrieben hat.

Insbesondere unter der Drohung, mein Bruder würde die Versorgung hinschmeißen, wenn sie nicht...unterschreibt. Was auch immer. Aber die Beweislast liegt natürlich nach unserem Täterschutzprinzip bei mir.

Mir scheint es daher wichtig, das ich Einsicht in die Kontoauszüge bekomme um ihn zumindest strafrechtlig zu belangen.

Frage: Wie kann man so einem bösen Menschen das Handwerk legen. Es geht hier nicht ums Geld, sondern nur um Gerechtigkeit

Erbrecht, Erbschaft

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