Ich habe vor der Schwangerschaft und während der Schwangerschaft gearbeitet. Nun habe ich einen Kind und bin erstmal in Elternzeit (3 Jahre).
Mein Vertrag ist ausgelaufen, d.h. nach der Elternzeit werde ich auch nicht direkt arbeiten. Bzw weiß ich nicht wann genau. In 3 Jahren oder in 5, wenn mein Kind in die Schule geht.
Muss ich mich dann als arbeitslos/ arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit melden? Das macht eigentlich keinen Sinn da ich ja freiwillig Zuhause bleiben möchte wegen der Erziehung meines Kindes,, und nicht wegen der Suche nach der Arbeit.
Danke für eure Antworten im voraus