Elterngeld und Bürgergeld - Aufstockung?

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Wenn Du innerhalb von 12 Monaten vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt hast, steht dir ein Freibetrag bis zu 300 Euro auf dein Elterngeld zu.

Also nach deinen Angaben wären das 300 Euro Freibetrag die Du vom Elterngeld abziehen kannst, wenn Du es nur 1 Jahr beziehst.

Bei 2 Jahren würde sich der Freibetrag wie die Höhe des Elterngeldes halbieren, also dann von 300 Euro auf noch 150 Euro.

Von übersteigenden Elterngeld kannst Du dann min.noch 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Also angenommen Du nimmst 3 Jahre Elternzeit und lässt dein Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen und bekommst dann im Monat nur 260 Euro.

Dann müsste das Jobcenter 150 Euro Freibetrag und min.noch 30 Euro Versicherungspauschale abziehen, dann läge dein anrechenbares Elterngeld bei max. 80 Euro im Monat und der Rest muss dann mit dem übrigen anrechenbaren Einkommen des Mannes und Kindergeld bis auf Höhe eures dann erhöhten Bedarfs vom Jobcenter aufgestockt werden.

Denn nach der Geburt steht euch für das Kind ja auch min.der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 357 Euro abzüglich Kindergeld als Einkommen des Kindes zu.