Wie hoch darf Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beim Elterngeld-Trick sein?

Hallo,
vor ca. 2,5 Jahren hat meine Frau ein Kleingewerbe angemeldet. Der Ausführung der nebenberuflichen Tätigkeit ist dann jedoch Corona in die Quere gekommen und im November vergangenen Jahres haben zudem unsere erste Tochter bekommen.
Aktuell ist meine Frau in Elternzeit (insgesamt 2 Jahre).

Sie möchte jetzt damit beginnen ihre nebenberufliche Selbstständigkeit auszuüben (natürlich nur in dem Umfang, dass das Elterngeld plus nicht gekürzt wird).
Da wir planen ein zweites Kind zu bekommen, sagen wir mal in ca. 2 Jahren, haben wir uns jetzt schon einmal mit dem Elterngeld beschäftig.

Bei uns ist es sinnvoll, dass der "Elterngeldtrick" angewendet wird, sodass der Veranlagungszeitraum für das Elterngeld des zweiten Kindes, vor der Geburt des ersten liegt.
Aufgrund der Selbständigkeit können wir die Jahre ausklammern in denen meine Frau Elterngeld bezogen hat (wenn ich dies richtig verstanden habe).

Die große Frage, welche wir aktuell haben ist, ob die Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einen Einfluss auf das ausklammern der Jahre mit Elterngeldbezug hat, oder ist dies vollkommen unabhängig?.

Dürfte meine Frau monatlich z.B. 500€ in ihrer Selbstständigkeit verdienen und wir können die Jahre mit Elterngeldbezug trotzdem komplett ausklammern?

Besten Dank im Voraus.

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